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Tuning ist beliebt, weil man damit vorhandene Leistung steigern kann (etwa mit Chiptuning) oder einfach die Optik ändern kann. Bevor man allerdings dazu greift, sollte man prüfen, ob die gewählten Teile dem Gesetz entsprechen. Tut es das nicht, drohen empfindliche Nachteile, wie etwa der Auschluss des Versicherungsschutzes.

Tuning | Autotuning| Rechtsfragen

Tuning - rechtlich betrachtet

Tuning ist nur dann rechtlich zulässig, wenn es den gesetzlichen Voraussetzungen genügt, die zB im Kraftfahrgesetz (KFG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung geregelt sind.

 

Teile und Ausrüstungsgegenstände von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die für die Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit von besonderer Bedeutung sind und die im Hinblick auf ihre Bauart und Wirkungsweise einer von der Prüfung des Fahrzeuges getrennten Prüfung unterzogen werden müssen, dürfen nach dem Kraftfahrgesetz (§ 5 KFG) nur feilgeboten oder verwendet werden, wenn

  1. sie einer genehmigten Typen oder einer im Ausland genehmigten Type angehören, deren Genehmigung anerkannt wurde,

  2. sie den für sie geltenden Bestimmungen entsprechend und

  3. an ihnen das für diese Type festgesetzte Genehmigungszeichen vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angebracht ist.

Wurden an einem Auto Änderungen durch Tuning durchgeführt, ist im Rahmen der Überprüfung nach § §57a KFG ("Pickerl") zu prüfen, ob diese Tuning Änderungen ob es den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit entsprechen (auch wenn die Änderungen in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind).

Änderungen durch Tuning und Konsequenzen

Bewirkt eine Änderung durch Tuning, dass das Fahrzeug technisch nicht einwandfrei funktioniert oder gar gefährlich erscheint, ist jedenfalls die Begutachtung negativ zu bewerten. Dies unabhängig davon ob ein Gutachten (zB Teilegutachten) vorliegt, durch das die Tuning Teile genehmigt wurden.

 

Tuning und Versicherung

Das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz gilt für die Haftpflichtversicherung von Fahrzeugen, die nach dem KFG zum Verkehr zugelassen oder auf denen Probefahrtkennzeichen oder Überstellungskennzeichen angebracht sind. Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden.

 

Werden Tuning Maßnahmen gesetzt, die nicht mit dem KFG in Einklang zu bringen sind, kann die Haftpflichtversicherung argumentieren, dass der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Allein aus diesem Grund ist es ratsam, nur jene Umbauten durchzuführen bzw nur solche Tuning Teile zu verwenden, die dem Gesetz entsprechen.

 

 

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