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private Krankenversicherung (PKV)

Die Krankenversicherung ist ein Zweig der Personenversicherung, in der (wie in der Lebensversicherung und Unfallversicherung) das Risiko in der der versicherten Person verkörpert ist. Sie besitzt aber auch Elemente der Schadenversicherung, indem sie einen konkreten Bedarf deckt. Die private Krankenversicherung hat es zum Ziel, Versicherungsschutz gegen die wirtschaftlichen Folgen einer Erkrankung, eines Unfalles (beschränkt auf die Heilbehandlung der Unfallfolgen) und der Mutterschaft (von der Schwangerschaft bis zur Entbindung) zu bieten. Sie dient damit dem Einzelnen zur Sicherung seiner individuellen Interessen.

 

Das Risiko in der Krankenversicherung

Die Definition von Krankheit und der Risikobegriff der Krankenversicherung und damit der Umstand, von dem die Leistungspflicht (Einstandspflicht) des Krankenversicherers abhängt, beeinflusst die Versicherungsprämie. Krankheit wird von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaus-Tagegeld-Versicherung definiert als "ein nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft anormaler körperlicher oder geistiger Zustand". Diese Bedingungen definieren den Versicherungsfall wie folgt: "Der Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung des Versicherten wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung und er endet, wenn nach medizinischem Befund die Notwendigkeit der Heilbehandlung nicht mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolgen ausgedehnt werden, die mit der (den) bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängen, liegt allenfalls ein neuerlicher Versicherungsfall vor.

Zusatzversicherung

Das Schwergewicht bei Zusatzversicherungen (Krankenzusatzversicherungen) liegt im Kostenersatz für bestimmte Leistungen, die normalerweise nicht gedeckt werden (zB freie Arztwahl, Chefarzt-Patient, Primar-Patient, freie Krankenhauswahl, erhöhtes Tagegeld, Sonderklasse, Klasse-Patient).

 

Deckungsumfang private Krankenversicherung

Der Deckungsumfang ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen bzw dem Tarif und kann daher von Fall zu Fall stark unterschiedlich sein (jedenfalls darin nachsehen!). Je nach Regelung können zB ersetzbar sein: Heilmittel (Bäder, Massagen, Behandlungen), Operationskosten, Kosten für ambulante und stationäre Behandlung, Pflegegebühr, Kosten Einbettzimmer oder Zweibettzimmer, Organtransplantation, kombinierte Krebsbehandlung, Hausbesuch, Arzneimittel einschließlich homöopathischer Mittel, Verbandsmaterial, Akupunktur, Homöopathie, Alternativmedizin, Manualtherapie (zB Chiropraktik), Neuraltherapie, Symbioselenkung, Ozontherapie, Heilbehelfe (Brille, Kontaktlinse, Bruchband, Prothese, Hörapparat, Einlage für den Schuh, Bandage, Bauchmieder, ...), Physikotherapie (Heilgymnastik, Heilmassage, medizinische Bäder, Bestrahlung), Zahnbehandlung, Zahnersatz, ...

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