Verkehrsunfall
Verkehrsunfälle ziehen meist
Verwaltungsverfahren oder Gerichtsverfahren (Zivilrecht oder
Strafrecht) nach sich. Sind Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit
Übertretungen von Verwaltungsnormen wie zB StVO
(Straßenverkehrsordnung) oder KFG (Kraftfahrgesetz) passiert (zB
Schnellfahren, zu knappes Auffahren = zu wenig Abstand, rechts
überholen, Alkoholisierung, Fahren ohne Licht, …), ist mit einer
Verwaltungsstrafe (Geldstrafe, Entzug des Führerscheines) zu
rechnen. Zivilrechtlich insbesondere nach dem ABGB (Allgemeines
Bürgerliches Gesetzbuch) und dem EKHG (Eisenbahn- und
Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz) sind Ansprüche auf Ersatz von
Sachschäden und Personenschäden zu entscheiden. Die Frage des
Verschuldens am Unfall kann auch strafrechtliche Folgen haben,
wenn eine Person am Körper verletzt wurde (Fahrlässige
Körperverletzung, Fahrlässige Körperverletzung unter besonders
gefährlichen Verhältnissen, Fahrlässige Tötung, Fahrlässige
Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen, Imstichlassen
eines Verletzten, Unterlassung der Hilfeleistung, Begehung einer
mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung).
Dabei kann eine gerichtliche "Vorstrafe" drohen.
Bei einem Verkehrsunfall sollten
Sie folgende Punkte berücksichtigen:
-
Wenn Personen verletzt wurden
(auch bei geringfügigen Verletzungen), ist jedenfalls die
Polizei zu verständigen.
-
Lassen Sie sich die Identität des
Unfallgegners durch einen Lichtbildausweis nachweisen. Erstatten
Sie Anzeige, wenn sich ein Unfallbeteiligter entfernt, ohne
Ihnen seine Identität bekannt gegeben zu haben (mögliche
Fahrerflucht!).
-
Dokumentieren Sie das
Unfallgeschehen (zB mit einer Kamera oder einer Skizze)
-
Lassen Sie den Unfallort
unverändert, damit die Polizei eine entsprechende Unfallaufnahme
durchführen kann.
-
Notieren Sie die Daten des
Unfallgegners und allfälliger Zeugen (vor allem die Kennzeichen
der beteiligten Kraftfahrzeuge).
-
Melden Sie den Schaden Ihrer
Versicherung (am besten mit dem dazu vorgesehenen
Unfallmeldeblatt).
-
Das Fahrzeug sollte erst repariert
werden, nachdem es ein Sachverständiger der gegnerischen
Versicherung begutachtet hat. Sollte dies absolut unmöglich
sein, ist es ratsam den Schaden peinlichst genau dokumentieren
zu lassen (zB durch die Werkstätte, die die Reparatur vornimmt).
-
Sie werden in vielen Fällen von
der Polizei zum Unfallgeschehen einvernommen werden. Beachten
Sie dabei die Protokollierung. Machen Sie insbesondere keine
(übereilten) Schuldgeständnisse und unterschreiben Sie ein
Protokoll nicht, ohne es gelesen zu haben.
-
Beachten Sie, dass Ihre Ansprüche
der Verjährung unterliegen und nur binnen drei Jahren ab
Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht werden
können.
-
Falls der Verkehrsunfall ein
Arbeitsunfall war, bestehen weitere Pflichten (zB gegenüber dem
Arbeitgeber)
Links
Weitere Rechtsgebiete
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Rechtsanwalt Verkehrsunfall
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Ein Rechtsanwalt berät Sie
hinsichtlich der Verschuldensfrage oder der Schadenhöhe
(Sachschaden, Schmerzengeld, Verdienstentgang,
Mietwagenkosten, …) macht und Ihre Ansprüche geltend macht bzw
vertritt Sie in Zivilverfahren, Verwaltungsverfahren oder
Strafverfahren. Um die Kommunikation mit Ihrem Rechtsanwalt zu
optimieren, sollten Sie eine Beschreibung des Unfallorts und
des Fahrverhaltens der Beteiligten so wie allenfalls
angefertigte Lichtbilder mitbringen. Vergessen Sie nicht auf
Ihre Versicherungspolizzen und Polizzennummern
(Haftpflichtversicherung und wenn vorhanden
Rechtsschutzversicherung). Halten Sie die Daten des
Unfallgegners und der Zeugen sowie den Unfallbericht parat,
falls dieser ausgefüllt wurde.
Bücher:
Verkehrsunfall
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Der
KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag
Der
KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag ist der praktisch
bedeutsamste Versicherungsvertrag. Das vorliegende Werk
beschäftigt sich in thematischen Kapiteln mit allen
Rechtsfragen dazu, insbesondere Versicherungspflicht,
Vertragsabschluss, geschützter Personenkreis, Pflichten von
Versicherung und Versicherungsnehmer, Vertragsübergang und
Vertragsbeendigung.
weitere Informationen
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EKHG
Das Eisenbahn- und
Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz regelt den Ersatz von
Schäden, die durch den Betrieb von Eisenbahnen und
Kraftfahrzeugen entstehen in Form einer
verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung. Das EKHG hat
enorme Bedeutung für jeden Verkehrsunfall und erfährt damit
laufende Anwendung. Rechtsprechung und Literatur sind
umfassend. Der vorliegend in der 11. Auflage erschienene
Klassiker ist am Stand des Jahres 2024 und unterstützt den
Praktiker in der Rechtsanwendung durch konzise Aufarbeitung
von Judikatur und Lehre
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Kraftfahrgesetz
Die vorliegende 12. Auflage
des Klassikers kommentiert das Kraftfahrgesetz auf dem
aktuellen Stand und berücksichtigt die Neuerungen der 41.
Novelle, wie zB digitaler Dokumentennachweis, Laserblocker,
Definition von Fahrverhalten, das zu einer Anordnung der
Fahrtunterbrechung führen kann. Zusammenfassungen,
Querverweise und tabellarische Gegenüberstellungen sowie ein
umfassendes Sichtwortverzeichnis erleichtern die praktische
Verwendbarkeit.
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Handbuch des Verkehrsunfalls
Zivilrecht (6. Teil)
Das Handbuch des
Verkehrsunfalles wird in sieben Teilen von Manz
herausgegeben. Aktuell liegt die 3. Auflage des 6. Teiles
vor, der das Zivilrecht abhandelt. Im Klassiker zum
Verkehrsunfall werden die allgemeinen
Haftungsvoraussetzungen, EKHG-Haftung, wichtige Bestimmungen
der StVO, Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden,
sonstige Haftungsfälle und Internationales Privatrecht
behandelt. Eingearbeitet ist die neueste Judikatur, vor
allem zum Schmerzengeld, sowie die juristische Lehre. Ein
übersichtliches Inhaltsverzeichnis und ein ausführliche
Stichwortverzeichnis erleichtern die Suche. Das Werk ist der
ideale Begleiter für Rechtsanwender, die mit der Abwicklung
von Verkehrsunfällen beschäftigt sind.
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