Mietrecht
- Miete
„Miete“ ist die Überlassung
des Gebrauchs einer beweglichen (Kfz, Maschinen etc) oder
unbeweglichen Sache (Haus, Wohnung, Grundstück) gegen Entgelt.
Große Bedeutung haben Mietverträge, die den Gebrauch
einer Wohnung oder eines Geschäftslokals zum Gegenstand haben –
und ebenso groß ist die wirtschaftliche Tragweite, die
mietrechtliche Fragen und deren Regelung für die
Vertragsparteien haben können: Die Frage nach der zulässigen
Mietzinshöhe oder der Höhe der Betriebskosten ist naheliegend,
aber auch Aspekte wie der Investitionsersatz, für Investitionen,
die der Mieter getätigt hat oder die Voraussetzungen, unter
denen ein Vermieter zu (mitunter teuren) Verbesserungen
des Hauses verpflichtet sein kann, haben unmittelbare und
mitunter empfindliche finanzielle Auswirkungen für die
Vertragsparteien. Nicht weniger bedeutsam sind die gesetzlichen
Regelungen, unter denen ein Mieter seine Wohnung oder sein
Geschäftslokal (Geschäftsraummiete) an jemanden Anderen
weitergeben (Weitergabe Mietrecht) darf bzw. ob und inwiefern
der Vermieter (der das akzeptieren muss) dann den Mietzins
anheben kann oder unter welchen Voraussetzungen die Aufkündigung
des Mietvertrags erfolgen kann.
Weniger bekannt, aber in den
wirtschaftlichen Folgen umso gravierender sind Gesetzesstellen,
die es dem Vermieter ermöglichen, den Mietzins über Jahre
anzuheben, um aus dem Ertrag das vermietete Gebäude zu sanieren
(sog. §18-Verfahren) oder andere, auf deren Grundlage
Untermieter durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung zu
Hauptmieter werden können.
Die zitierten Regelungen befinden
sich in mehreren verschiedenen Gesetzen (ABGB, MRG oder WGG
- welches auf das konkrete Mietverhältnis angewendet wird,
stellt eine nicht anspruchslose juristische Frage dar) die
einerseits vom Gesetzgeber immer wieder abgeändert werden und
andererseits durch die Auslegung der Gerichte inhaltlich
detailliert werden. Im Falle von mietrechtlichen Streitigkeiten
ist die intensive juristische Beratung jedenfalls zu empfehlen.
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) fasst Miete und
Pacht unter dem Überbegriff Bestandsvertrag zusammen und meint
damit für die Miete
die Überlassung des Gebrauches einer beweglichen (zB Auto, Buch)
oder einer unbeweglichen Sache (zB Wohnung, Haus, aber auch
Geschäftsraummiete) gegen Entgelt. Bei der
Pacht (zB
Unternehmenspacht, Geschäftslokal-Pacht, Pacht eines
landwirtschaftlichen Nutzgrundes) wird neben dem Gebrauche auch
noch der Fruchtbezug (zB Mietzins bei Untervermietung,
Feldfrüchte beim landwirtschaftlichen Nutzgrund) überlassen.
Wenn der Mieter oder Pächter seinerseits berechtigt ist, die
Bestandsache in Unterbestand zu geben, entsteht ein
Untermietverhältnis oder Unterpachtverhältnis. Von der Leihe
(Leihvertrag) unterscheidet sich die Miete hauptsächlich
dadurch, dass erste unentgeltlich ist. Im österreichischen Recht
ist das Mietrecht vor allem im ABGB und im
Mietrechtsgesetz (MRG)
geregelt. Darin werden unter anderem die
Rechte und Pflichten des Mieters
(Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und
Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins,
Weitergabe des Gebrauchs, Vertragsübernahme und Zinsanhebung,
Rückstellung des Bestandgegenstandes), die
Rechte und
Pflichten des Vermieters
(Bestandgeber), die
Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung,
Befristung=Zeitablauf, außerordentliche Kündigung aus wichtigem
Grund dh fristlose Kündigung) oder das Verhältnis des
Bestandnehmers zu Dritten geregelt.
Weitere Links zum Mietrecht und
Wohnrecht
Aufsätze zum Mietrecht und Wohnrecht
Informationen Immobilien
Weitere Links
|
Rechtsanwalt Mietrecht
|
Rechtsanwalt
Dr. Eike Lindinger berät
Vermieter und Mieter in mietrechtlichen Fragen, vertritt in
Gerichts- und Behördenverfahren.
Tel: 01 402 01 73
unverbindliche E-Mail-Anfrage
|
Gesetze Mietrecht und
Wohnrecht
Literatur
zum Mietrecht und Wohnrecht
|
MRG - Prader
Der "Prader" liegt in der 6.
Auflage zum MRG und zum ABGB-Mietrecht vor. In der Großen
Gesetzesausgabe finden sich der Gesetzestext sowie alle
relevanten Entscheidungen zum Mietrecht und Verweise auf
einschlägige Literatur. Das Werk ist auf dem Stand
03.03.2021. Mit dem Prader ist man ohne Internetverbindung
in einer Verhandlung nicht allein. Durch die konzise
Aufbereitung der Rechtslage mit Entscheidungsübersichten und
einem umfassenden Stichwortverzeichnis ist das Werk ideal
für den Praktiker geeignet.
weitere Informationen
|
|
Die Kaution im Mietrecht
Die Kaution war lange nicht
gesetzlich geregelt. Seit 2009 findet sie in § 16b MRG eine
Grundlage. Ungeachtet dessen gab es zur Kaution auch schon
davor umfassende Rechtsprechung, die in der Monographie
vollständige Aufarbeitung findet. Das Werk basiert auf einer
Dissertation eines Rechtsanwaltes und ist dementsprechend
wissenschaftlich fundiert und praxistauglich zugleich und
der ideale Begleiter für den im Mietrecht tätigen Juristen.
weitere Informationen
|
|
MRG – Mietrechtsgesetz und
ABGB Mietrecht
Der MRG-Kommentar des
Mietrechtsspezialisten, Dr. Christian Prader, gehört
zweifellos zu den Standardwerken auf dem Gebiet und
erscheint mittlerweile in der 5. Auflage. Sämtliche
Änderungen und eine Vielzahl wichtiger Entscheidungen werden
berücksichtigt, um den Kommentar zu aktualisieren und auf
den Stand vom 23.1.2017 zu bringen. Der äußerst umfangreiche
und hochwertige Kommentar ist schön übersichtlich gestaltet
und eignet sich ideal als Werkzeug bei der Arbeit mit dem
Mietrecht.
weitere Informationen
|
|