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Im Web finden sich zahlreiche Angebote zum Markenrecht. Rechtsfreund.at weist ihnen den Weg zu diesen Angeboten. Sollte ein Link fehlen, ersucht Rechtsfreund.at um Bekanntgabe.

Markenrecht | Markenschutz | Markenschutzgesetz |  Rechtsanwalt Markenanmeldung 

Allgemeines zum Markenrecht

Das Markenrecht ist ein Teilgebiet des sogenannten Kennzeichenrechts, das neben dem Markenrecht auch den Schutz von Namen und Firmenkennzeichen oder den Schutz von Werktiteln umfasst. Der Marke als Kennzeichen kommt dabei die Funktion zu Waren oder Leistungen zu individualisieren um sie damit von anderen Waren oder Leistungen unterscheidbar zu machen. Zur Erlangung des Markenschutzes ist ein förmliches Eintragungsverfahren erforderlich das in Österreich im Markenschutzgesetz 1970 geregelt ist. Marken können danach alle Zeichen sein, die sich graphisch darstellen lassen, insbesondere Wörter  einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen und die Form oder Aufmachung der Ware, soweit solche Zeichen geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. 

 

Funktionen der Marke

Die Marke hat mehrere Funktionen. Primär dient sie natürlich der Unterscheidung. Sie gibt damit einen Hinweis auf den berechtigten Inhaber und bietet für Abnehmer eine Orientierungshilfe (Herkunftsfunktion). Da der Abnehmer meist ein Vorstellung mit dem unter der Marke vertriebenen Produkt verbindet kommt der Marke auch eine Vertrauensfunktion zu. Im Zusammenhang damit wird auch die sogenannte Identitätsfunktion der Marke gesehen, die darin besteht, dass die Marke eine Informationsquelle darstellt, die es dem Abnehmer ermöglicht, das von ihm gesuchte Produkt zu finden. Letztendlich kommt Marken auch eine Werbefunktion zu, die dazu dient, den Absatz zu fördern.

 

Markenschutz durch Markenanmeldung

Die eingetragene Marke gewährt ihrem Inhaber gemäß § 10 Markenschutzgesetz 1970 vorbehaltlich der Wahrung älterer Rechte das ausschließliche Recht, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr

  1. ein mit der Marke gleiches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen gleich sind, für die die Marke eingetragen ist

  2. ein mit der Marke gleiches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn dadurch für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, die die Gefahr einschließt, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird.

Dem Inhaber einer eingetragenen Marke ist es weiter gestattet, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke gleiches oder ihr ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke eingetragen ist, wenn diese im Inland bekannt ist und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt. Die Bekanntheit der älteren Marke muss spätestens am Tag der Anmeldung der jüngeren Marke, gegebenenfalls am prioritäts- oder zeitrangbegründenden Tag, oder im Entstehungszeitpunkt des jüngeren sonstigen Kennzeichenrechts vorgelegen sein.

 

Kosten Markenanmeldung Österreich

In Österreich fallen bei Anmeldung einer Marke gleich mehrere Kosten (Stand 16.04.2014) an. Insgesamt kann man für den Standardfall mit Gebühren in Höhe von rund EUR 360,00 rechnen.

 

Sollte die Marke nicht direkt nach der Anmeldung eingetragen werden, fallen weitere Kosten an (Beschwerdegebühr, Gebühr für mündliche Verhandlung, ...). Gleiches gilt für den Fall, dass Sie die Ausdehnung des in Österreich erwirkten Markenschutzes auf andere Länder (zB Deutschland, Schweiz, Italien; denken Sie an das deutschprachige Südtirol) begehren.

 

Markenverwaltung und Markenüberwachung

Markenschutz ist nur effizient, wenn eine Marke auch verwaltet ("gepflegt") wird. Markenverwaltung und Markenüberwachung ist daher essentiell für den erfolgreichen Bestand einer Marke.

Weitere Rechtsgebiete

Rechtsanwalt Markenrecht

 

Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt in allen Fragen des Markenrechts und ist Ihnen bei der Markenanmeldung und Vertragsgestaltung behilflich.

 

Dr. Johannes Öhlböck LL.M.


