Übersetzung rechtlich betracht
Gemäß § 5 Abs 1 UrhG
werden Übersetzungen und andere Bearbeitungen, soweit sie eine
eigentümliche geistige Schöpfung des Bearbeiters sind,
unbeschadet des am bearbeiteten Werke bestehenden
Urheberrechtes, wie Originalwerke geschützt. Dabei ist zu
beachten, dass der Urheber einer Übersetzung oder anderen
Bearbeitung diese auf die ihm vorbehaltenen Arten nur verwerten
darf, soweit ihm der Urheber des bearbeiteten Werkes das
ausschließliche Recht oder die Bewilligung dazu (Bearbeitungs-
oder Übersetzungsrecht) erteilt (§ 15 Abs 2 UrhG). Wenn nicht das Gegenteil
vereinbart worden ist,
erstreckt sich die Gewährung des Rechtes, ein Werk zu benutzen,
nicht auf Übersetzungen und andere Bearbeitungen, die Gewährung
des Rechtes, ein Werk der Literatur oder Tonkunst zu
vervielfältigen,
nicht auf die Vervielfältigung des Werkes auf Bild- oder Schallträgern und die Gewährung des Rechtes, ein Werk zu senden
(§ 17), nicht auf das Recht, das Werk während der Sendung oder
zum Zwecke der Sendung auf Bild- oder Schallträgern festzuhalten
(vgl § 33 UrhG).
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Der Band geht über ein herkömmliches Wörterbuch weit
hinaus. Im Wörterbuchteil sind neben den gängigen
Begriffen aus Recht, Politik und Wirtschaft oftmals auch
einschlägige Vorschriften genannt, außerdem Verweisungen
auf andere Kapitel. Im 2. Teil werden die für Deutschland
und Spanien maßgebenden Gerichtssysteme unter
Berücksichtigung des Internationalen Gerichtshofs der UNO
und des Europäischen Gerichtshofs in ihren Strukturen
vergleichend gegenübergestellt.
Außerdem werden die Rechtsbehelfe aufgezeigt, mit denen
die Betroffenen (Staaten, Bürger etc.) vor diesen
Gerichten ihr Recht verlangen können. Im 3. Teil
erscheinen die gängigsten Abkürzungen aus Recht, Politik
und Wirtschaft. Bei den Angaben zu Gesetzen, Verordnungen,
internationalen Verträgen, Abkommen usw. werden i.d.R.
Zeitdaten, Fundstellen in Amtsblättern etc. genannt, die
das Auffinden der jeweiligen Vorschriften in Deutschland
und Spanien sowie internationalen Publikationen
erleichtern. Die Neuauflage wurde vollkommen überarbeitet
und wesentlich erweitert.
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