Rechtsschutzversicherung
Nach dem Grundmodell der Rechtsschutzversicherung bezahlen Sie
als Versicherungsnehmer eine Prämie und Versicherung übernimmt im
Gegenzug in einem bestimmten Umfang das Prozesskostenrisiko, also
die Zahlung der Honorare für den eigenen und den gegnerischen
Rechtsanwalt, die gerichtliche Pauschalgebühr, Sachverständigen- und
Zeugengebühren, usw. Die Erhebung des eigenen Bedarfes ist
Voraussetzung einer Entscheidung für eine Versicherung. Beachten Sie
welche Risiken Sie haben (Auto, Wohnung, gefährlicher Sport, ...).
Prüfen Sie darüber hinaus, ob nicht bestehende Mitgliedschaften (zB
in Vereinen - Autofahrerklub, Bergsportvereine, Mietervereinigung,
Kammer, ...) Versicherungsschutz gewähren. Danach gilt es die
Angebote zu vergleichen und allenfalls zu kombinieren. |
Punkte die man vor dem Abschluss einer
Rechtsschutzversicherung abwägen sollte:
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Ist eine freie Wahl des Rechtsanwaltes
möglich?
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Gilt der Rechtsschutz auch im
europäischen und im außereuropäischen Ausland?
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Deckungssumme
(Versicherungssumme) beachten - Ist sie hoch genug für das Risiko?
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Wie hoch ist der Selbstbehalt?
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Ist außergerichtliches Verfahren
versichert (Diversion, Mediation, Schiedsgericht,
Anwaltskorrespondenz)?
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Sind "reine" Vorsatzdelikte
versichert?
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Sind Angehörige mitversichert?
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Vergleich mit anderen Anbietern
durchführen (Rechtsschutzversicherung Vergleich)
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Laufzeit?
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Welche Streitigkeiten sind
tatsächlich abgedeckt (prüfen Sie sorgfältig!)?
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Versicherungsvertragsrecht
Das Versichungsvertragsrecht
hat in Österreich in jährliches Prämienvolumen von rund EUR
20 Mrd, was wirtschaftlich
betrachtet enorm. Was vorliegende Werk beschäftigt sich mit Themen rund um den
Versicherungsvertrag, der Zeit davor und danach beschäftigt
(Rechte, Pflichten, Schadenfall). Die Neuauflage
berücksichtigt unter anderem neue Entscheidungen zum
Spätrücktritt bei Lebensversicherungen,
Betriebsunterbrechungsversicherung bei Corona,
Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte. Ein absoluter
Klassiker in seiner 9. Auflage mit über 8500 Leitsätzen zur
ergangenen Rechtsprechung.
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