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Reiserechtsprozess und "Listen bzw Tabellen"

Im Reiserechtsprozess geht es vor allem darum darzulegen und unter Beweis zu stellen, welche Mängel die gebuchte Sommerpauschalreise bzw die Winterpauschalreise hatte. Hernach kommt dem entscheidenden Gericht die Aufgabe zu, die festgestellten Mängel zu taxieren. In aller Regel wird dabei ein prozentueller Abschlag vom Gesamtpreis vorgenommen. Bis vor kurzem war es in Österreich üblich, diese Abschläge nach der sogenannten Frankfurter Liste bzw Frankfurter Tabelle vorzunehmen, einer Entscheidungssammlung des Oberlandesgerichtes Frankfurt. Sie soll den Anforderungen der Praxis nach einheitlichen und transparenten Grundsätzen zur Ermittlung von Preisminderungsansprüchen im Reiserecht gerecht werden.

 

OGH zur Frankfurter Liste

Die Frankfurter Liste ist (nach einer älteren Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Österreich) "auch für den österreichischen Rechtsbereich als brauchbare Orientierungsgrundlage heranzuziehen" (OGH: 2002/10/10, 6 Ob 11/02i, Veröff: SZ 2002/130). Diese Entscheidung wurde relativiert, hat doch der OGH zwischenzeitig entschieden, dass die „Frankfurter Tabelle" betreffend die Reisepreisminderung keine Rechtsquelle darstellt. Sie stammt weder vom Gesetzgeber noch von einer von ihm ermächtigten Verwaltungsbehörde und besitzt keinen Normcharakter; dass die genannte Tabelle als brauchbare Orientierungsgrundlage bezeichnet wurde, zwingt nicht dazu, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die sich aus der Tabelle samt ihren Erläuterungen ergebenden prozentuellen Minderungsbeträge den jeweils festgestellten Mängeln prozentpunktgenau entsprechen ( OGH: 2005/11/03 6 Ob 251/05p).
 

Wiener Liste bzw Wiener Tabelle

Als Äquivalent zur in Deutschland verwendeten Frankfurter Listehat der Wiener Rechtsanwalt Dr. Eike Lindinger mit Rechtsanwaltsanwärterin Mag. Andrea Scheibenpflug eine "Wiener Liste" - als Auswertung der österreichischen Rechtsprechung zum Reiserecht - veröffentlicht. Dabei wird anhand anhand von Stichwörtern zu jedem konkreten Mangel-Sachverhalt den Prozentsatz der Preisminderung und die Fundstelle aus der Rechtsprechung (konkrete Einzelfallentscheidungen aus der Judikatur des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien beziehungsweise des Handelsgerichtes Wien) aufgelistet.

 

Links zum Reiserecht

 

aktuelle Bücher Reiserecht
 

Wiener Liste zur Reisepreisminderung

In der nunmehr 3. Auflage (mit gewichtigem Geleitwort HR Dr. Danzl) ist es gelungen, ein nachhaltiges Nachschlagewerk zur Reisepreisminderung zu schaffen, das uns nicht mehr neidvoll nach Deutschland (Frankfurter Tabelle, Kemptner Liste) blicken lassen muss. Neuartig für Österreich und für den Praktiker besonders hilfreich ist die im Werk dargelegte Berechnung der Preisminderung für die Reise. Das Buch besticht durch seine auf über 300 Seiten dargestellten potentiellen Mängel, deren Beurteilung, Verschlagwortung und Gewichtung in Form prozentueller Minderung des Reisepreises samt Hinweis auf bezughabende Judikate. Es wird damit und der Kurzdarstellung der Anspruchsgrundlagen im Reiserecht zum unverzichtbaren Begleiter bei Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.

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