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Impressum
Das Franchiserecht ist in Österreich nicht gesondert gesetzlich geregelt. Der  Franchisevertrag ist daher ein gemischter Vertrag, der die rechtlichen Aspekte des Franchising regelt und dessen typische Problemkreise abdeckt.

Franchiserecht | Franchise | Franchisevertrag | Vertragsmuster

Franchising

Franchising ist eine Partnerschaft zwischen zwei Unternehmern in Form einer Mischung aus direktem Verkauf und indirektem Verkauf. Der Franchisegeber stellt dem Franchisenehmer die entgeltliche Nutzung eines Geschäftskonzeptes in einem Franchisevertrag zur Verfügung. Es gibt verschiedene Franchising-Systeme, wie etwa Produktions-Franchising,Vertriebs-Franchising oder (am Häufigsten) Dienstleistungs-Franchising.

 

Franchisevertrag

Der Franchisevertrag ist in Österreich nicht gesetzlich geregelt. In seiner Basis ist er eine Kombination von Lizenz- und Know-how-Vertrag, mit darüber hinaus gehenden Elementen. Der Franchisegeber ist dem Franchisenehmer durch den Franchisevertrag idR verpflichtet, Nutzungsrechte an Schutzrechten (Markenrecht, Urheberrecht, Musterrecht, Patentrecht) zu gewähren und das notwendige Know-how bereitzustellen. Der Nehmer bezahlt dem Geber ein Entgelt und vertreibt die Produkte nach dem vorgegebenen Konzept im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Franchisegeber hat ein Überprüfungsrecht und Weisungsrecht. Der Franchisenehmer unterwirft sich dem entworfenen Konzept.

 

Franchisegebühr

Der Nehmer zahlt zu Anfang eine Einstiegsgebühr, die von der Bekanntheit und der Höhe der Entwicklung des Konzepts abhängt und fortlaufend eine weitere Franchisegebühr, welche oft umsatzabhängig ist.

 

Franchisenehmer als selbständiger Unternehmer

Rechtlich gesehen ist der Franchisenehmer ein selbstständiger Unternehmer, der seine Ware Dienstleistungen oder Realien verkauft und dafür selbst die oben genannten Gebühren zahlt. Er nutzt für sein Geschäft ein komplettes Konzept eines größeren Unternehmens, das eine einheitliche Ausstattung, einen einheitlichen Namen, geschlossenes Auftreten gegenüber Dritten, ein Symbol oder eine Marke beinhaltet.

Franchising - Beispiele

Prominente Beispiele für Franchising sind Coca Cola, Pepsi, McDonalds, Burger King, Subway, oder Fressnapf. Es gibt Franchiseverträge jedoch auch in anderen Bereichen, wie etwa bei Hotelketten, Unterrichtsinstituten, Fitnessstudios, Kfz-Werkstätten, Reinigungsdiensten, Druckereien, Reiseunternehmen oder bei Betriebsführungs- und Vertriebssystemen.

 

Franchising – Franchisevertrag - Rechtsfragen

Kartellrecht - Franchiseverträge können kartellrechtliche Probleme bergen, sind sie doch durch Vertragsklauseln zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer gekennzeichnet, die beide in ihrem Wettbewerbsverhalten binden (etwa Ausschließlichkeitsbindungen)

 

Allgemeines Zivilrecht - Franchiseverträgen können bei überlanger Vertragsdauer sittenwidrig sein. Als Dauerschuldverhältnisse unterliegen sie den allgemeinen gesetzlichen Regeln (Kündigung, Anfechtung, usw)

 

Geistiges Eigentum - Markenrecht und Urhheberrecht sind im Franchiserecht typischerweise Basis von Streitigkeiten.

