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Unabhängig - Integer - Verschwiegen

 

Der Rechtsanwaltsstand in Österreich zeichnet sich durch zahlreiche vom Gesetzgeber gewährte Zusicherungen aus, die ihm eine große Unabhängigkeit gewähren. Der Rechtsanwalt ist ausschließlich den Interessen seiner Klienten verpflichtet und damit absolut integer.

 

Darüber hinaus ist gesetzlich sichergestellt, dass der Klient einem Rechtsanwalt Informationen anvertrauen können, in der Gewissheit, dass er diese nicht preisgibt. Er ist zur Verschwiegenheit über die ihm anvertrauten Angelegenheiten und die ihm sonst in seiner beruflichen Eigenschaft bekanntgewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse seiner Partei gelegen ist, verpflichtet. Der Rechtsanwalt hat in gerichtlichen und sonstigen behördlichen Verfahren nach Maßgabe der verfahrensrechtlichen Vorschriften das Recht auf diese Verschwiegenheit.

 

Rechtsanwaltskammer Wien

Die Rechtsanwaltskammer Wien ist nach ihrem Verständnis Servicestelle, Interessenvertretung und Autonome Behörde mit umfassenden Verwaltungsaufgaben für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, wird von über 2200 in Wien niedergelassenen Rechtsanwälten gebildet und ist die größte unter den 9 österreichischen Rechtsanwaltskammern.

 

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Rechtsanwalt Wien -  Dr. Johannes Öhlböck LL.M.

 

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Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt Sie vor Gerichten und Behörden und ist Ihnen bei der Gestaltung von Verträgen behilflich. 

 

Die gemeinsame Erarbeitung kreativer Lösungen für den Einzelfall steht im Mittelpunkt meiner Dienstleistungen. Vertrauen, Integrität, Zuverlässigkeit und Lösungskompetenz bilden die Basis der Zusammenarbeit mit meinen Mandanten.

 

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Rechtsanwalt - umfassende Vertretungsbefugnis

Österreichische Rechtsanwälte beraten, vertreten und helfen Ihnen in allen Rechtsangelegenheiten. Sie haben von allen rechtsberatenden Berufen die umfassendste Vertretungsbefugnis. Nach § 8 Abs 1 der Rechtsanwaltsordnung erstreckt sich darf ein Rechtsanwalt vor allen Gerichte und Behörden der Republik Österreich berufsmäßig Parteien in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten vertreten.

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