Unternehmensberatung
Rechtsgrundlagen
Die Unternehmensberatung ist gem § 94
Z 74 Gewerbeordnung 1994 (idF BGBl. I Nr. 111/2002) ein
reglementiertes Gewerbe.
Nach § 136 GewO 1994 sind
Unternehmensberater einschließlich der
Unternehmensorganisatoren auch zur Ausübung der auf den
Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkten Arbeitsvermittlung
berechtigt, wenn sie den für diese Tätigkeit erforderlichen
Befähigungsnachweis erbringen. Die Vermittlung von Führungskräften
ist demnach die Vermittlungstätigkeit in Bezug auf offene Stellen,
die nach dem Inhalt der Tätigkeit mit leitenden Angestellten, denen
maßgebender Einfluss auf die Führung des Betriebes zusteht, welche
nicht als
Arbeitnehmer gelten und hinsichtlich derer das angebotene Entgelt
zumindest die Höhe der Höchstbeitragsgrundlage in der
Pensionsversicherung nach § 45 des Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetzes erreicht, besetzt werden.
Unternehmensberater einschließlich der
Unternehmensorganisatoren sind darüber hinaus gem § 136 Abs 3 GewO
1994 im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung zur Vertretung des
Auftraggebers vor Behörden und Körperschaften
öffentlichen Rechts berechtigt.
Berufsbild
Nach Ausführungen der Wirtschaftskammer Österreich (Berufsgruppe
Unternehmesberater) liegt die Priorität der Unternehmensberater in
der Beachtung der Gesamtheit eines Unternehmens, eines Betriebes
oder einer Organisation und orientiert sich im Gegensatz zu anderen
wirtschaftsberatenden Berufen, die schwerpunktmäßig gegenwarts- bis
vergangenheitsorientiert sind an der Gegenwart und Zukunft. Die
Leistung des Unternehmensberaters ist auf Beratung und Assistenz
(Hilfestellung) für Unternehmen / Organisationen zur Bewältigung der
Anforderungen und Erfolgssicherung ausgerichtet.
Die Leistung des Unternehmensberaters
ist die Schaffung von Nutzen für Unternehmen, Betriebe und
Organisationen. Dies geschieht durch Beratung und Hilfestellung bei
der Entwicklung des Unternehmens im wirtschaftlichen,
kommunikativen, technischen, administrativen und sozialen Bereich.
Ziele sind die Vermehrung und Wahrung von Chancen, die Aufarbeitung
und Vermeidung von Risiken sowie die Hilfestellung bei der Umsetzung
von Strategien und Maßnahmen.
Der Unternehmensberater agiert als
Externer weisungsungebunden, unabhängig und professionell. Dadurch
erweitert er betriebsinterne Betrachtungsweisen um externe
Sichtweisen.
Neben seiner Fachkompetenz verfügt der Unternehmensberater über
Methoden- und soziale Kompetenz. Dieses Zusammenspiel von
Kompetenzen bildet die Basis eines erfolgreichen Beratungsprozesses
zum Nutzen des Unternehmens.
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