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Verwaltungsrecht | Österreich | Verwaltung | AVG | Verwaltungsverfahren

Verwaltungsrecht

Die öffentliche Verwaltung (Exekutive) stellt neben der Gesetzgebung (Legislative) und der Gerichtsbarkeit (Judikative) die dritte Staatsfunktion dar. Ebenso weit wie die staatliche Verwaltung ist auch das dazugehörige Recht, das Verwaltungsrecht, dem unzählige Bereiche und Aufgaben zugeordnet sind. Aus diesem Grund ist der Begriff des Verwaltungsrechtes schwer positiv (in einer Aufzählung der zugehörigen Rechtsgebiete, Aufgaben, Erscheinungsformen) zu formulieren.

 

Der Verwaltungsbegriff wird daher meist negativ als staatliche Vollziehung außerhalb der Gerichtsbarkeit definiert. Verwaltung ist damit also die Vollziehung von Verwaltungsgesetzten, die vom Gesetzgeber (der Legislative) beschlossen wurden und von der Verwaltung vollzogen - exekutiert - werden (Exekutive).

 

Die Vollziehung erfolgt im Rahmen der Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung und wird von Verwaltungsorganen durchgeführt.

 

wichtige Teile des Verwaltungsrechtes:

Links zum Verwaltungsrecht

 

aktuelle Bücher Verwaltungsrecht

 

Straßenverkehrsordnung

Der Kommentar von Pürstl liegt in einer nunmehr 16. Auflage vor. Er beinhaltet die Kommentierung der StVO idf der 34. Novelle und behandelt damit insbesondere die neuen Regeln für Fußgänger und Radfahrer, E-Scooter als Fahrzeuge, neue Hinweiszeichen, Schulstraßen und insbesondere die neuen Maßnahmen gegen Raser (Beschlagnahme und Verfall von Fahrzeugen). Der Manz-Kommentar von Pürstl zur StVO steht für Kontinuität und ist ein treuer Begleiter, wenn es um Verkehrsrecht geht.
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Das Österreichische Seilbahnrecht

Seilbahnrecht ist eine absolute Spezialmaterie. Das vorliegende Praxishandbuch hat es in seiner 4. Auflage geschafft, sie zu bündeln und zu fassen. In thematischen Kapiteln werden öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Europarecht, usw, abgehandelt. Der Begriff der Seilbahn ist dabei übrigens weiter als man denkt und umfasst nicht nur Standseilbahn oder Seilschwebebahn sondern auch den "herkömmlichen" Schlepplift. Das ausführliche Stichwortverzeichnis unterstützt bei der Problemlösung.

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Energierecht

Das Energierecht ist in unserer heutigen Zeit so aktuell wie nie. Das vorliegende Handbuch beschäftigt sich mit Rechtsfragen zum Energierecht und stellt das Energierecht systematisch dar. Behandelt werden Grundbegriffe und rechtliche Einordnung, Ziele/Prinzipien, die Akteure auf dem Energiemarkt, das Netz (Zugang, Anschluss, Entgelt, Gewährleistung, ...), der Stromhandel (bekannt ist das Merit-Order-Prinzip) aber auch Umweltenergierecht und Energieeffizienzrecht.

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Verträge des Jagdrechts

Das Jagdrecht ist Landessache. Es existieren damit 9 Landesjagdgesetze, die das Jagdrecht bestimmen. Darüber hinaus sind aber auch andere Regeln einzuhalten, wenn Verträge im Zusammenhang mit der Jagd geschlossen werden sollen. Im vorliegenden Werk werden die Verträge des Jagdrechts behandelt. Dem Werk geht ein allgemeiner Teil mit einer Einleitung voraus, in dem die Basis für die nachfolgenden Vertragstypen behandelt wird. Folgende Verträge werden behandelt:

  • Jagdpachtvertrag

  • Abschussvertrag

  • Jagdgesellschaftsvertrag

  • Wildfolge

  • Wildschaden

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Wasserrecht

Das Handbuch Wasserrecht wurde nach 20 Jahren neu aufgelegt. Die Neuauflage berücksichtigt die zwischenzeitig ergangene Rechtsprechung und auch die Literatur. Faktisch ist das Handbuch ein Kommentar zum Wasserrechtsgesetz, der durch umfassende Anhänge (Gesetze, Richtlinien, Verzeichnisse, Verordnungen, Vereinbarungen, usw) ergänzt wird. Mit dem Handbuch Wasserrecht ist der Praktiker am aktuellen Stand von Judikatur und veröffentlichter wissenschaftlicher Meinung. Must have!

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