Zivilprozessrecht
Unter
Zivilprozessrecht (auch Zivilverfahrensrecht genannt) versteht
man die Summe aller gesetzlichen Bestimmungen, die den
formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es
wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das
materielle Zivilrecht die inhaltliche Prüfung von Rechten und
Ansprüchen betrifft (Entscheidung in der Sache). Das
Zivilverfahrensrecht ist weit gespannt: Es umfasst das Recht
der Gerichtsorganisation, das Zuständigkeitsrecht, das
streitige Verfahren, das außerstreitige Verfahren, das
Zwangsvollstreckungsrecht und das Konkursrecht.
Verfassungsrechtliche Grundlagen
Das
Zivilverfahrensrecht in Österreich steht unter
verfassungsrechtlichen Vorgaben. So regelt Art 82
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), dass alle Gerichtsbarkeit vom
Bund ausgeht und Urteile und Erkenntnisse im Namen der
Republik verkündet und ausgefertigt werden. Gem Art 92 B-VG
ist der Oberste Gerichtshof oberste Instanz in Zivilsachen und
Strafsachen. Art 94 B-VG enthält der Grundsatz der Trennung
von Justiz und Verwaltung (ein Rechtsstreit muss einem Gericht
oder einer Verwaltungsbehörde zugewiesen werden und es darf
grundsätzlich keine Instanzenzüge zwischen Gerichten und
Verwaltungsbehörden geben). Art 83 B-VG und § 1 StGG
garantieren den „gesetzlichen Richter“ und verhindern damit
die (allenfalls willkürliche) Auswechslung des
Entscheidungsorganes. Darüber hinaus haben Verfahren
grundsätzlich öffentlich stattzufinden (Art 90 Abs 1 B-VG) und
hat über zivilrechtliche Ansprüche ein auf Gesetz beruhendes
Gericht („Tribunal“) innerhalb angemessener Frist in einem
fairen Verfahren unter Wahrung des Parteiengehörs zu
entscheiden („fair trial“ – Art 6 MRK).
Verfahren
Zivilprozessrechtliche Regelungen finden sich zB in der
Zivilprozessordnung, der Jurisdiktionsnorm, dem Außer
Streitgesetz (auch Außerstreitgesetz oder Verfahren Außer
Streitsachen), der Konkursordnung, der Exekutionsordnung, der
Ausgleichsordnung, dem Zustellgesetz, der Zustellverordnung,
dem Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, dem Bundesgesetz über
den Obersten Gerichtshof, dem Prokuraturgesetz, der
Winkelschreibereiverordnung, der Anfechtungsordnung oder dem
Kraftloserklärungsgesetz.
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