Franchising
Franchising ist eine Partnerschaft
zwischen zwei Unternehmern in Form einer Mischung aus direktem Verkauf und
indirektem Verkauf. Der Franchisegeber stellt dem Franchisenehmer die
entgeltliche Nutzung eines Geschäftskonzeptes in einem Franchisevertrag zur
Verfügung. Es gibt verschiedene Franchising-Systeme, wie etwa
Produktions-Franchising,Vertriebs-Franchising oder (am Häufigsten)
Dienstleistungs-Franchising.
Franchisevertrag
Der Franchisevertrag ist in Österreich
nicht gesetzlich geregelt. In seiner Basis ist er eine Kombination von Lizenz-
und Know-how-Vertrag, mit darüber hinaus gehenden Elementen. Der Franchisegeber
ist dem Franchisenehmer durch den Franchisevertrag idR verpflichtet,
Nutzungsrechte an Schutzrechten (Markenrecht, Urheberrecht, Musterrecht,
Patentrecht) zu gewähren und das notwendige Know-how bereitzustellen. Der Nehmer
bezahlt dem Geber ein Entgelt und vertreibt die Produkte nach dem vorgegebenen
Konzept im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Franchisegeber hat ein
Überprüfungsrecht und Weisungsrecht. Der Franchisenehmer unterwirft sich dem
entworfenen Konzept.
Franchisegebühr
Der Nehmer zahlt zu Anfang eine
Einstiegsgebühr, die von der Bekanntheit und der Höhe der Entwicklung des
Konzepts abhängt und fortlaufend eine weitere Franchisegebühr, welche oft
umsatzabhängig ist.
Franchisenehmer als selbständiger
Unternehmer
Rechtlich gesehen ist der
Franchisenehmer ein selbstständiger Unternehmer, der seine Ware Dienstleistungen
oder Realien verkauft und dafür selbst die oben genannten Gebühren zahlt. Er
nutzt für sein Geschäft ein komplettes Konzept eines größeren Unternehmens, das
eine einheitliche Ausstattung, einen einheitlichen Namen, geschlossenes
Auftreten gegenüber Dritten, ein Symbol oder eine Marke beinhaltet.
Franchising - Beispiele
Prominente Beispiele für Franchising
sind Coca Cola, Pepsi, McDonalds, Burger King, Subway, oder Fressnapf. Es gibt
Franchiseverträge jedoch auch in anderen Bereichen, wie etwa bei Hotelketten,
Unterrichtsinstituten, Fitnessstudios, Kfz-Werkstätten, Reinigungsdiensten,
Druckereien, Reiseunternehmen oder bei Betriebsführungs- und Vertriebssystemen.
Franchising – Franchisevertrag -
Rechtsfragen
Kartellrecht -
Franchiseverträge können kartellrechtliche Probleme bergen, sind sie doch durch
Vertragsklauseln zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer gekennzeichnet, die
beide in ihrem Wettbewerbsverhalten binden (etwa Ausschließlichkeitsbindungen)
Allgemeines Zivilrecht -
Franchiseverträgen können bei überlanger Vertragsdauer sittenwidrig sein. Als
Dauerschuldverhältnisse unterliegen sie den allgemeinen gesetzlichen Regeln
(Kündigung, Anfechtung, usw)
Geistiges Eigentum - Markenrecht und Urhheberrecht sind im Franchiserecht
typischerweise Basis von Streitigkeiten.
Weitere Rechtsgebiete
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Rechtsanwalt Franchising
Aktuelle
Bücher Franchiserecht
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Der Ausgleichsanspruch des Franchisenehmers
Der Ausgleichsanspruch ist ein bedeutendes Thema im breiten Betätigungsfeld des Vertriebsrechts. Dabei spielt der Ausgleichsanspruch nicht nur in der Vertragsgestaltung sowie bei Streit- und Schiedsverfahren, sondern auch im Rahmen der Due Diligence bei Unternehmensveräußerungen eine gewichtige Rolle. Trotz der stetig wachsenden Anzahl an Franchisesystemen ist diese Vertriebsform insbesondere in Hinblick auf einen möglichen analogen Ausgleichsanspruch in der Literatur bislang unterrepräsentiert geblieben.