 

Weitere Rechtsgebiete

Rechtsanwalt Franchising

 

Aktuelle Bücher Franchiserecht

 

Der Ausgleichsanspruch des Franchisenehmers

Der Ausgleichsanspruch ist ein bedeutendes Thema im breiten Betätigungsfeld des Vertriebsrechts. Dabei spielt der Ausgleichsanspruch nicht nur in der Vertragsgestaltung sowie bei Streit- und Schiedsverfahren, sondern auch im Rahmen der Due Diligence bei Unternehmensveräußerungen eine gewichtige Rolle. Trotz der stetig wachsenden Anzahl an Franchisesystemen ist diese Vertriebsform insbesondere in Hinblick auf einen möglichen analogen Ausgleichsanspruch in der Literatur bislang unterrepräsentiert geblieben. Der Autor widmet sich vor allem der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine analoge Anwendbarkeit des handelsvertreterrechtlichen Ausgleichsanspruchs auf Franchisenehmer und Vertragshändler anzunehmen ist. Nach der ausführlichen Darstellung der österreichischen und deutschen Rechtslage wird ein Vergleich zur jeweiligen rechtlichen Situation in Frankreich, Spanien und der Schweiz gezogen. Abgerundet wird das praxisorientierte Werk durch die überblicksmäßige Darstellung der Berechnung sowie durch ein Kapitel zu Gerichtsstandsvereinbarungen und Rechtswahlklauseln.

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Franchise-Vertrag

Franchisevertrag

Die Rechtsbeziehungen zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer sind üblicherweise in einem detaillierten Franchisevertrag festgelegt, dessen Ausformulierung nicht unerhebliche Schwierigkeiten bereitet. Im Anschluß an eine Einführung zu den Rechtsgrundlagen des Franchiserechts bietet dieser Band in der Reihe Beck'sche Musterverträge ein umfangreiches, praxisbezogen erläutertes Muster eines Franchisevertrages an. Das Vertragsmuster regelt u. a. Vertragsgebiet, Vertragspartner, Pflichten des Franchisegebers, Schulungskonzepte, Marketing- und Werbekonzepte, Pflichten des Franchisenehmers, Einrichtung, Eröffnung oder Übernahme von Franchisebetrieben, Sortiment und Dienstleitungen des Franchisesystems, Franchisegebühren, Kontrollrechte, Berichtswesen und Buchführung, Abwerbe- und Wettbewerbsverbot, Vertragsdauer, Ordentliche und vorzeitige Kündigung des Franchisevertrages, Schiedsgerichts- und Scientology-Klausel. Vor allem die neue Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen, aber auch mehrere wichtige höchstrichterliche Entscheidungen zum Franchising haben die Neuauflage nötig gemacht.

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Franchiserecht - Deutschland und Österreich

Franchiserecht

Dieses Buch soll einen Überblick über das Franchisesystem in Deutschland und Österreich vermitteln, aber auch einen Vergleich ermöglichen, eine entsprechende Rechtswahl zu treffen. Gegenstand dieses Werkes ist ein umfassender Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Franchisesysteme in beiden Ländern. Dabei werden insbesondere die Rechte und Pflichten von Franchisegebern und Franchisenehmern behandelt. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Darstellung jener Aspekte, welche bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen sind sowie die Beendigung von Franchiseverträgen und deren Konsequenzen.

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Franchiserecht

Handbuch Franchiserecht

Das Handbuch erweist sich als zuverlässiger Begleiter eines gesamten Franchiseprojekts. Das beginnt mit der Begründung des Franchisevertrages und den dabei zu beachtenden kartellrechtlichen Vorgaben. Bereits an dieser Stelle zeigt sich eine beachtliche Darstellungstiefe. So werden z. B. allein dem Thema Sittenwidrigkeit von Franchiseverträgen mehr als 30 Seiten eingeräumt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Vertragsdurchführung, insbesondere den Rechten und Pflichten der Vertragspartner. Daneben werden die typischen Berührungspunkte herausgearbeitet, die das Franchising mit Rechtsgebieten wie z. B. dem Handelsrecht, Gesellschaftsrecht oder Verbraucherschutzrecht hat. Auch hier erfolgt jeweils eine Fokussierung auf die dem Franchising eigentümlichen Rechtsverhältnisse, etwa eine Irreführung im Sinne des Wettbewerbsrechts durch Verwendung der Marke des Franchisegebers durch den Franchisenehmer.

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