Europarecht
Das
Europarecht im engeren Sinne bezeichnet das Recht der
Europäischen Gemeinschaften (EG und Euratom, bis 2002 auch EGKS)
und das Recht der Europäischen Union. Im weiteren Sinne wird
auch das Recht anderer europäischer Organisationen wie WEU,
Europarat, OECD und OSZE als Europarecht bezeichnet.
Die Europäische Union (EU) ist eine Dachorganisation, die auf
drei Säulen oder Pfeilern steht. Für das Europarecht zuständig
ist die Europäische Gemeinschaft (EG), die zur ersten Säule
gehört.
Das Gemeinschaftsrecht lässt sich in primäres und sekundäres
Gemeinschaftsrecht unterteilen. Primäres Gemeinschaftsrecht sind
die Gründungsverträge der Gemeinschaften (zB der EG-Vertrag)
einschließlich der Anlagen, Protokolle und späteren Änderungen.
Primärrecht
Das Primärrecht regelt die Organisation der Gemeinschaft und
enthält Gesetzgebungskompetenzen. Außerdem zählt auch das
ungeschriebene primäre Gemeinschaftsrecht zum Primärrecht, das
aus den allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Gemeinschaft
(insbesondere Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts und
Gemeinschaftsgrundrechte) besteht. Das primäre Recht gilt für
die Mitgliedsstaaten ebenso wie für den einzelnen Bürger.
Urteile des Europäischen Gerichtshofes gegen Mitgliedstaaten
sind verbindlich.
Das sekundäre Gemeinschaftsrecht umfasst die
von den Organen der Europäischen Gemeinschaft erlassenen
Rechtsnormen, insbesondere Verordnungen, Richtlinien und
Entscheidungen. Daneben eröffnet der Vertrag die Möglichkeit von
Empfehlungen und Stellungnahmen, die jedoch von geringerer
praktischer Bedeutung als die erstgenannten Rechtsakte sind.
Verordnungen und Entscheidungen wirken direkt. Richtlinien
müssen hingegen von den Mitgliedstaaten innerhalb einer
vorgegebenen Frist in nationales Recht umgesetzt werden. Wird
nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt und erwachsten
Bürgern oder Firmen dadurch Nachteile, wird der Mitgliedstaat
schadenersatzpflichtig (Staatshaftung).
Für die Rechtsetzung innerhalb der EG sind drei Verfahren
möglich: Mitentscheidung, Zusammenarbeit und Anhörung. Das Initiativrecht liegt in
allen drei Fällen bei der Europäischen Kommission. Anschließend
muss der Rat der Europäischen Union dem Entwurf zustimmen. Das
Mitwirkungsrecht des Europäischen Parlaments hängt vom Typ des
Verfahrens ab und reicht von Anhörung bis zur Zustimmung oder
Vetorechten.
Die Gerichtsbarkeit innerhalb des Europarechts wird durch das
Europäische Gericht erster Instanz (EuG) und den Europäischen
Gerichtshof (EuGH) ausgeübt. Das Gemeinschaftsrecht hat
Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht.
Durch den EG-Vertrag sind folgende
Verfahrensarten definiert:
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Vertragsverletzung
-
Nichtigkeitsklage
-
Untätigkeitsklage
-
Amtshaftungsklage
-
Vorabentscheidung
weitere
Rechtsgebiete
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Links zum Europarecht
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Der Beitritt der Europäischen
Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Die Werk „Der Beitritt der
Europäischen Union zur Europäischen
Menschenrechtskonvention“, von Mag. Dr. Judith Ellen Sild
welches 2015 in der 1. Auflage erschienen ist beschäftigt
sich dem Beitritt der EU zur EMRK im Hinblick auf die
jüngsten Entwicklungen auf gesamteuropäischer Ebene. Das
Buch analysiert die Angelpunkte des Beitritts der EU zur
EMRK als erste supranationale Organisation. Außerdem werden
Anforderungen von EMRK und EU gegenübergestellt und
verglichen. Das Gutachten des EuGHs vom Dezember 2014 ist
bereits berücksichtigt worden und damit sind die
verschiedenen Ansichtsweisen der europäischen Akteure
wissenschaftlich eingearbeitet.
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Das
Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH
Der Großteil des Unionsrechts
wird durch die Mitgliedstaaten vollzogen und unterliegt
einer nationalen Kontrolle. Verschiedenste Rechtsbereiche
werden von dem Unionsrecht berührt, wodurch das Verlangen
nach individuellem Schutz von unionsrechtlich eingeräumten
Rechten vor den Gerichten steigt. Das wichtigste Instrument
hierfür ist das Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH.
Das vorliegende Werk stellt seine Funktionsweise dar,
Querverbindungen zum nationalen Recht her und hilft mit
diversen Mustervorlagen. Zudem berücksichtigt die Neuauflage
Änderungen durch den Vertrag von Lissabon, Neuauflage der
Verfahrensordnung und neue Entscheidungen vor dem EuGH.
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European Union Treaties
Das
vorliegende Werk erscheint in überarbeiteter Fassung und
kommentiert gekonnt die aktuellen Vertragswerke der
Europäischen Union. Auch Kommentare zur Europäischen
Grundrechtecharta (einschließlich der Bemerkungen des
Europäischen Konvents) und den Vertragsprotokollen werden im
Werk berücksichtigt. Im Fokus stehen Europäisches Primär-
und Sekundärrecht, sowie Darstellungen des Fallrechts des
Gerichtshofes. Die systematische Strukturierung ermöglicht
eine schnelle Orientierung und vereinfacht das Lesen.
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Das
Vorabentscheidungsverfahren in der Zivilgerichtsbarkeit
Dieses Buch behandelt das Ersuchen um Vorabentscheidung.
Dieses Instrument ist im Recht der Europäischen Union von
sehr großer Bedeutung - so soll den Gerichten der
Mitgliedstaaten ermöglicht werden, eine einheitliche
Auslegung und Anwendung dieses Rechts in der Europäischen
Union sicherzustellen. Dieses Werk ist übersichtlich
gestaltet und punktet durch seine handliche Form. Weiters
hebt es sich durch Vorlagen und Analysen von
Vorabentscheidungsverfahren sowie Vorabentscheidungen von
anderen Büchern ab. Auch die Folgen einer Nichtvorlage
werden in diesem Buch dargestellt und untersucht.
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Charta der Grundrechte der
Europäischen Union
Durch Inkrafttreten des
Reformvertrages von Lissabon ist die Europäische
Grundrechtecharta sowohl für Organe und Einrichtungen der EU
als auch für die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des
Unionsrechts verbindlich. Durch die vermehrt
grenzüberschreitende Diskussion, welche durch das steigende
Interesse an den Europäischen Grundrechten begründet ist,
wird eine neue Auflage des Buches unerlässlich. Der
Kommentar ist sehr ansprechend verfasst und überzeugt
besonders durch seine Vollständigkeit und seine
Verständlichkeit. Für Juristen mit Spezialisierung auf dem
Gebiet der europäischen Grundrechte ist dieses Werk ideal
geeignet, da es gekonnt Wissenschaft mit Praxis verbindet.
weitere Informationen
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