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Die Haftpflichtversicherung verpflichtet den Versicherer zum Ausgleich von Vermögensnachteilen, die auf Schadensersatzansprüchen Dritter basieren. Für den Betrieb von KFZ besteht eine Pflicht-Haftpflichtversicherung.

Haftpflichtversicherung |  Vergleich |  Privathaftpflichtversicherung | Haftpflicht

Haftpflichtversicherung

Der Zweck von Haftpflichtversicherungen besteht in der Deckung von Vermögensschäden (Dritter). Diese Seite bietet eine kurze Übersicht über häufige Arten von Haftpflichtversicherungen.

 

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen. Nach dem Kraftfahrzeuggesetz (KFG) muss für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die zum Verkehr zugelassen sind, selbst für Probefahrten und Überstellungsfahrten eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bestehen.

 

Das Kraftfahrzeughaftpflicht-versicherungsgesetz regelt, dass der geschädigte Dritte den ihm zustehenden Schadenersatzanspruch im Rahmen des Versicherungsvertrages auch direkt gegen den Versicherer geltend machen kann. Der Versicherer und der ersatzpflichtige Versicherte haften dem Geschädigten als Gesamtschuldner.

 

Haushaftpflichtversicherung

Haushaftpflichtversicherung und Grundbesitzerhaftpflicht decken Haftpflichtschäden, die durch Häuser bzw im Bereich von Häusern sowie Grund und Boden entstehen.

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden des privaten Versicherungsnehmers und allenfalls seiner Familie vor Forderungen Dritter.

 

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt Schäden, die einem Tierhalter aus Schäden erwachsen, die durch das von ihm gehaltene Tier verursacht werden

 

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrnhaftpflicht ersetzt Schäden im Zusammenhang mit Bauvorhaben.

 

Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung dient der Abdeckung von Risiken (Schäden) aus der beruflichen Tätigkeit. Es handelt sich dabei um eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden. Regelmäßig bestehen für einzelne Berufsgruppen verpflichtende Regeln über den Abschluss einer derartigen Haftpflichtversicherung. Berufshaftpflichtversicherungen sind üblich für Arzt, Architekt, Bauingenieur, Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Vormund.

 

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung dient der Abdeckung gewerblicher und industrieller Risiken von Unternehmen, etwa aus Produkthaftung (Produkthaftpflichtgesetz, PHG).

 

D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, Organhaftpflichtversicherung, bzw Manager-Haftpflichtversicherung) deckt Schäden Dritter aus der Tätigkeit von Managern bzw Organe (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) von Unternehmen.

Informationen:  KFZ-Haftpflichtversicherung, Privathaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht, D u. O Versicherung, Haushaftpflicht