Zivilrecht - Bürgerliches Recht- Privatrecht
Die Begriffe Bürgerliches Recht
und Zivilrecht sind Synonyme. Sie stammen aus dem römischen
Recht, das von ius civile sprach. Privatrecht ist der -
im Gegensatz zu ersteren - etwas weitere Begriff, der als neben
dem allgemeinen Privatrecht auch das Sonderprivatrecht umfasst.
Das allgemeine Privatrecht (auch bürgerliches Recht genannt)
regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger eines Staates
untereinander (bzw zwischen Bürgern und Staat, wenn dieser als
Träger von Privatrechten auftritt) oder wie § 1 des Allgemeinen
Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) in der schönen Sprache des
beginnenden 19. Jahrhunderts sagt:
"Der Inbegriff der Gesetze,
wodurch die Privat-Rechte und Pflichten der Einwohner des
Staates unter sich bestimmt werden, macht das bürgerliche Recht
in demselben aus."
Teilbereiche des allgemeinen
Privatrechtes (Bürgerlichen Rechtes) sind zB das Personenrecht,
Familienrecht, Eherecht, Sachenrecht, Schuldrecht.
Das Sonderprivatrecht dagegen gilt
nicht für alle Gruppen, sondern nur für bestimmte Gruppen (zB
ist das Handelsrecht das Sonderprivatrecht der Kaufleute) oder
es gilt nur für bestimmte Sachbereiche oder
Spezialmaterien wie zB das Arbeitsrecht, das Wertpapier- oder
Urheberrecht.
Eine Rechtsvorschrift gehört –
vereinfacht – dem Privatrecht an, wenn sie die also die Rechte
und Pflichten von Rechtssubjekten (natürliche Personen und
juristischen Personen) untereinander regelt. Dabei herrscht im
Privatrecht herrscht grundsätzlich Gleichstellung der
Rechtspartner untereinander. Im öffentlichen Recht ist dies
anders. Hier herrscht eine Über- bzw Unterordnung. Der
Normunterworfene (zB der Bürger) ist der Staatsgewalt
untergeordnet.
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Literatur
Zivilrecht - Bücher
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Erwachsenenschutzrecht
Der Kurzkommentar liegt in
seiner zweiten Auflage vor und kommentiert die Bestimmungen
ABGB, Patientenverfügungsgesetz, Sterbeverfügungsgesetz, JN,
AußStrG, ZPO sowie internationalen Regeln unter Verweis auf
ergangene Literatur und Judikatur und beinhaltet zudem
Auszüge aus praktisch bedeutsamen Gesetzen im
Erwachsenenschutzrecht. Besonders zu erwähnen ist das
umfassende Stichwortverzeichnis.
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Österreichisches Skirecht
Das österreichische Skirecht
ist in seiner 3. Auflage erschienen. Der Klassiker
beschäftigt sich mit haftungsrechtlichen Grundlagen,
Seilbahnen, Abfahrten und Pistenhaftung, Kollisionsunfall
und Verhaltensregeln (FIS-Regeln), Schneegeländefahrzeugen,
Lawinen, Skilehrern und Skiführern, Loipen und Rodelbahnen
und deckt damit alle relevanten Bereiche im Skirecht ab. Neu
ist ein Kapitel zum Thema Mountainbike und damit Bergrecht
im Sommer. Das Werk ist übersichtlich gegliedert und der
bewährte Ratgeber für alle im Skirecht tätigen
Rechtsanwender.
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Handbuch
Wohnungseigentumsrecht
Das erstmalig erschienene
Handbuch Wohnungseigentumsrecht bietet einen systematischen
Überblick über das Rechtsgebiet nach der WEG Novelle 2022
und stellt es kompakt und verständlich dar. Behandelt werden
die Bereiche, Entwicklung und Grundlagen, Begründung und
Erwerb Wohnungseigentum, Eigentümerpartnerschaft, Schutz des
Wohnungseigentumsbewerbers, Nutzungsmöglichkeiten,
Eigentümergemeinschaft und Verwaltung, Beendigung sowie
Verfahrensrecht. Ein kurzes Stichwortverzeichnis rund das
Handbuch ab. Fazit: Das gesamte WEG in einem knappen,
systematischen Buch. Gut gelungen!
weitere Informationen
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WEG – Wohnungseigentumsgesetz
2002
Der Autor Dr. Christian Prader
hat in der aktuellen 6. Auflage zum WEG und Heiz- und
Kältekostenabrechnungsgesetz den
aktuellen Gesetzestext mit dazugehöriger relevanter
Rechtsprechung und Anmerkungen seinerseits erfasst. Dazu
gibt es weiterführende Literaturhinweise, die bei
Unklarheiten hilfreich sind. Um dem Leser eine
übersichtliche Darstellung zu bieten, sind neue Gliederungen
des Inhalts aufgenommen worden, da der Umfang der
Entscheidungen, die sich durchaus als richtungsgebend
darstellen, laufend zunimmt. Deshalb ist das Werk im
Vergleich zur vorherigen Ausgabe umfangmäßig mehr geworden,
sodass immer weniger Fragen ungeklärt bleiben.
weitere Informationen
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