Public Sector Information -
Richtlinie
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behandelt
die Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von
Informationen des öffentlichen Sektors
(Abl Nr. L 345 vom 31.12.2003 S. 0090 – 0096, auch kurz
„PSI-Richtlinie“ - nach dem englischen Titel „Re-use of Public
Sector Information - genannt“.
Richtlinienziel
Ziel der Richtlinie ist ein Abbau der Barrieren, denen sich die
europäischen Anbieter von Inhalten bei der Entwicklung einer
neuen Generation von Informationsprodukten und -diensten anhand
von Informationen des öffentlichen Sektors gegenüber sehen.
Damit sollen Wettbewerbsnachteile, die Unternehmen aus der EU
gegenüber ihren amerikanischen Konkurrenten haben, die sich auf
ein hoch entwickeltes, gut funktionierendes System öffentlicher
Informationen stützen können, ausgeglichen werden.
Die digitale, wissensgestützte Wirtschaft ist eine wesentliche
Triebkraft für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
und verbessert gleichzeitig die Lebensqualität europäischer
Bürger. Die Richtlinie hat sich damit die zentrale Aussage des
Aktionsplanes eEurope 2002
(Aktionsplan
eEurope 2002 „Eine Informationsgesellschaft für alle“,
KOM (2000) 330)
zum Ziel gemacht.
Die vorliegende Richtlinie
ist Teil dieses Aktionsplanes und soll zur Erreichung seiner
Ziele beitragen, insbesondere in den Bereichen elektronische
Behördendienste und digitale Inhalte; (vgl Richtlinienvorschlag
- Vorlage der Kommission vom 5.6.2002, KOM (2002), 207, Seite
2).
Um welche Daten bzw welche Weiterverwendung
geht es? Wo liegt das Potenzial?
Öffentliche Stellen erfassen und besitzen große Mengen an
Informationen, die von finanziellen und geografischen Daten bis
zu touristischen Informationen reichen
(vgl Erwägungsgrund 4).
Sie könnten als Ausgangsmaterial für neue Informationsprodukte
und -dienste dienen, deren wirtschaftlicher Wert in der
Europäischen Union auf 68 Milliarden Euro geschätzt wird
(vgl Stellungnahme des
Ausschusses für Wirtschaft und Währung vom 29. November 2002,
2002/0123 /COD) unter Verweis auf eine einschlägige Studie über
die kommerzielle Nutzung von Informationen des öffentlichen
Sektors)
und damit mit Branchen wie juristischen Dienstleistungen und dem
Druckereiwesen vergleichbar wäre
(vgl Erwägungsgrund 5).
Das Potenzial von Informationen des öffentlichen Sektors wird
derzeit aufgrund rechtlicher und praktischer Hindernisse nicht
ausgenutzt.
Weitere Regelungen der Richtlinie
Unterschiedliche Regeln und Praktiken in den Mitgliedstaaten in
Bezug auf Gebühren, Antwortzeiten,
Ausschließlichkeitsvereinbarungen und die generelle
Verfügbarkeit von Informationen zur Weiterverwendung machen es
den Unternehmen zunehmend schwer, europaweit Produkte zu
entwickeln
(vgl Europäische Kommission
vom 24.20.2001, IP/01/1481).
Um den Rechtsrahmen für die Nutzung von Informationen des
öffentlichen Sektors auf einem Mindestniveau anzugleichen,
werden in der Richtlinie vor allem Grundsatzfragen wie lauterer
Handel, Gebühren und Antwortzeiten geregelt. Die Umsetzung der
Richtlinie hat bis 1. Juli 2005 zu erfolgen und wird vor 1. Juli
2008 von der Kommission überprüft.
Links zum Thema PSI
Deutschland - IWG
Anwendungsbeispiele
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Rechtsanwalt Informationsweiterverwendungsgesetz _ IWG
|
Dr. Johannes Öhlböck LL.M. ist ausgewiesener Experte in
Fragen des Informationsweiterverwendungsrechtes und
Schlichter in IWG-Verfahren. Dr. Öhlböckund unterstützt Sie
bei Ihren Vorhaben rund um die Weiterverwendung von
Informationen des öffentlichen Sektors.
Dr. Johannes Öhlböck LL.M.
01 / 505 49 59
www.raoe.at
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Österreich - IWG
Bücher zu PSI und IWG
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Geoinformation und Recht
Raumbezogene Informationssysteme leben von der Verwendung von Geoinformationen. Dabei handelt es sich um Daten des öffentlichen Sektors, die zumindest teilweise unter die Anwendung der PSI-Richtlinie und damit des Informationsweiterverwendungsgesetzes fallen. Das Buch liefert Antworten auf die rechtlichen Fragen, die beim Aufbau bodenbezogener Datenbanken auftauchen und präsentiert die Rechtsbereiche der Informationsweiterverwendung, des Datenschutzes und des Urheber- und Leistungsschutzes.
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Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) - Kommentar
Der
Kommentar zum Informationsweiterverwendungsgesetz beleuchtet und
erläutert das österreichische Informationsweiterverwendungsrecht
und dessen Genese auf europäischer und nationaler Ebene aus der
anwaltlichen Anwendungspraxis. Das
Informationsweiterverwendungsgesetz ist seit kurzem in Kraft.
Die Kommentierung geht umfassend auf die Kernprobleme ein und
bietet Lösungsansätze zu bisher ungelösten Fragen. In
Österreich existiert kein allgemeines Zugangsrecht zu
Informationen des öffentlichen Sektors. Darin liegt die größte
Schwäche des Informationsweiterverwendungsrechtes. Im Kommentar
werden in einem gesonderten Kapitel erstmals alternative – vom
IWG abweichende – Ansätze für den Zugang zu und die
Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
erörtert.
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IWG
Das IWG steht im Schnittpunkt zwischen einer großen Anzahl
von Rechtsbereichen, ua
Datenschutzrecht,
Urheberrecht,
Vergaberecht und
Wettbewerbsrecht und schaffe dort neues
Recht, ohne bestehendes zu verdrängen. Das Buch bietet neben
einer Kommentierung des Gesetzes ein Leitfaden für das
Vorgehen in der Praxis.
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Informationen des Staates als Wirtschaftsgut
Die informationelle Durchdringung aller Lebensbereiche, der
Wandel der Gesellschaft zur Informationsgesellschaft und die
damit einhergehende Entwicklung eines besonderen
Informationsverwaltungsrechts begründen eine neue Qualität
der Nutzung staatlicher Informationen. Als Teil hiervon
gewinnt die Kommerzialisierung von Informationen des Staates
verstärkt an Bedeutung. Jan Ole Püschel untersucht in seinem
im Verlag Duncker & Humblot erschienen Buch unter
Berücksichtigung der Anforderungen einer informationellen
Grundversorgung der Gesellschaft und der Vorgaben des
europäischen Gesetzgebers die rechtlichen Optionen einer
wirtschaftlichen Nutzung staatlicher Informationen. Der
Zielkonflikt zwischen privatem Informationsmarkt,
Informationsteilhabe des Bürgers und dem Interesse des
Staates, am Wert seiner Informationen selbst zu
partizipieren, wird aus wechselnder Perspektive betrachtet
und der Rechtsrahmen unterschiedlicher
Modellverwirklichungen aufgezeigt.
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Informationen
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Urheberrecht in der
digitalen Wirtschaft
Das Werk bietet
einen Beitrag zur
PSI-Richtlinie. Neben Informationen zu Inhalt und Entstehung
der Richtlinie wird auf Ausschließlichkeitsvereinbarungen und Angemessenheit der
Gebühren eingegangen.
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