Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer ausgelaufen
Mit dem
Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008) sind im Zusammenhang mit
unentgeltlichen Vermögensübertragungen mit Wirkung ab 1.8.2008 wichtige
steuerliche Änderungen erfolgt:
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Es
entfällt die Erbschafts- und Schenkungssteuer
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Grundstücke unterliegen stattdessen auch bei unentgeltlicher Übertragung der
Grunderwerbsteuer
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die
Schenkung anderer Vermögenswerte (Sparbücher, Aktien, Betriebe etc) muss ab
einer gewissen Betragsgrenze dem Finanzamt gemeldet werden
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bei
unentgeltlichem Erwerb von Mietgebäuden ist bei Ermittlung von Einkünften aus
Vermietung und Verpachtung die Absetzung für Abnutzung (AfA) des
Rechtsvorgängers fortzusetzen (keine Aufwertung auf die fiktiven
Anschaffungskosten mehr möglich),
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für
Stiftungen halbiert sich der Eingangssteuersatz grundsätzlich auf 2,5%, eine
steuerneutrale Substanzauszahlung ist möglich.
VfGH:
Schenkungssteuer verfassungswidrig
Grund dafür ist ein Gesetzesprüfungsverfahren, das
der Verfassungsgerichtshof (22.06.07) zur Schenkungssteuer abgeschlossen und die
Entscheidung getroffen hat, dass die derzeitige Gestaltung der
Schenkungssteuer verfassungswidrig ist.
VfGH: Derzeitige Gestaltung der Erbschaftssteuer verfassungswidrig
Der
Verfassungsgerichtshof hat jene Regelung im Erbschaftssteuergesetz aufgehoben,
durch die "Erwerbe von Todes wegen" (Zitat Gesetzesbestimmung) der
Steuerpflicht unterworfen sind. Dies aus folgenden Gründen:
1) Es
gibt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Erbschaftssteuer an sich
und dagegen, für die Erbschaftsbesteuerung von Grundbesitz das System der
Einheitswerte zu verwenden.
2) Die
derzeitige Regelung (Stichwort: Bemessungsgrundlage dreifacher Einheitswert) ist
jedoch verfassungswidrig, weil die pauschale Vervielfachung von längst
historischen Einheitswerten (die letzte Hauptfeststellung der Einheitswerte fand
für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen 1988, für das übrige
Grundvermögen überhaupt 1973 statt) die Wertentwicklung von Grundstücken nicht
angemessen widerspiegelt. Für die Bemessung der Erbschaftssteuer bedeutet das
nämlich, dass es nicht darauf ankommt, was jemand konkret heute und jetzt erbt,
sondern welchen Wert dieser Grundbesitz vor Jahrzehnten hatte. Dies ist
gleichheitswidrig und somit keine geeignete Bemessungsgrundlage für die
Erbschaftssteuer.
3)
Würde sich der Verfassungsgerichtshof darauf
beschränken, lediglich diese Bestimmungen aufzuheben, käme es dadurch zu neuen
Verfassungswidrigkeiten: So würde der Grundbesitz steuerlich dem
steuerpflichtigen Finanzvermögen gleichgestellt werden. Angesichts der
Besonderheiten von Grundbesitz (z.B. Realisierbarkeit des Vermögens) wäre dies
unsachlich und daher wiederum verfassungswidrig.
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Doralt: "Erbschaftssteuer politisch tot"
Der Wiener Steuerrechtslehrer Werner Doralt geht
nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) davon aus, dass die
Erbschaftssteuer "politisch tot" ist und rechnet damit, dass nach dem Muster der
Erbschaftssteuer auch die Schenkungssteuerpflicht gekippt wird. "Um eine neue
faire Erbschaftsbesteuerung einzuführen, müssten als Voraussetzungen die
Endbesteuerung gekippt werden und ein Äquivalent einer Erbschaftssteuer für
Stiftungen eingeführt werden. Ich halte das für politisch nicht machbar", sagte
Doralt. Nach Angaben von Doralt sei bereits ein weiteres Verfahren anhängig, das
gegen die Schenkungssteuer im Visier hat unterwegs. Er rechne damit, dass der
VfGH parallel zur Erbschaftssteuer entscheiden und auch Steuerpflicht bei
Schenkungen aufheben wird. Da der Gesetzgeber jetzt schon wisse, dass
Handlungsbedarf bestehe, werde das Höchstgericht die Reparaturfrist wohl nicht
länger erstrecken als beim jetzigen Erbschaftssteuerfall (31. Juli 2008), meinte
Doralt. Bis dahin sei es laut Doralt nicht ratsam, Schenkungen vorzunehmen, so
sich das vermeiden lasse. (Der Standard, 7. März 2007)
Beratung Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer
Diese Hinweise zur Erbschaftssteuer stellen lediglich erste Auskünfte
dar und sind im Detail mit Ihrem Berater abzusprechen:
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Literaturhinweise
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Das neue Schenkungsmeldegesetz
Das SWK-Spezial „Das neue
Schenkungsmeldegesetz“ bietet topaktuell zum Inkrafttreten
der Meldeverpflichtung für Schenkungen mit 1.8.2008 eine
erste tiefgreifende Analyse dieser hoch komplexen Regelung.
Das neue SchenkMG birgt zahlreiche Tücken und Besonderheiten
in sich, die eine eingehende Befassung mit der Materie
unumgänglich machen. Besonders eine vorsätzlich unterlassene
Meldung kann unangenehme (finanzstrafrechtliche!) Folgen
nach sich ziehen. Dieses SWK-Spezial gibt sowohl dem
Meldemodell für Schenkungen als auch der Neuregelung der
Besteuerung in- und ausländischer Stiftungen – samt
Gesetzestext und Erläuterungen – breiten Raum und bietet
somit dem Praktiker wie dem Abgabepflichtigen bestmögliche
Hilfestellung.
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