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Die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer entfällt per 1.8.2008. Der Verfassungsgerichtshof hat am 7.3.2007 entschieden, dass die derzeitige Gestaltung der Erbschaftssteuer in Österreich verfassungswidrig ist. Hier finden Sie Informationen zur Entscheidung.

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Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer ausgelaufen

Mit dem Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008) sind im Zusammenhang mit unentgeltlichen Vermögensübertragungen mit Wirkung ab 1.8.2008 wichtige steuerliche Änderungen erfolgt:

  • Es entfällt die Erbschafts- und Schenkungssteuer

  • Grundstücke unterliegen stattdessen auch bei unentgeltlicher Übertragung der Grunderwerbsteuer

  • die Schenkung anderer Vermögenswerte (Sparbücher, Aktien, Betriebe etc) muss ab einer gewissen Betragsgrenze dem Finanzamt gemeldet werden

  • bei unentgeltlichem Erwerb von Mietgebäuden ist bei Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Absetzung für Abnutzung (AfA) des Rechtsvorgängers fortzusetzen (keine Aufwertung auf die fiktiven Anschaffungskosten mehr möglich),

  • für Stiftungen halbiert sich der Eingangssteuersatz grundsätzlich auf 2,5%, eine steuerneutrale Substanzauszahlung ist möglich.

 

VfGH:  Schenkungssteuer verfassungswidrig

Grund dafür ist ein Gesetzesprüfungsverfahren, das der  Verfassungsgerichtshof (22.06.07) zur Schenkungssteuer abgeschlossen und die Entscheidung getroffen hat, dass die derzeitige Gestaltung der Schenkungssteuer verfassungswidrig ist.

 

VfGH: Derzeitige Gestaltung der Erbschaftssteuer verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof hat jene Regelung im Erbschaftssteuergesetz aufgehoben, durch die "Erwerbe von Todes wegen" (Zitat Gesetzesbestimmung) der Steuerpflicht unterworfen sind. Dies aus folgenden Gründen:

1) Es gibt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Erbschaftssteuer an sich und dagegen, für die Erbschaftsbesteuerung von Grundbesitz das System der Einheitswerte zu verwenden.

2) Die derzeitige Regelung (Stichwort: Bemessungsgrundlage dreifacher Einheitswert) ist jedoch verfassungswidrig, weil die pauschale Vervielfachung von längst historischen Einheitswerten (die letzte Hauptfeststellung der Einheitswerte fand für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen 1988, für das übrige
Grundvermögen überhaupt 1973 statt) die Wertentwicklung von Grundstücken nicht angemessen widerspiegelt. Für die Bemessung der Erbschaftssteuer bedeutet das nämlich, dass es nicht darauf ankommt, was jemand konkret heute und jetzt erbt, sondern welchen Wert dieser Grundbesitz vor Jahrzehnten hatte. Dies ist gleichheitswidrig und somit keine geeignete Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer.

3) Würde sich der Verfassungsgerichtshof darauf

beschränken, lediglich diese Bestimmungen aufzuheben, käme es dadurch zu neuen Verfassungswidrigkeiten: So würde der Grundbesitz steuerlich dem steuerpflichtigen Finanzvermögen gleichgestellt werden. Angesichts der Besonderheiten von Grundbesitz (z.B. Realisierbarkeit des Vermögens) wäre dies unsachlich und daher wiederum verfassungswidrig.

Doralt: "Erbschaftssteuer politisch tot"

Der Wiener Steuerrechtslehrer Werner Doralt geht nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) davon aus, dass die Erbschaftssteuer "politisch tot" ist und rechnet damit, dass nach dem Muster der Erbschaftssteuer auch die Schenkungssteuerpflicht gekippt wird. "Um eine neue faire Erbschaftsbesteuerung einzuführen, müssten als Voraussetzungen die Endbesteuerung gekippt werden und ein Äquivalent einer Erbschaftssteuer für Stiftungen eingeführt werden. Ich halte das für politisch nicht machbar", sagte Doralt. Nach Angaben von Doralt sei bereits ein weiteres Verfahren anhängig, das gegen die Schenkungssteuer im Visier hat unterwegs. Er rechne damit, dass der VfGH parallel zur Erbschaftssteuer entscheiden und auch Steuerpflicht bei Schenkungen aufheben wird. Da der Gesetzgeber jetzt schon wisse, dass Handlungsbedarf bestehe, werde das Höchstgericht die Reparaturfrist wohl nicht länger erstrecken als beim jetzigen Erbschaftssteuerfall (31. Juli 2008), meinte Doralt. Bis dahin sei es laut Doralt nicht ratsam, Schenkungen vorzunehmen, so sich das vermeiden lasse. (Der Standard, 7. März 2007)

 

Beratung Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer

Diese Hinweise zur Erbschaftssteuer stellen lediglich erste Auskünfte dar und sind im Detail mit Ihrem Berater abzusprechen:

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Literaturhinweise

 

Das neue Schenkungsmeldegesetz

Das neue Schenkungsmeldegesetz

Das SWK-Spezial „Das neue Schenkungsmeldegesetz“ bietet topaktuell zum Inkrafttreten der Meldeverpflichtung für Schenkungen mit 1.8.2008 eine erste tiefgreifende Analyse dieser hoch komplexen Regelung. Das neue SchenkMG birgt zahlreiche Tücken und Besonderheiten in sich, die eine eingehende Befassung mit der Materie unumgänglich machen. Besonders eine vorsätzlich unterlassene Meldung kann unangenehme (finanzstrafrechtliche!) Folgen nach sich ziehen. Dieses SWK-Spezial gibt sowohl dem Meldemodell für Schenkungen als auch der Neuregelung der Besteuerung in- und ausländischer Stiftungen – samt Gesetzestext und Erläuterungen – breiten Raum und bietet somit dem Praktiker wie dem Abgabepflichtigen bestmögliche Hilfestellung.

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