Unabhängig - Integer - Verschwiegen
Der
Rechtsanwaltsstand in Österreich zeichnet sich durch zahlreiche vom Gesetzgeber
gewährte Zusicherungen aus, die ihm eine große Unabhängigkeit gewähren. Der
Rechtsanwalt ist ausschließlich den Interessen
seiner Klienten verpflichtet und damit absolut integer.
Darüber hinaus
ist gesetzlich sichergestellt, dass der Klient einem Rechtsanwalt Informationen
anvertrauen können, in der Gewissheit, dass er diese nicht
preisgibt. Er ist zur Verschwiegenheit über die
ihm anvertrauten Angelegenheiten und die ihm sonst in seiner beruflichen
Eigenschaft bekanntgewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse seiner
Partei gelegen ist, verpflichtet. Der Rechtsanwalt hat in gerichtlichen und
sonstigen behördlichen Verfahren nach Maßgabe der verfahrensrechtlichen
Vorschriften das Recht auf diese Verschwiegenheit.
Rechtsanwaltskammer Wien
Die Rechtsanwaltskammer Wien ist nach ihrem
Verständnis Servicestelle, Interessenvertretung und Autonome Behörde mit
umfassenden Verwaltungsaufgaben für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter. Sie
ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, wird von über 2200 in Wien
niedergelassenen Rechtsanwälten gebildet und ist die größte unter den 9
österreichischen Rechtsanwaltskammern.
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Rechtsanwalt Wien - Dr.
Johannes Öhlböck LL.M.
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Rechtsanwalt Dr.
Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt Sie vor Gerichten
und Behörden und ist Ihnen bei der Gestaltung von Verträgen
behilflich.
Die gemeinsame Erarbeitung kreativer
Lösungen für den Einzelfall steht im Mittelpunkt meiner
Dienstleistungen. Vertrauen, Integrität, Zuverlässigkeit und
Lösungskompetenz bilden die Basis der Zusammenarbeit mit meinen
Mandanten.
01 / 505 49 59
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Rechtsanwalt - umfassende
Vertretungsbefugnis
Österreichische
Rechtsanwälte beraten, vertreten und helfen Ihnen in allen
Rechtsangelegenheiten. Sie haben von allen rechtsberatenden Berufen die
umfassendste Vertretungsbefugnis. Nach § 8 Abs 1 der Rechtsanwaltsordnung erstreckt sich
darf ein Rechtsanwalt vor allen Gerichte
und Behörden der Republik Österreich berufsmäßig
Parteien in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen
öffentlichen und privaten Angelegenheiten vertreten.
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