Klang Kommentar - ABGB - Dritte Auflage
Endlich! Der Klang ist wieder da! Rechtsfreund.at wird auf dieser
Seite laufend über die neu erscheinenden Bände des wohl
maßgeblichsten Kommentares zum österreichischen Zivilrecht
berichten.
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Band 3 - Eherecht - §§ 44 –
100 ABGB
Hinteregger/Kissisch
Der (!) Kommentar zum ABGB
liegt mit seinem ersten Band in der dritten Auflage vor.
Kommentiert werden die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe
(§§ 44-100 ABGB). Der Band enthält außerdem eine gründliche
Aufarbeitung der rechtlichen Probleme der nichtehelichen
Lebensgemeinschaft sowie einen ausführlichen Exkurs zu den
sicherheitspolizeilichen und exekutionsrechtlichen
Bestimmungen des Gewaltschutzgesetzes. Das Ehegesetz ist
einem weiteren Band vorbehalten. Das detaillierte
Stichwortverzeichnis ermöglicht ein rasches Auffinden der
benötigten Informationen.
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Klang
Kommentar - ABGB - Dritte Auflage
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Klang - Band 18 - KSchG
Mayrhofer et al
Umfassende Kommentierung des gesamten
Konsumentenschutzgesetzes durch ein Innsbrucker Autorenteam
unter der Federführung von o. Univ.-Prof. Dr. Mayrhofer.
Neben allen bisherigen Regelungen des Gesetzes werden
natürlich auch dessen jüngere Teile, wie zB das Fernabsatz-,
Gewährleistungs- oder Heimvertragsrecht ausführlich
dargestellt. Judikatur und Literatur zu allen Fragen und
Problemen dieser für das Privatrecht immer bedeutender
werdenden Rechtsmaterie sind sorgfältig und übersichtlich
verarbeitet.
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Historie des Klang Kommentares

Univ.-Prof. Dr. Heinrich Klang |
Univ.-Prof. Dr. Heinrich Klang
Namensgeber für den "Grossen Kommentar zum
Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch" war der 1875 geborene Wiener
Jurist Heinrich Klang. Die Erstausgabe des Klang-Kommentares wurde
1935 vollendet. Klang war von 1923 bis 1938 und von 1947 bis 1954
Herausgeber der Juristischen Blätter. Mit der Erstauflage hat er
Entscheidendes zur Klärung der schwierigen, weil ständig wechselnden
Rechtsverhältnisse beigetragen. Gleich nach dem zweiten Weltkrieg
wurde Klang, der schon 1938 um dauerhafte Versetzung in den
Ruhestand angesucht hat, dem im Wiederaufbau begriffenen obersten
Gerichtshof zugeteilt. Zudem war Klang, der das KZ Theresienstadt
überlebt hat in der Rückstellungskommission tätig. Schon die Publikation der zweiten Auflage des
von ihm begründeten Kommentars, mit der in den 50er Jahren des 20.
Jahrhunderts begonnen wurde, durfte Klang, der 1954 verstorben ist,
nicht mehr erleben. |
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