Überlegungen vor einem Hauskauf
Vor dem Kauf einer eines Hauses sollten
jedenfalls folgende Überlegungen zu folgenden Punkten getroffen
werden:
-
Generelle Überlegungen zum
Objekt
Haus oder Wohnung, Alleineigentum oder Miteigentum, Neubau oder
Altbestand, Sonnenausrichtung
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Größe und Ausstattung des
Objektes
Anzahl und Orientierung der Räume, Veränderbarkeit des Hauses,
Nebenflächen bzw Zubehör (Balkon, Terrasse, Kellerabteil; va bei
einem Mehrfamilienhaus),
Abstellplätze für KFZ (Garage, Carport oder Stellplatz),
Heizungsart, Wärmeschutz,
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Dem Haus zugeordnete
Umgebung
va Garten
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Zugang zum Haus
Länge der Wohnwege und Gänge,
Niveaudifferenz der Wohnwege und Gänge (Rollstuhl- und
Kinderwagentauglich?)
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Entfernungen, Infrastruktur
Stadt oder Land, Nahversorger, nächster Supermarkt, Arzt,
Apotheke, Kindergarten, Schule, Naherholungsgebiet,
Arbeitsplatz, Öffentliche Verkehrsmittel
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Der Zustand des Hauses
Falls Sie über weniger handwerkliche Kenntnisse verfügen, nehmen
Sie einen Bekannten oder Fachmann mit. Auf folgende Kriterien
sollte geachtet werden:
- Fenster und Türen
- Dach und Dachisolierung, Schornstein
- Wasserleitungen, Abwasserleitungen
- Stromverteilung und Stromkabel
- Fußböden bzw. Beläge
- Hausanschlüsse wie Gas, Wasser, Strom,
- Heizung, Öltanks, Heizkörper und Leitungen
- Außenfassade und Isolierung
-
Kostenüberlegungen
finanzielle Schmerzgrenze (inkl. aller Nebenkosten),
Versicherungen, sonstige Aufwendungen (evtl Auto oder Zweitauto
anzuschaffen)
Anfallende Nebenkosten - Hauskauf - Haus
Beim
Kauf eines Hauses fallen zahlreiche Nebenkosten an, die in der Regel zu Lasten
des Käufers gehen. Die Bemessungsgrundlage für die Nebenkosten bildet meist der
Kaufpreis des Objektes. Folgende Nebenkosten sind zu beachten:
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3,5%
Grunderwerbsteuer
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1%
Eintragungsgebühr (Grundbuch)
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3 %
Honorar für den Vertragserrichter exkl. USt
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Beglaubigungskosten und Barauslagen (individuell)
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3 %
Maklergebühr exkl. USt
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0,8%
Kreditgebühr für Bankdarlehen bei einmaliger Verfügung oder Vertragsdauer 1-5
Jahre; im Übrigen 1,5%
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1,2%
Pfandrechtseintragungsgebühr
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Anteilige Kosten des Nutzwertgutachtens (bei Verschaffung von Wohnungseigentum)
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1%
Rechtsgeschäftsgebühr bei einer allfälligen Bürgschaft
Rechtsfragen zum Immobilienrecht,
Mietrecht, Wohnrecht
Berechnungen
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Rechtsanwalt
Hauskauf
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Der Kauf von einem Haus will
gut geprüft sein. Dr.
Johannes Öhlböck LL.M. berät Sie bei Fragen zum Hauskauf und
erstellt bzw prüft für Sie den notwendigen
Kaufvertrag. Haus bzw Baugrund bedürfen in der Regel
einer Bankfinanzierung. Rechtsanwalt Öhlböck
übernimmt neben der Durchführung der Treuhandschaft auch die
Verbücherung Ihres Eigentums.
Dr. Johannes Öhlböck LL.M.
01 / 505 49 59
www.raoe.at
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Finanzierung Hauskauf
Nur wer sich über die vielfältigen
Möglichkeiten der Finanzierung im Klaren ist, wird sich letztendlich diesen
Traum ohne existenzgefährdende Einschnitte in anderen Lebensbereichen erfüllen
können.
Umfassende Information und Vorsicht sind die Prämissen vor dem Weg zum Eigenheim
oder zur Eigentumswohnung. Mögliche Finanzierungsmodelle sind
Fremdwährungsdarlehen,
Hypothekarkredit oder Bauspardarlehen.
Informationen zu verschiedenen Finanzierungsformen erhalten sie
bei Banken in
Österreich. Bei
der Finanzierung sollten Sie Folgendes jedenfalls beachten:
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richtige Einschätzung und
Ermittlung der Gesamtkosten
-
Finanzierungsplan, mit einem Mix
verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten
-
Erstellung eines Haushaltsbudgets
zur Klärung des monatlichen Belastung
Weitere wichtige Links zu Immobilien
Der
Vertrag und seine Errichtung
Bei der
Errichtung eines Vertrages sollten Sie sich jedenfalls von einem geschulten
Juristen beraten lassen. Folgende Punkte sollten dabei jedenfalls zur Sprache
kommen:
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Name
und Adressen der Vertragsparteien
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genaueste Beschreibung des Kaufgegenstandes
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Kaufpreis
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Zahlungsvereinbarung
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Bestellung eines Treuhänders
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Konkreter Übergabetermin
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Konventionalstrafe (verspätete Übergabe)
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Sicherungsmaßnahmen für den Käufer (Rangordnung, Vormerkung des Eigentums,
Bankgarantie, Bankbürgschaft, ...)
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Absicherung des Käufers für allfällige Förderungsablehnung
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Vertragliches Rücktrittsrecht des Käufers
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Allfällige Aufklärungspflicht des Bauträgers
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Gewährleistung
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Kostenvereinbarung für die Tätigkeit des Vertragserrichters und Treuhänders
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