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Im Web finden sich zahlreiche Angebote zur PSI-Richtlinie bzw deren Umsetzung in Österreich, dem Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG). Rechtsfreund.at weist den Weg zu diesen Angeboten.

PSI | Weiterverwendung von Daten des öffentlichen Sektors | IWG

Public Sector Information - Richtlinie

Diese Seite behandelt die Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Abl Nr. L 345 vom 31.12.2003 S. 0090 – 0096, auch kurz „PSI-Richtlinie“ - nach dem englischen Titel „Re-use of Public Sector Information - genannt“.

 

Richtlinienziel

Ziel der Richtlinie ist ein Abbau der Barrieren, denen sich die europäischen Anbieter von Inhalten bei der Entwicklung einer neuen Generation von Informationsprodukten und -diensten anhand von Informationen des öffentlichen Sektors gegenüber sehen. Damit sollen Wettbewerbsnachteile, die Unternehmen aus der EU gegenüber ihren amerikanischen Konkurrenten haben, die sich auf ein hoch entwickeltes, gut funktionierendes System öffentlicher Informationen stützen können, ausgeglichen werden. Die digitale, wissensgestützte Wirtschaft ist eine wesentliche Triebkraft für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung und verbessert gleichzeitig die Lebensqualität europäischer Bürger. Die Richtlinie hat sich damit die zentrale Aussage des Aktionsplanes eEurope 2002 (Aktionsplan eEurope 2002 „Eine Informationsgesellschaft für alle“, KOM (2000) 330) zum Ziel gemacht. Die vorliegende Richtlinie ist Teil dieses Aktionsplanes und soll zur Erreichung seiner Ziele beitragen, insbesondere in den Bereichen elektronische Behördendienste und digitale Inhalte; (vgl Richtlinienvorschlag - Vorlage der Kommission vom 5.6.2002, KOM (2002), 207, Seite 2).

 

Um welche Daten bzw welche Weiterverwendung geht es? Wo liegt das Potenzial?

Öffentliche Stellen erfassen und besitzen große Mengen an Informationen, die von finanziellen und geografischen Daten bis zu touristischen Informationen reichen (vgl Erwägungsgrund 4). Sie könnten als Ausgangsmaterial für neue Informationsprodukte und -dienste dienen, deren wirtschaftlicher Wert in der Europäischen Union auf 68 Milliarden Euro geschätzt wird (vgl Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung vom 29. November 2002, 2002/0123 /COD) unter Verweis auf eine einschlägige Studie über die kommerzielle Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors) und damit mit Branchen wie juristischen Dienstleistungen und dem Druckereiwesen vergleichbar wäre (vgl Erwägungsgrund 5). Das Potenzial von Informationen des öffentlichen Sektors wird derzeit aufgrund rechtlicher und praktischer Hindernisse nicht ausgenutzt.

 

Weitere Regelungen der Richtlinie

Unterschiedliche Regeln und Praktiken in den Mitgliedstaaten in Bezug auf Gebühren, Antwortzeiten, Ausschließlichkeitsvereinbarungen und die generelle Verfügbarkeit von Informationen zur Weiterverwendung machen es den Unternehmen zunehmend schwer, europaweit Produkte zu entwickeln (vgl Europäische Kommission vom 24.20.2001, IP/01/1481). Um den Rechtsrahmen für die Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors auf einem Mindestniveau anzugleichen, werden in der Richtlinie vor allem Grundsatzfragen wie lauterer Handel, Gebühren und Antwortzeiten geregelt. Die Umsetzung der Richtlinie hat bis 1. Juli 2005 zu erfolgen und wird vor 1. Juli 2008 von der Kommission überprüft.

 

Links zum Thema PSI

 

Deutschland - IWG

Anwendungsbeispiele

 

Rechtsanwalt Informationsweiterverwendungsgesetz _ IWG

Rechtsanwalt Öhlböck berät Sie in allen Fragen zum Vertragshändlerrecht (insb Ausgleichsanspruch und KFZ-GVO).

