Verwaltungsrecht
Die öffentliche Verwaltung (Exekutive) stellt neben der
Gesetzgebung (Legislative) und der Gerichtsbarkeit (Judikative)
die dritte Staatsfunktion dar. Ebenso weit wie die staatliche
Verwaltung ist auch das dazugehörige Recht, das
Verwaltungsrecht, dem unzählige Bereiche und Aufgaben zugeordnet
sind. Aus diesem Grund ist der Begriff des Verwaltungsrechtes
schwer positiv (in einer Aufzählung der zugehörigen
Rechtsgebiete, Aufgaben, Erscheinungsformen) zu formulieren.
Der
Verwaltungsbegriff wird daher meist negativ als staatliche
Vollziehung außerhalb der Gerichtsbarkeit definiert. Verwaltung
ist damit also die Vollziehung von Verwaltungsgesetzten, die vom
Gesetzgeber (der Legislative) beschlossen wurden und von der
Verwaltung vollzogen - exekutiert - werden (Exekutive).
Die
Vollziehung erfolgt im Rahmen der Hoheits- und
Privatwirtschaftsverwaltung und wird von Verwaltungsorganen
durchgeführt.
wichtige Teile des Verwaltungsrechtes:
Links zum Verwaltungsrecht
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aktuelle Bücher
Verwaltungsrecht
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Straßenverkehrsordnung
Der Kommentar von Pürstl liegt in einer
nunmehr 16. Auflage vor. Er beinhaltet die Kommentierung
der StVO idf der 34. Novelle und behandelt damit
insbesondere die neuen Regeln für Fußgänger und
Radfahrer, E-Scooter als Fahrzeuge, neue Hinweiszeichen,
Schulstraßen und insbesondere die neuen Maßnahmen gegen
Raser (Beschlagnahme und Verfall von Fahrzeugen). Der
Manz-Kommentar von Pürstl zur StVO steht für Kontinuität
und ist ein treuer Begleiter, wenn es um Verkehrsrecht
geht.
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Das Österreichische Seilbahnrecht
Seilbahnrecht ist eine absolute Spezialmaterie. Das vorliegende
Praxishandbuch hat es in seiner 4. Auflage geschafft, sie zu bündeln und zu
fassen. In thematischen Kapiteln werden öffentliches Recht, Zivilrecht,
Strafrecht, Arbeitsrecht, Europarecht, usw, abgehandelt. Der Begriff der
Seilbahn ist dabei übrigens weiter als man denkt und umfasst nicht nur
Standseilbahn oder Seilschwebebahn sondern auch den "herkömmlichen"
Schlepplift. Das ausführliche Stichwortverzeichnis unterstützt bei der
Problemlösung.
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Energierecht
Das
Energierecht ist in unserer heutigen Zeit so aktuell wie nie. Das
vorliegende Handbuch beschäftigt sich mit Rechtsfragen zum Energierecht und
stellt das Energierecht systematisch dar. Behandelt werden Grundbegriffe und
rechtliche Einordnung, Ziele/Prinzipien, die Akteure auf dem Energiemarkt,
das Netz (Zugang, Anschluss, Entgelt, Gewährleistung, ...), der Stromhandel
(bekannt ist das Merit-Order-Prinzip) aber auch Umweltenergierecht und
Energieeffizienzrecht.
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Verträge des Jagdrechts
Das Jagdrecht ist Landessache. Es existieren
damit 9 Landesjagdgesetze, die das Jagdrecht bestimmen. Darüber hinaus sind
aber auch andere Regeln einzuhalten, wenn Verträge im Zusammenhang mit der
Jagd geschlossen werden sollen. Im vorliegenden Werk werden die Verträge des
Jagdrechts behandelt. Dem Werk geht ein allgemeiner Teil mit einer
Einleitung voraus, in dem die Basis für die nachfolgenden Vertragstypen
behandelt wird. Folgende Verträge werden behandelt:
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Jagdpachtvertrag
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Abschussvertrag
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Jagdgesellschaftsvertrag
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Wildfolge
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Wildschaden
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Wasserrecht
Das Handbuch Wasserrecht wurde
nach 20 Jahren neu aufgelegt. Die Neuauflage berücksichtigt
die zwischenzeitig ergangene Rechtsprechung und auch die
Literatur. Faktisch ist das Handbuch ein Kommentar zum
Wasserrechtsgesetz, der durch umfassende Anhänge (Gesetze,
Richtlinien, Verzeichnisse, Verordnungen, Vereinbarungen,
usw) ergänzt wird. Mit dem Handbuch Wasserrecht ist der
Praktiker am aktuellen Stand von Judikatur und
veröffentlichter wissenschaftlicher Meinung. Must have!
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