Medizinrecht
Der Begriff Medizinrechtes ist
vielschichtig. Er bezeichnet unter anderem die rechtliche
Ausgestaltung der (schuldrechtlichen) Rechtsbeziehungen zwischen
dem Arzt und dem Patient, aber auch die öffentlich-rechtlichen
Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen
Berufes. Besonders zu berücksichtigen ist, dass sich
dieses Rechtsgebiet nicht nur auf das Gebiet der Arzthaftung,
also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient
erstreckt.
Von zentraler Bedeutung im Bereich der
Arzthaftung
ist die Frage, ob eine vom Arzt (Konsiliararzt, Belegarzt,
Turnusarzt) Behandlung (medizinische Heilbehandlung) lege artis,
also in Übereinstimmung mit den Regeln der medizinischen
Heilkunst erfolgt ist, respektive ein Behandlungsfehler oder
Diagnosefehler vorliegt. Die Beantwortung dieser Frage ist
entscheidend um feststellen zu können, ob dem Patient gegenüber
dem Arzt bzw dem Krankhaus (Krankenhausträger) einen
Schadenersatzanspruch (Schmerzengeld, Heilungskosten, …)
zusteht.
Das Medizinrecht umfasst neben dem
Recht der Honorierung von Privatpatienten auch arztspezifische
Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht, aus dem
allgemeinen Berufsrecht, zum kollegialen Verhältnis zwischen
Ärzten (Wettbewerbsrecht mit weitgehendem Werbeverbot, Recht der
Praxisübertragung) sowie spezielle Regelungen zur Ausübung des
ärztlichen Berufs. Von zentraler Bedeutung ist das Ärztegesetz.
Im weiteren Sinne kann zu dem
Gebiet des Medizinrechts auch das Krankenhausrecht, das Recht
der Pflegeberufe, das Recht der Apotheken und das Pharmarecht
gezählt werden.
Links zum Medizinrecht
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Rechtsanwalt Medizinrecht
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Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät
und vertritt
in Angelegenheiten rund um das Medizinrecht, insbesondere im
Zusammenhang mit Schadenersatz und Schmerzengeld vor österreichischen
Behörden und Gerichten.
Dr. Johannes Öhlböck LL.M.
01 / 505 49 59
raoe.at
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Das Handbuch Medizinrecht ist
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Strafrecht, Berufsrecht, Patientenrecht,
Krankenanstaltenrecht, Krankenversicherung,
Medizinprodukterecht, Arzneimittelrecht,
Unterbringungsrecht, Sanitätsrecht, usw, beleuchten.
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Arzthaftung
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Praxishandbuch auf den immer stärker werdenden Trend ein,
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Geht man hierbei von etwas Handelbarem aus, ist dies
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Judikatur- und Literaturquellen ein praxisnahes
Nachschlagewerk für Richter, Rechtsanwälte und Praktiker.
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