private Krankenversicherung
(PKV)
Die Krankenversicherung ist ein
Zweig der Personenversicherung, in der (wie in der
Lebensversicherung und Unfallversicherung) das Risiko in der der
versicherten Person verkörpert ist. Sie besitzt aber auch
Elemente der Schadenversicherung, indem sie einen konkreten
Bedarf deckt. Die private Krankenversicherung hat es zum Ziel,
Versicherungsschutz gegen die wirtschaftlichen Folgen einer
Erkrankung, eines Unfalles (beschränkt auf die Heilbehandlung
der Unfallfolgen) und der Mutterschaft (von der Schwangerschaft
bis zur Entbindung) zu bieten. Sie dient damit dem Einzelnen zur
Sicherung seiner individuellen Interessen.
Das Risiko in der
Krankenversicherung
Die Definition von Krankheit und
der Risikobegriff der Krankenversicherung und damit der Umstand,
von dem die Leistungspflicht (Einstandspflicht) des
Krankenversicherers abhängt, beeinflusst die
Versicherungsprämie. Krankheit wird von den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und
Krankenhaus-Tagegeld-Versicherung definiert als "ein nach dem
allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft
anormaler körperlicher oder geistiger Zustand". Diese
Bedingungen definieren den Versicherungsfall wie folgt: "Der
Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung
des Versicherten wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der
Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung und er endet,
wenn nach medizinischem Befund die Notwendigkeit der
Heilbehandlung nicht mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf
eine Krankheit oder Unfallfolgen ausgedehnt werden, die mit der
(den) bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängen, liegt
allenfalls ein neuerlicher Versicherungsfall vor.
|
Zusatzversicherung
Das Schwergewicht bei
Zusatzversicherungen (Krankenzusatzversicherungen) liegt im
Kostenersatz für bestimmte Leistungen, die normalerweise nicht
gedeckt werden (zB freie Arztwahl, Chefarzt-Patient,
Primar-Patient, freie Krankenhauswahl, erhöhtes Tagegeld,
Sonderklasse, Klasse-Patient).
Deckungsumfang private
Krankenversicherung
Der Deckungsumfang ergibt sich aus
den Versicherungsbedingungen bzw dem Tarif und kann daher von
Fall zu Fall stark unterschiedlich sein (jedenfalls darin
nachsehen!). Je nach Regelung können zB ersetzbar sein:
Heilmittel (Bäder, Massagen, Behandlungen), Operationskosten,
Kosten für ambulante und stationäre Behandlung, Pflegegebühr,
Kosten Einbettzimmer oder Zweibettzimmer, Organtransplantation,
kombinierte Krebsbehandlung, Hausbesuch, Arzneimittel
einschließlich homöopathischer Mittel, Verbandsmaterial,
Akupunktur, Homöopathie, Alternativmedizin, Manualtherapie (zB
Chiropraktik), Neuraltherapie, Symbioselenkung, Ozontherapie,
Heilbehelfe (Brille, Kontaktlinse, Bruchband, Prothese,
Hörapparat, Einlage für den Schuh, Bandage, Bauchmieder, ...),
Physikotherapie (Heilgymnastik, Heilmassage, medizinische Bäder,
Bestrahlung), Zahnbehandlung, Zahnersatz, ...
|