01 / 505 49 59

www.raoe.at

 

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Rechtsanwalt Markenanmeldung Österreich

Bei einer Markenanmeldung herrscht in Österreich kein Anwaltszwang. Nichtsdestoweniger ist es ratsam einen Rechtsanwalt beizuziehen. Üblicherweise werden schon vor einer Markenanmeldung Investitionen getätigt. Es werden Domains angemeldet, man beauftragt einen Graphiker (Designer) mit der Erstellung eines Logos, allenfalls werden Domains delegiert, usw. Dafür fallen Kosten an. All diese Kosten sind verloren, wenn die Marke nicht angemeldet wird. Die Beiziehung eines Rechtsanwaltes ist daher sinnvoll. Ein Rechtsanwalt berät Sie hinsichtlich der potentiellen Schutzfähigkeit der Marke (Unterscheidungskraft, Verwechslungsgefahr, beschreibende Zeichen, Gattungsbezeichnung als Marke, prioritätsältere Zeichen, ...) und errichtet Verträge im Zusammenhang mit Marken (zB Markenlizenzvertrag).

Links

Aktuelle Bücher Markenrecht

 

Markenrecht, Kommentar

Der Fezer ist in seiner 5. neubearbeiteten Auflage erschienen und kommentiert in bewährt konziser Weise Markengesetz (MarkenG), Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) und das Madrider Markenabkommen (MMA). Der Kommentar behandelt auf über 3200 Seiten das Markengesetz auf Basis des Unionsrechts und berücksichtigt die Judikatur von EuGH, BGH und BPatG. Parallelen und Abweichungen im Unionsmarkenrecht werden dargelegt. Praktiker und jegliche Rechtsanwender im Markenrecht finden im Fezer einen soliden Begleiter

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MarkenG und UMV

Der Klassiker aus dem Hause Beck zu MarkenG und UMV liegt in seiner 4. Auflage vor und behandelt in bewährter Weise eine Kommentierung der beiden Regelwerke zum Markenrecht. Die Neuauflage enthält eine umfassende Aktualisierung bereit und liefert Antworten auf neue Fragen, wie etwa die Bewältigung des Brexit.

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Abbildung von Hildebrandt / Sosnitza | Unionsmarkenverordnung: UMV | 1. Auflage | 2021 | beck-shop.de

Kommentar zur UMV

Der vorliegende Kommentar zur Unionsmarkenverordnung ist auf dem Stand Dezember 2020 und berücksichtigt die Rechtsprechung von EuGH sowie der Beschwerdekammern des EUIPO und die Verwaltungspraxis des EUIPO. Die Regeln zu Anmelde-, Prüfungs-, Widerspruchs-, Nichtigkeits-, Beschwerde- und Verletzungsverfahren sowie die Wirkungen der Unionsmarke, Rechtsübergänge, Insolvenzverfahren, Lizenzen sowie die Umwandlung von Unionsmarken werden detailliert erläutert. Breite und Tiefe der Kommentierung des Bearbeiterkollegiums können sich sehen lassen. Ein profundes Stichwortverzeichnis tut das Seine, um dem Praktiker den Weg zur Problemlösung zu erleichtern.

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Kommentar Markenschutzgesetz

marken.schutz

Der Kommentar zum Markenschutzgesetz liegt in seiner nunmehr 3. Auflage vor und arbeitet das Markenschutzgesetz umfassend und systematisch mit guten Gliederungen auf. Für die Neuauflage konnten teils neue Bearbeiter gefunden werden, die alle relevanten Entscheidungen und den Meinungsstand erstklassig darstellen. Im Vergleich zur ohnedies bereits ausführlichen Vorauflage ist der Kommentar um rund 20 % angewachsen, was sicherstellt, dass jede Frage zum Markenrecht abgehandelt wird. Letzteres erleichtert auch ein ausführliches Stichwortverzeichnis, das über 27 Seiten den Weg zur richtigen Bestimmung weist. marken.schutz von Kucsko/Schumacher ist das Standardwerk zum Markenschutzgesetz.

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Informationen zu: Markenrecht, Marke, Markenschutz, Anmeldung,

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