Nicht alles was "Last Minute" heißt, ist auch
wirklich billiger. Speziell Last Minute Griechenland ist jedes Jahr der Renner. Allgemein gilt, dass ein Last-Minute-Angebot mindestens 10
Prozent günstiger sein kann als die Normalreise im Katalog. Bei Luxus- oder
Fernreisen kann der Preisnachlass bis zu 50 Prozent betragen. Doch der Begriff
"Last-Minute-Reise" wird von manchen Anbietern nur zur Verkaufsförderung
eingesetzt – ein Preisvorteil ist nicht garantiert. Kurzentschlossene sollten
deshalb Preis und Leistung des Angebots mit den Pauschalreisen im Katalog
vergleichen. Last-Minute-Reisen kann man mittlerweile bequem im Internet
recherchieren, manche Anbieter stellen ihre Angebote dort gleich mit einem
Preisvergleich ein.
Reiseroulette oder Hotel-Roulette
Bei so genannten "Glücksreisen" ist Vorsicht angesagt - sie rangieren auch unter
dem Namen "Fortuna-" oder "Joker-Reisen". Hier hat man meist
von vorne herein keinen
Anspruch auf ein bestimmtes Hotel, sondern wird vor Ort auf Hotels oder Appartements verteilt. Bringt man Sie im Landesinneren unter, müssen
Sie lange Anfahrten zum Strand in Kauf nehmen.
Ihre Rechte
Ohne Zweifel, wenn es Mängel im Urlaub gibt, ist es mit der Reiselust vorbei.
Auch wenn Sie einen Flug mit einem Hotel billig gebucht haben, sind Sie nicht rechtlos. Insbesondere bei Pauschalreisen
haben Sie besondere Rechte.
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Achtung bei unbekannten Veranstaltern
Wenn Sie mit einem unbekannten Veranstalter nach
Griechenland Last Minute reisen, sollten Sie den vollen
Reisepreis erst nach Erhalt der Unterlagen bezahlen.
Urlaub
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Wiener Liste zur
Reisepreisminderung
In der nunmehr 3. Auflage
(mit gewichtigem Geleitwort HR Dr. Danzl) ist es
gelungen, ein nachhaltiges Nachschlagewerk zur
Reisepreisminderung zu schaffen, das uns nicht mehr
neidvoll nach Deutschland (Frankfurter Tabelle, Kemptner
Liste) blicken lassen muss. Neuartig für Österreich und
für den Praktiker besonders hilfreich ist die im Werk
dargelegte Berechnung der Preisminderung für die Reise.
Das Buch besticht durch seine auf über 300 Seiten
dargestellten potentiellen Mängel, deren Beurteilung,
Verschlagwortung und Gewichtung in Form prozentueller
Minderung des Reisepreises samt Hinweis auf bezughabende
Judikate. Es wird damit und der Kurzdarstellung der
Anspruchsgrundlagen im Reiserecht zum unverzichtbaren
Begleiter bei Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.
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