Dr. Johannes Öhlböck LL.M. ist ausgewiesener Experte in Fragen des Informationsweiterverwendungsrechtes und Schlichter in IWG-Verfahren. Dr. Öhlböckund unterstützt Sie bei Ihren Vorhaben rund um die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors.

 

Dr. Johannes Öhlböck LL.M.

 

01 / 505 49 59

www.raoe.at

 

 

Österreich - IWG

Bücher zu PSI und IWG

 



 


Geoinformation und Recht

Raumbezogene Informationssysteme leben von der Verwendung von Geoinformationen. Dabei handelt es sich um Daten des öffentlichen Sektors, die zumindest teilweise unter die Anwendung der PSI-Richtlinie und damit des Informationsweiterverwendungsgesetzes fallen. Das Buch liefert Antworten auf die rechtlichen Fragen, die beim Aufbau bodenbezogener Datenbanken auftauchen und präsentiert die Rechtsbereiche der Informationsweiterverwendung, des Datenschutzes und des Urheber- und Leistungsschutzes.

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Informationsweiterverwendungsgesetz

Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) - Kommentar

Der Kommentar zum Informationsweiterverwendungsgesetz beleuchtet und erläutert das österreichische Informationsweiterverwendungsrecht und dessen Genese auf europäischer und nationaler Ebene aus der anwaltlichen Anwendungspraxis. Das Informationsweiterverwendungsgesetz ist seit kurzem in Kraft. Die Kommentierung geht umfassend auf die Kernprobleme ein und bietet Lösungsansätze zu bisher ungelösten Fragen.  In Österreich existiert kein allgemeines Zugangsrecht zu Informationen des öffentlichen Sektors. Darin liegt die größte Schwäche des Informationsweiterverwendungsrechtes. Im Kommentar werden in einem gesonderten Kapitel erstmals alternative – vom IWG abweichende – Ansätze für den Zugang zu und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors erörtert.

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Informationsweiterverwendungsgesetz | IWG

IWG

Das IWG steht im Schnittpunkt zwischen einer großen Anzahl von Rechtsbereichen, ua Datenschutzrecht, Urheberrecht, Vergaberecht und Wettbewerbsrecht und schaffe dort neues Recht, ohne bestehendes zu verdrängen. Das Buch bietet neben einer Kommentierung des Gesetzes ein Leitfaden für das Vorgehen in der Praxis.

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Informationen des Staates als Wirtschaftsgut

Die informationelle Durchdringung aller Lebensbereiche, der Wandel der Gesellschaft zur Informationsgesellschaft und die damit einhergehende Entwicklung eines besonderen Informationsverwaltungsrechts begründen eine neue Qualität der Nutzung staatlicher Informationen. Als Teil hiervon gewinnt die Kommerzialisierung von Informationen des Staates verstärkt an Bedeutung. Jan Ole Püschel untersucht in seinem im Verlag Duncker & Humblot erschienen Buch unter Berücksichtigung der Anforderungen einer informationellen Grundversorgung der Gesellschaft und der Vorgaben des europäischen Gesetzgebers die rechtlichen Optionen einer wirtschaftlichen Nutzung staatlicher Informationen. Der Zielkonflikt zwischen privatem Informationsmarkt, Informationsteilhabe des Bürgers und dem Interesse des Staates, am Wert seiner Informationen selbst zu partizipieren, wird aus wechselnder Perspektive betrachtet und der Rechtsrahmen unterschiedlicher Modellverwirklichungen aufgezeigt.

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Urheberrecht in der digitalen Wirtschaft

Das Werk bietet einen Beitrag zur PSI-Richtlinie. Neben Informationen zu Inhalt und Entstehung der Richtlinie wird auf  Ausschließlichkeitsvereinbarungen und Angemessenheit der Gebühren eingegangen.

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