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Familienrecht |  Eherecht | Unterhalt |Wegweisung | Adoption |Besuchsrecht | Kinder

Familienrecht

Die Familie als zentrale Erscheinungsform der menschlichen Gesellschaft ist für jeden einzelnen Bürger bedeutungsvoll. Sie hat zwar im Vergleich zu früheren Zeiten (Sippschaften, Großfamilie) an Bedeutung eingebüßt, ist aber nach wie vor für das Gemeinschaftswesen und damit für den Staat von großer Relevanz. Aus diesen Gründen hat sich der Staat bestimmte Dinge vorbehalten, die als Familienrecht bezeichnet werden.

 

Verlobung - Adoption - Ehe

Dies sind unter anderem die Voraussetzungen und Wirkungen der Eheschließung (Familiengründung), die wechselseitigen Rechte zwischen Eltern und Kindern, das Verlöbnis (Verlobung) und seine Rechtswirkungen, die künstliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses (Adoption, Annahme an Kindes statt), das Recht der Obsorge anderer Personen als Eltern, die Sachwalterschaft und der Kuratel. Das Familienrecht ist somit die Summe aller Normen, die die durch Ehe und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehungen regeln. Basis der familienrechtlichen Bestimmungen Österreichs ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).

 

Mit Einführung des Ehegesetzes vom 6. Juli 1938 wurden allerdings zahlreiche Vorschriften, welche die Rechtsverhältnisse in der Ehe regeln, außer Kraft gesetzt. Im Sinne der Gleichberechtigung und des Kindeswohles wurde in den 60er und 70er Jahren des 20. Jahrhunderts die Große Familienrechtsreform durchgeführt.

 

Die familienrechtlichen Bestimmungen haben zum Teil personenrechtlichen und zum Teil vermögensrechtlichen Charakter und betreffen damit das Familienverhältnis als solches oder die damit verbundenen Vermögensverhältnisse. Kennzeichnend für das Familienrecht ist weiters die meist zwingende Natur der Gesetze, die Bedingungsfeindlichkeit und Befristungsfeindlichkeit, die Nichtzulassung einer Vertretung (zB bei der Eheschließung – soweit höchstpersönlich), die Angelegtheit auf Dauer.

 

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Rechtsanwalt Familienrecht

Rechtsanwältin Mag. Judith Gingerl berät Sie in allen Fragen zum Thema Familienrecht, Kindschaftsrecht, Besuchsrecht, Scheidung einer Ehe, Trennung einer Lebensgemeinschaft, Unterhalt, Obsorge für Kinder und vertritt Sie auch vor Gericht. 

 

Mag. Judith Gingerl

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Kindschaftsrecht

Das Kindschaftsrecht von Susanne Beck ist in 3. Auflage erschienen. Das Kindschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern und ist von oftmaligen Novellen und dementsprechend vielen neuen Entscheidungen des Höchstgerichtes geprägt. Das Kindschaftsrecht betrifft zentrale Bereiche des Lebens wie Abstammung, Adoption, Obsorge, Doppelresidenz, Kontaktrecht, Informationspflichten, Kindesentführung, usw. Das Werk stellt alle Bereiche des Kindschaftsrechtes systematisch dar und berücksichtigt die Judikatur mit Stand 1.12.2020. Für den Praktiker ist es ein unverzichtbarer Arbeitsbehelf.
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Unterhaltsbemessung

Das aus der Sicht eines Buchsachverständigen verfasste Werk richtet sich an jene, die regelmäßig mit dem schwer fassbaren Thema Unterhalt zu tun haben. Das auf seine Zielgruppe wunderbar zugeschnittene Buch strukturiert sich an einem Unterhaltsgutachten und gibt durch klare Formulierungen Aufschluss über jegliche Art von Datenquelle. Besonders Betriebswirtschaftler erhalten schlüssige Tipps und durch die im Anhang beigefügten Praxisbeispiele und Checklisten ist das Werk eine hilfreiche Lektüre für Rechtsbeistände, Sachverständiger und Richter.

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