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Das Medizinrecht ist ein vielschichtiges, Rechtsgebiet, das sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten entwickelt hat. Die Entwicklung und Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten scheint noch nicht vollständig abgeschlossen. Hier finden Sie einen Überblick über das Medizinrecht, Links zum Medizinrecht zu aktuelle Literatur zu diesem Rechtsgebiet.

Medizinrecht | Diagnosefehler |ärztliche Schweigepflicht | Sterbehilfe | Schadenersatz | Heilbehandlung | Belegarzt

Medizinrecht

Der Begriff Medizinrechtes ist vielschichtig. Er bezeichnet unter anderem  die rechtliche Ausgestaltung der (schuldrechtlichen) Rechtsbeziehungen zwischen dem Arzt und dem Patient, aber auch die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes.  Besonders zu berücksichtigen ist, dass sich dieses Rechtsgebiet nicht nur auf das Gebiet der Arzthaftung, also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient erstreckt.

 

Von zentraler Bedeutung im Bereich der Arzthaftung ist die Frage, ob eine vom Arzt (Konsiliararzt, Belegarzt, Turnusarzt) Behandlung (medizinische Heilbehandlung) lege artis, also in Übereinstimmung mit den Regeln der medizinischen Heilkunst erfolgt ist, respektive ein Behandlungsfehler oder Diagnosefehler vorliegt. Die Beantwortung dieser Frage ist entscheidend um feststellen zu können, ob dem Patient gegenüber dem Arzt bzw dem Krankhaus (Krankenhausträger) einen Schadenersatzanspruch (Schmerzengeld, Heilungskosten, …) zusteht.

 

Das Medizinrecht umfasst neben dem Recht der Honorierung von Privatpatienten auch arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht, aus dem allgemeinen Berufsrecht, zum kollegialen Verhältnis zwischen Ärzten (Wettbewerbsrecht mit weitgehendem Werbeverbot, Recht der Praxisübertragung) sowie spezielle Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufs. Von zentraler Bedeutung ist das Ärztegesetz.

 

Im weiteren Sinne kann zu dem Gebiet des Medizinrechts auch das Krankenhausrecht, das Recht der Pflegeberufe, das Recht der Apotheken und das Pharmarecht gezählt werden.

 

Links zum Medizinrecht

Rechtsanwalt Medizinrecht

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt in Angelegenheiten rund um das Medizinrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Schadenersatz und Schmerzengeld vor österreichischen Behörden und Gerichten.

 

Dr. Johannes Öhlböck LL.M.

 

01 / 505 49 59

raoe.at
 

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Handbuch Medizinrecht

Das Handbuch Medizinrecht ist der Klassiker im Medizinrecht. Die dritte Auflage ist am Stand 03/2020 und berücksichtigt alle relevanten Entscheidungen zum Medizinrecht. Das Buch ist in 41 thematische Kapitel unterteilt, die die Querschnittsmaterie aus Sicht von Verfassungsrecht, Europarecht, Zivilrecht und Strafrecht, Berufsrecht, Patientenrecht, Krankenanstaltenrecht, Krankenversicherung, Medizinprodukterecht, Arzneimittelrecht, Unterbringungsrecht, Sanitätsrecht, usw, beleuchten.

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Arzthaftung
Wie schon die erfolgreiche Vorauflage geht dieses Praxishandbuch auf den immer stärker werdenden Trend ein, „Gesundheit“ als erwerbbare Dienstleistung zu betrachten. Geht man hierbei von etwas Handelbarem aus, ist dies unweigerlich mit Vertragsrecht, Schadenersatzansprüchen, Schmerzengeld und anderen Haftungsfragen verbunden. Das vorliegende Buch liefert mit seiner Sammlung aus über 600 Judikatur- und Literaturquellen ein praxisnahes Nachschlagewerk für Richter, Rechtsanwälte und Praktiker.

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Info zu:  Dokumentationspflicht, Anzeigepflicht, lege artis Behandlung, Belegarztsystem, Telemedizin, Dokumentation,

Konsiliararzt, Turnusarzt,  Arztrecht,  Belegspital, Krankenhausträger, Schmerzengeld, Therapie, Diagnose