Patent
Unter einem Patent versteht man ein
vom Staat erteiltes Schutzrecht für eine Erfindung. Das Patent erlaubt es dem
Patentinhaber anderen die die Benutzung der Erfindung zu verbieten.
Patentrecht
Das Patentrecht schützt eine Erfindung. Eine Erfindung wird gemäß § 1
Patentgesetz 1970 vom Patentrecht geschützt, wenn sie
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neu ist,
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sich für einen Fachmann
nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt und
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gewerblich anwendbar
ist.
Neuheit
Eine Erfindung gilt als neu, wenn
sie nicht zum Stand der Technik gehört. Den Stand der Technik bildet alles, was
der Öffentlichkeit vor dem Prioritätstag der Anmeldung durch schriftliche oder
mündliche Beschreibung, durch Benützung oder in sonstiger Weise zugänglich
gemacht worden ist. Hat man also einmal eine Erfindung gemacht, ist es besonders
wichtig nicht (!) darüber zu sprechen oder sie gar auf einer Messe zu zeigen
oder sonstwie zu publizieren, bevor das Patent angemeldet wurde, da dies
neuheitsschädlich wäre. Mit anderen Worten könnte man allenfalls durch eigene
Kommunikation eine erfolgreiche Patentanmeldung unmöglich machen. Ausgenommen
davon ist freilich die Kommunikation mit Patentamt und Rechtsanwalt bzw
Patentanwalt.
Erfinder als Patentinhaber
Das Recht an der Erfindung
steht grundsätzlich dem Erfinder - als Schöpfer - zu. Haben mehrere unabhängig
voneinander die gleiche Erfindung gemacht, so hat zunächst jeder ein Recht an
seiner Erfindung. Das Patent erhält aber nur der Erstanmelder.
Schutz durch das Patentrecht
Der Inhaber des Patentrechts kann andere davon ausschließen, den Gegenstand der
Erfindung betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen, zu veräußern oder
zu brauchen. Jede betriebsmäßige Verwendung einer patentierten Erfindung ohne
Zustimmung des Patentinhabers ist eine Patentverletzung. Grundsätzlich schützt ein österreichisches Patent eine Erfindung nur in
Österreich. Jedoch gibt es darüber hinaus auch noch die Möglichkeit die
Erfindung durch ein europäisches und internationales Patent schützen zu lassen.
Gebühren Patentanmeldung
Die Anmeldegebühr beträgt EUR 50,00. Darüber hinaus ist eine Jahresgebühr zu
entrichten, die sich für das erste Jahr auf EUR 65,00 beläuft und bis zum 20sten
Jahr auf EUR 1.747,00 steigt. (Stand 2010)
Weitere Rechtsgebiete
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Rechtsanwalt Patentrecht
Dr.
Johannes Öhlböck LL.M. berät
und vertritt in Fragen des Patentrechtes und
ist Ihnen bei der Patentanmeldung und der Gestaltung
des Patentlizenzvertrages behilflich.
Dr. Johannes Öhlböck LL.M.
01 / 505 49 59
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Patentanmeldung
Die Patentanmeldung muss schriftlich erfolgen und muss eine entsprechende
Beschreibung der Erfindung enthalten. Ist die Anmeldung beim Patentamt
eingegangen, wird sie zunächst in der sogenannten Vorprüfung geprüft. Ab dem Tag
der Patentanmeldung bekommt der Anmelder das Recht der Priorität seiner
Erfindung. Das bedeutet, selbst wenn jemand dieselbe Erfindung anmelden möchte,
hat der Erstanmelder vor einer späteren Zweitanmeldung den Vorrang. Nach der
Vorprüfung erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Anmeldung.
In diesem Stadium hat jeder die Möglichkeit gegen das Patentrecht Einspruch zu
erheben und so die Eintragung zu verhindern. Wird kein Einspruch erhoben, wird
das Patent eingetragen und kundgemacht.
Rechtsanwalt und Patentanwalt für
eine Patentanmeldung
Bei einer
Patentanmeldung herrscht in Österreich kein Anwaltszwang.
Nichtsdestoweniger ist es ratsam anwaltliche Hilfe beizuziehen.
Üblicherweise werden schon vor einer Patentanmeldung Investitionen
getätigt. Dafür fallen Kosten an. Rechtsanwälte und Patentanwälte
unterstützen Sie bei der Anmeldung von Patenten und der Verfassung
von Patentlizenzverträgen sowie im Patentverletzungsverfahren.
Patentlizenzvertrag
In einem Patentlizenzvertrag werden Rechte (Lizenzen) am Patent
erteilt. Der Lizenzvertrag regelt dabei sehr umfangreich, unter
welchen Bedingungen das Patent genutzt werden darf.
Links
Aktuelle Literatur
Patentrecht - Bücher
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Patentgesetz: Gebrauchsmustergesetz
Das „Patentgesetz: Gebrauchsmustergesetz von Dr. Andreas Weiser, ist
2016 in 3. Auflage erschienen. Der Autor geht vor allem auf
allgemeine Bestimmungen, Patent-Behörden und Patenteinrichtungen,
verschiedene Verfahren sowie Patentverletzungen und
Auskunftspflicht. Diese neu überarbeitete Auflage von 2016 besticht
mit Aktualität, da sie an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle
von 2014 angepasst ist. Somit umfasst diese Auflage die Patent-,
Gebrauchsmuster- und Schutzzertifikatsrechtsprechung. Das Buch
eignet sich für den Praktiker, für Designunternehmen sowohl auch für
den Laien, da die Darstellungsweise des Inhaltes vorbildlich und vor
allem einfach aufgebaut ist.
Sehr empfehlenswert!
weitere Informationen
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Technische Standardisierung und Geistiges Eigentum
Das Fachbuch enthält eine Abhandlung bezüglich des Zusammenwirkens von Technischer Standardisierung, Immaterialgüterrecht und Kartellrecht auf Basis der österreichischen und europäischen Rechtslage. Einbezogen wurden sowohl Aspekte der aktuellsten Rechtsprechung als auch die diesbezüglich relevante Literatur. Das Hauptaugenmerk wurde darauf gelegt, eine rechtswissenschaftliche und praxisnahe Aufbereitung der komplexen Beziehung von technischen Standards, Geistigem Eigentum und Wettbewerb zu schaffen.
weitere Informationen
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