Steuerrecht - Begriff & Allgemeines
Das
Steuerrecht ist ein Teil des Finanzrechtes. Unter Finanzrecht
versteht man die Summe jener Rechtsvorschriften, die sich mit
der öffentlichen Finanzwirtschaft befassen. Neben dem
Steuerrecht zählen dazu das Finanzausgleichsrecht, das
Finanzverfassungsrecht, das Haushaltsrecht (auch Budgetrecht),
die Rechtsvorschriften über das Kassenwesen, die
Vermögensgebarung und Schuldengebarung oder das Monopolrecht.
Systematisch ist das Steuerrecht dem öffentlichen Recht
zuzuordnen (genauer: Verwaltungsrecht). Besonders enge
Beziehungen bestehen zum Handels- und Gesellschaftsrecht (vor
allem die Regeln der Buchführung, Gewinnermittlung, Wahl der
Unternehmensform, …) Das
österreichische Steuerrecht ist nicht in einem einheitlichen
Gesetzeswerk zusammengefasst, sondern verteilt sich im Gegenteil
auf eine Vielzahl von Einzelgesetzen und Einzelbestimmungen im
Bundesrecht, Landesrecht und im Gemeinderecht.
Systematisierung
Die Vielzahl der
erhobenen Steuern wird unter verschiedenen Aspekten
systematisiert. Die Unterscheidung zwischen Bundes-, Landes- und
Gemeindesteuern beruht auf dem Finanzverfassungsgesetz.
Personen- und Sachsteuern (Subjektsteuer und Objektsteuer)
unterscheiden sich durch den Steuergegenstand. Die
Unterscheidung zwischen laufend erhobenen Steuern oder
Abschnittssteuern (wie zB Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer
oder Umsatzsteuer) und einmalig erhobenen Steuern (zB
Erbschaftssteuer bzw Schenkungssteuer, Grunderwerbssteuer,
Rechtsgeschäftsgebühren, …) ist selbstredend, Als
Veranlagungssteuern werden jene Steuern bezeichnet, die nach
Durchführung eines förmlichen Verfahrens von den Finanzbehörden
bescheidmäßig festgesetzt werden. Selbstbemessungsabgaben sind
im Gegensatz dazu vom Steuerpflichtigen selbst zu ermitteln und
zu entrichten. Die Unterscheidung zwischen direkten und
indirekten Steuern stammt aus der Finanzwissenschaft und bezieht
sich auf die Überwälzung der Steuerbelastung. Direkte Steuern
sind dabei jene, bei denen Steuerzahler und Steuerträger
identisch sein sollen und indirekte Steuern jene, bei denen der
Steuerzahler die Steuerbelastung weiterwälzen kann. Allgemeine
Steuern stehen zur Finanzierung aller Staatsausgaben zur
Verfügung und unterscheiden sich damit von Zwecksteuern, die nur
für festgelegte Zwecke verwendet werden dürfen. Darüber
existiert eine Gliederung nach Steuergegenstand in
Ertragssteuern (zB Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, …),
Vermögenssteuern (Grundsteuer, Erbschaftssteueräquivalent, …),
Verkehrssteuern (Umsatzsteuer, Grunderwerbssteuer,
Erbschaftssteuer, Versicherungssteuer, Kapitalverkehrssteuer,
…)und Verbrauchssteuern (Tabaksteuer, Mineralölsteuer,
Biersteuer, …)
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Weitere Rechtsgebiete
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Abgabenverfahren,
Kommentar
Der Kommentar von
Fischerlehner / Brennsteiner ist in dritter Auflage
erschienen und berücksichtigt die 18 Novellen seit der
Vorauflage, nämlich die Neustrukturierung der
Finanzverwaltung durch das FORG, die
verfahrensrechtlichen COVID-19-Maßnahmen, das
Steuerreformgesetz 2020 sowie die
Änderungen durch das Wirtschaftliche Eigentümer Register
Gesetz, usw. Das Werk ist am STand 01.02.2021 und
kommentiert die BAO und mehrere Verordnungen in
klassischer Form. In die Darstellung der aktuellen
Rechtslage werden 1500 Entscheidungen von EuGH, VfGH,
VwGH und BFG eingearbeitet. Das Stichwortverzeichnis
umfasst 10 Seiten.
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Das Auto im Steuerrecht
Für viele Österreicher ist
das tägliche Benutzen ihrer Autos eine
Selbstverständlichkeit. Welche steuerlichen Belastungen
jedoch damit verbunden sind, ist vielen nicht bewusst.
Kein Wunder, ist doch das diesbezügliche Steuerrecht an
unzähligen verschiedenen Stellen geregelt. Auch nicht
verwunderlich ist es daher, dass das vorliegende Werk
bereits in seiner dritten, erfolgreichen Auflage
erscheint. Die Autoren haben es geschafft, für den
steuerlich Interessierten die für das Auto anfallenden
Steuern und Quellen dazu kompakt in einem Praxishandbuch
zusammenzutragen, das nicht nur für auf Steuerrecht
spezialisierte Juristen, sondern und gerade für
Privatpersonen und Unternehmen ein nützliches
Nachschlagewerk darstellt. Unterteilt wird das Buch in
die Kapitel Einkommensteuer (Körperschaftsteuer),
Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe (NoVa) und
Kraftfahrzeugsteuer. Das Ganze natürlich im Lichte der
jüngsten Rechtsentwicklung und Gesetzesänderungen.
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Einkommensteuergesetz –
Kommentar
Der „Jakom“
(Jahreskommentar) zum Einkommensteuergesetz erscheint
mittlerweile in seiner 10 Auflage. Er bietet eine
äußerst gründliche, aber dennoch übersichtliche und
verständliche Kommentierung zum EStG und seinen
relevanten Nebengesetzen, jährliche Neuauflagen gewähren
dabei stets Aktualität. Bei den Autoren handelt es sich
um Fachleute, die allesamt auf langjährige berufliche
Erfahrungen zurückgreifen können. Zu den in der 10.
Auflage berücksichtigten Neuerungen zählen u.a. der
Familienzeitbonus, die amtswegige Berücksichtigung des
Kinderfreibetrages in Höhe von 300€ und der Umstand,
dass Stipendien zu Einkünften aus selbstständiger Arbeit
führen.
Der umfassende und praktische Kommentar kommt in einem
handlichen Format und mit einem ausgesprochen dicken
Stichwortverzeichnis, das ein gezieltes Nachschlagen
angenehm vereinfacht. Bei der Behandlung schwieriger
einkommensteuerrechtlicher Fragen sollte man dieses Werk
jedenfalls bei der Hand haben.
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