Steuerberater
Einem Steuerberater ist es nach
dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz vorbehalten, folgende
Tätigkeiten auszuüben:
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Beratung und Hilfeleistung auf dem
Gebiet des Abgabenrechts und der Rechnungslegung,
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Beratung auf dem Gebiet des
Bilanzwesens und der Abschluß kaufmännischer Bücher,
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Vertretung in Abgabe- und
Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben und
in Beihilfenangelegenheiten vor den Finanzbehörden, den übrigen
Gebietskörperschaften und den Unabhängigen Verwaltungssenaten,
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die Durchführung von
Prüfungsaufgaben, die nicht die Erteilung eines förmlichen
Bestätigungsvermerkes erfordern, und eine diesbezügliche
schriftliche Berichterstattung
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Erstattung von
Sachverständigengutachten auf den Gebieten des Buchführungs- und
Bilanzwesens, des Abgabenrechts und auf jenen Gebieten, zu deren
fachmännischer Beurteilung Kenntnisse des Rechnungswesens und der
Betriebswirtschaftslehre erforderlich sind.
Darüber hinaus sind Steuerberater
weiters berechtigt, folgende Tätigkeiten auszuüben:
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Tätigkeiten der
Bilanzbuchhaltungsberufe
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Beratungsleistungen und Tätigkeiten
im Zusammenhang mit dem betrieblichen Rechnungswesen und die
Beratung betreffend Einrichtung und Organisation des internen
Kontrollsystems,
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die Beratung in Beitrags-,
Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten der
Sozialversicherungen und die Vertretung
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Sanierungsberatung
(Sanierungsgutachten, Sanierungsplan)
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Beratung in Rechtsangelegenheiten,
soweit diese mit den für den gleichen Auftraggeber
durchzuführenden wirtschaftstreuhänderischen Arbeiten unmittelbar
zusammenhängen,
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Beratung und Vertretung vor
gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften in
Beitragsangelegenheiten,
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Vertretung bei den Einrichtungen des
Arbeitsmarktservice, der Berufsorganisationen, der
Landesfremdenverkehrsverbände und bei anderen in
Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden und Ämtern
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Übernahme von Treuhandaufgaben
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Beratung in arbeitstechnischen
Fragen und
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Vertretung in Abgaben- und
Abgabenstrafverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof
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Links
Aktuelle
Bücher Steuerrecht / Steuerberater
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Kommentar EU-Meldepflichtgesetz
Das EU-Meldepflichtgesetz regelt
(in Umsetzung der Richtlinie 2018/822) den verpflichtenden
automatischen Informationsaustausch über meldepflichtige
grenzüberschreitende Gestaltungen im Bereich der Besteuerung. Es
definiert sehr umfassend, welche grenzüberschreitenden
Gestaltungen unbedingt oder bedingt meldepflichtig sind. Ziel
des Gesetzes ist die Ausweitung von Transparenz und die
Unterstützung der Bekämpfung von Steuervermeidung und
Steuerhinterziehung. Die Meldung hat innerhalb knapper Frist
durch jene Person (Intermediär) zur erfolgen, die die Gestaltung
konzipiert, vermarktet, organisiert, zur Umsetzung bereitstellt
oder die Umsetzung verwaltet und damit vor allem berufsmäßige
Berater (Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,
Finanz- und Vermögensberater, Kredit- und Finanzinstitute). Bei
Verletzung der Meldepflicht sind Strafen bis zu EUR 50.000,00
(Vorsatz) und EUR 25.000,00 (grobe Fahrlässigkeit) vorgesehen.
Der vorliegende Kommentar fasst alle Informationen zum neuen
Gesetz zusammen und dient als erstklassiger Arbeitsbehelf.
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Das Auto im Steuerrecht
Für viele Österreicher ist
das tägliche Benutzen ihrer Autos eine
Selbstverständlichkeit. Welche steuerlichen Belastungen
jedoch damit verbunden sind, ist vielen nicht bewusst.
Kein Wunder, ist doch das diesbezügliche Steuerrecht an
unzähligen verschiedenen Stellen geregelt. Auch nicht
verwunderlich ist es daher, dass das vorliegende Werk
bereits in seiner dritten, erfolgreichen Auflage
erscheint. Die Autoren haben es geschafft, für den
steuerlich Interessierten die für das Auto anfallenden
Steuern und Quellen dazu kompakt in einem Praxishandbuch
zusammenzutragen, das nicht nur für auf Steuerrecht
spezialisierte Juristen, sondern und gerade für
Privatpersonen und Unternehmen ein nützliches
Nachschlagewerk darstellt. Unterteilt wird das Buch in
die Kapitel Einkommensteuer (Körperschaftsteuer),
Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe (NoVa) und
Kraftfahrzeugsteuer. Das Ganze natürlich im Lichte der
jüngsten Rechtsentwicklung und Gesetzesänderungen.
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