Der Autor widmet sich vor allem der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine analoge Anwendbarkeit des handelsvertreterrechtlichen Ausgleichsanspruchs auf Franchisenehmer und Vertragshändler anzunehmen ist. Nach der ausführlichen Darstellung der österreichischen und deutschen Rechtslage wird ein Vergleich zur jeweiligen rechtlichen Situation in Frankreich, Spanien und der Schweiz gezogen. Abgerundet wird das praxisorientierte Werk durch die überblicksmäßige Darstellung der Berechnung sowie durch ein Kapitel zu Gerichtsstandsvereinbarungen und Rechtswahlklauseln.
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Franchisevertrag
Die
Rechtsbeziehungen zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer sind
üblicherweise in einem detaillierten Franchisevertrag festgelegt,
dessen Ausformulierung nicht unerhebliche Schwierigkeiten bereitet.
Im Anschluß an eine Einführung zu den Rechtsgrundlagen des
Franchiserechts bietet dieser Band in der Reihe Beck'sche
Musterverträge ein umfangreiches, praxisbezogen erläutertes Muster
eines Franchisevertrages an. Das Vertragsmuster regelt u. a.
Vertragsgebiet, Vertragspartner, Pflichten des Franchisegebers,
Schulungskonzepte, Marketing- und Werbekonzepte, Pflichten des
Franchisenehmers, Einrichtung, Eröffnung oder Übernahme von
Franchisebetrieben, Sortiment und Dienstleitungen des
Franchisesystems, Franchisegebühren, Kontrollrechte, Berichtswesen
und Buchführung, Abwerbe- und Wettbewerbsverbot, Vertragsdauer,
Ordentliche und vorzeitige Kündigung des Franchisevertrages,
Schiedsgerichts- und Scientology-Klausel. Vor allem die neue
Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale
Vertriebsvereinbarungen, aber auch mehrere wichtige
höchstrichterliche Entscheidungen zum Franchising haben die
Neuauflage nötig gemacht.
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Franchiserecht
Dieses
Buch soll einen Überblick über das Franchisesystem in Deutschland
und Österreich vermitteln, aber auch einen Vergleich ermöglichen,
eine entsprechende Rechtswahl zu treffen. Gegenstand dieses Werkes
ist ein umfassender Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen
für Franchisesysteme in beiden Ländern. Dabei werden insbesondere
die Rechte und Pflichten von Franchisegebern und Franchisenehmern
behandelt. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Darstellung jener
Aspekte, welche bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen sind
sowie die Beendigung von Franchiseverträgen und deren Konsequenzen.
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Handbuch
Franchiserecht
Das
Handbuch erweist sich als zuverlässiger Begleiter eines gesamten
Franchiseprojekts. Das beginnt mit der Begründung des
Franchisevertrages und den dabei zu beachtenden kartellrechtlichen
Vorgaben. Bereits an dieser Stelle zeigt sich eine beachtliche
Darstellungstiefe. So werden z. B. allein dem Thema Sittenwidrigkeit
von Franchiseverträgen mehr als 30 Seiten eingeräumt. Ein weiterer
Schwerpunkt liegt in der Vertragsdurchführung, insbesondere den
Rechten und Pflichten der Vertragspartner. Daneben werden die
typischen Berührungspunkte herausgearbeitet, die das Franchising mit
Rechtsgebieten wie z. B. dem Handelsrecht, Gesellschaftsrecht oder
Verbraucherschutzrecht hat. Auch hier erfolgt jeweils eine
Fokussierung auf die dem Franchising eigentümlichen
Rechtsverhältnisse, etwa eine Irreführung im Sinne des
Wettbewerbsrechts durch Verwendung der Marke des Franchisegebers
durch den Franchisenehmer.
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