Prozessfinanzierung
Unter Prozessfinanzierung ist die Übernahme des Kostenrisikos
einer Prozesspartei in einem (gerichtlichen) Streit durch einen
Prozessfinanzierer gegen dessen wirtschaftliche Beteiligung an
einem etwaigen Prozesserfolg zu verstehen. Den Prozess selbst
führt die Prozesspartei und deren anwaltlicher Vertreter. Die
Prozessfinanzierer führen in der Regel keine Prozesse und geben
keine Rechtsberatung ab. Im Erfolgs- bzw. Vergleichsfall erhält
der Prozessfinanzierer eine vertraglich festgelegte Erfolgsquote
vom erstrittenen Ertrag. Diese wird individuell festgelegt und
hängt von den Erfolgsaussichten, der Verfahrensdauer, der Höhe
der Klagsforderung und der Bonität des Anspruchsgegners ab.
Welche Prozesse kommen in Frage
Zur
Finanzierung kommen grundsätzlich alle Prozesse in Frage, die
eine wirtschaftliche Beteiligung am Prozesserlös ermöglichen.
Dies sind in aller Regel folgende Ansprüche:
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Handels- und
gesellschaftsrechtliche Ansprüche
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Schadensersatzansprüche
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Ansprüche aus dinglichen Verträgen
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Ansprüche aus Markenrecht, Musterrecht, Patentrecht,
Urheberrecht
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Familienrechtliche Ansprüche
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Ansprüche aus Kaufverträgen
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Versicherungsrechtliche Ansprüche
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Ansprüche aus Arzthaftung
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Ansprüche von Masseverwaltern
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Erbrechtliche Ansprüche
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Arbeitsrechtliche Ansprüche
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Steuerrechtliche Ansprüche
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Ansprüche auf Honorar aus Werkvertrag oder Dienstvertrag
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Restitutionsansprüche
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Weitere geldwerte Ansprüche
Vor
Finanzierung eines Anspruchs, führt der Prozessfinanzierer eine
Prüfung des jeweiligen Falles durch und entscheidet erst danach,
ob ein Prozessfinanzierungsvertrag abgeschlossen wird.
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Prozessfinanzierung im Zivilprozess
Die
Prozessfinanzierung ist ein relativ junges Feld, das
zunehmend an Bedeutung gewinnt. Für den Prozessanwalt ist
die Kenntnis dieser Materie im Hinblick auf die umfassende
Beratung in der Prozessanbahnung unerlässlich. Der Autor
erweist sich als Kenner der Prozessfinanzierung.
Kenntnisreich und sprachlich gewandt ordnet er die Abwälzung
des Prozessrisikos auf den Prozessfinanzierer in das System
der gesetzlichen Prozesshilfen ein und führt den Leser mit
großer Leichtigkeit und durch mitunter schwierige
Zusammenhänge.
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Das Werk beschäftigt sich mit
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