Haftpflichtversicherung
Der Zweck von
Haftpflichtversicherungen besteht in der Deckung von
Vermögensschäden (Dritter). Diese Seite bietet eine kurze Übersicht
über häufige Arten von Haftpflichtversicherungen.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt
Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines
Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen. Nach dem
Kraftfahrzeuggesetz (KFG) muss für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die
zum Verkehr zugelassen sind, selbst für Probefahrten und
Überstellungsfahrten eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
bestehen.
Das
Kraftfahrzeughaftpflicht-versicherungsgesetz regelt, dass der
geschädigte Dritte den ihm zustehenden Schadenersatzanspruch im
Rahmen des Versicherungsvertrages auch direkt gegen den Versicherer
geltend machen kann. Der Versicherer und der ersatzpflichtige
Versicherte haften dem Geschädigten als Gesamtschuldner.
Haushaftpflichtversicherung
Haushaftpflichtversicherung und
Grundbesitzerhaftpflicht decken Haftpflichtschäden, die durch Häuser
bzw im Bereich von Häusern sowie Grund und Boden entstehen.
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Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung
deckt Schäden des privaten Versicherungsnehmers und allenfalls
seiner Familie vor Forderungen Dritter.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung
deckt Schäden, die einem Tierhalter aus Schäden erwachsen, die durch
das von ihm gehaltene Tier verursacht werden
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Bauherrnhaftpflicht ersetzt
Schäden im Zusammenhang mit Bauvorhaben.
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung
dient der Abdeckung von Risiken (Schäden) aus der beruflichen
Tätigkeit. Es handelt sich dabei um eine Haftpflichtversicherung für
Vermögensschäden. Regelmäßig bestehen für einzelne Berufsgruppen
verpflichtende Regeln über den Abschluss einer derartigen
Haftpflichtversicherung. Berufshaftpflichtversicherungen sind üblich
für Arzt, Architekt, Bauingenieur, Rechtsanwalt, Notar,
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Vormund.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung
dient der Abdeckung gewerblicher und industrieller Risiken von
Unternehmen, etwa aus Produkthaftung (Produkthaftpflichtgesetz, PHG).
D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung,
Organhaftpflichtversicherung, bzw Manager-Haftpflichtversicherung)
deckt Schäden Dritter aus der Tätigkeit von Managern bzw Organe
(Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) von Unternehmen.
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