Lebensversicherung
Die Lebensversicherung stellt bei
bestimmten Ereignissen wie zB Tod, Pensionsantritt (Pension,
Rente), Heirat (Hochzeit) Kapitalsummen oder Renten bereit. Die Lebensversicherung fungiert
als finanzielle Hinterbliebenenversicherung beim Tod des
Versicherten, private (Zusatz-)Pension bzw Altersvorsorge,
finanzielle Zukunftssicherung, Vermögensbildung,
Kreditbesicherung (für Eurokredit und Fremdwährungskredit).
Lebensversicherung: Arten
Es gibt zahlreiche Arten und
Formen von Lebensvericherungen, die hier kurz vorgestellt
werden:
Risikoversicherung (Ablebensversicherung)
Bei Ableben des Versicherungsnehmers wird die im vorhinein
festgelegte Versicherungssumme an die begünstigte Person
ausgezahlt. Im Erlebensfall gibt es keine Leistung.
Kreditrestschuldversicherung
Dient der Sicherstellung von Krediten. Im Fall des Ablebens des
Kreditnehmers deckt die Versicherung den offenen Kreditbetrage
ab.
Erlebensversicherung
Nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer erhält der
Versicherte die Versicherungsleistung als einmalige Auszahlung
oder als Rente. Bei vorherigem Ableben des Versicherten gibt es
keine Leistung.
Er- und Ablebensversicherung
Die Versicherungsleistung wird im Ablebensfall an den
Begünstigten sowie bei Erleben des Versicherten (an den
Versicherten) erbracht.
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Fondsorientierte Lebensversicherung
Wie bei der klassischen
Lebensversicherung wird eine garantierte
Versicherungsleistung ausbezahlt. Für die Gewinnbeteiligung
wird der Zinsgewinn in Fonds veranlagt. Durch höheres Risiko kann
eine höhere Gewinnbeteiligung und natürlich auch eine geringe
Gewinnbeteiligung als bei der klassischen Lebensversicherung
erzielt werden.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Sparanteil
der Prämie in Fonds veranlagt. Je nach Risikobereitschaft werden
konservative, dynamische und spekulative Fonds angeboten. Wie
bei allen Finanzprodukten gilt auch hier der Grundsatz: je
größer die Chancen, desto größer das Risiko.
Kapitalversicherung
Es wird eine bestimmte Summe einmalig (Einmalerlag) eingezahlt.
Die Veranlagung erfolgt über die Versicherungsanstalt. Die
Versicherungsleistung kann als Kapital- oder Rentenzahlung
erfolgen.
Rentenversicherung
Die Versicherung veranlagt einen Einmalerlag oder laufende
Prämien und bezahlt diese später als Rente aus. Die Art und
Weise wie diese Versicherungsart in der Lebensversicherung
durchgeführt wird ist sehr individuell.
Bücher Lebensversicherung
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Rücktritt von der
Lebensversicherung
Das Jahr 2013 und die
EuGH Entscheidung Endress/Allianz (C‑209/12)
brachten Versicherungsnehmerin ein quasi ewiges
Rücktrittsrecht von der Lebensversicherung für den
Fall, dass sie nicht über das Recht zum Rücktritt
belehrt worden sind. Die Entscheidung brachte eine
Welle von Rücktritten und neuen Entscheidungen mit
sich. In der Rechtssache Rust-Hackner
(C-355/18 bis C-357/18 und C-479-18) nahm der EuGH
zu den Voraussetzungen eines Spätrücktritts,
insbesondere bei bloßen Formalfehlern der Belehrung,
Stellung. Das Werk arbeitet die Voraussetzungen des
Spät-Rücktrittes von der Lebensversicherung
umfassend auf und klärt auch die Rechtsfolgen
desselben.
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