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Die Kreditkarte hat in letzter Zeit große Bedeutung erlangt. Durch die Zahlungsmöglichkeit mit KREDITKARTE im Internet sind aber auch die Fälle von Mißbrauch gestiegen. Die Kreditkarte wird daher von vielen Gesetzen (StGB, KSchG, BWG) behandelt.

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Wer darf eine Kreditkarte ausgeben?

Nach § 1 Bankwesengesetz ist die Ausgabe von Kreditkarten ein Bankgeschäft. Bankgeschäfte dürfen nur von Kreditinstituten (Banken) betrieben werden.

 

Die Kreditkarte im Strafrecht

§ 74 Strafgesetzbuch (StGB) hält eine Definition für unbare Zahlungsmittel bereit. Danach ist unbares Zahlungsmittel jedes personengebundene oder übertragbare körperliche Zahlungsmittel, das den Aussteller erkennen lässt, durch Codierung, Ausgestaltung oder Unterschrift gegen Fälschung oder missbräuchliche Verwendung geschützt ist und im Rechtsverkehr bargeldvertretende Funktion hat oder der Ausgabe von Bargeld dient.

 

Im Strafrecht haben unbare Zahlungsmittel (zB Kreditkarten oder Bankomatkarten) besondere Bedeutung. So begründet etwa die Benützung eines falsches, verfälschte oder entfremdeten unbaren Zahlungsmittels (zB Kreditkarte) einen schweren Betrug (§ 147 StGB) mit einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

 

Wer ein falsches unbares Zahlungsmittel mit dem Vorsatz herstellt oder ein echtes unbares Zahlungsmittel mit dem Vorsatz verfälscht, dass es im Rechtsverkehr wie ein echtes verwendet werde, ist nach § 241a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Wer ein falsches oder verfälschtes unbares Zahlungsmittel mit dem Vorsatz, dass es im Rechtsverkehr wie ein echtes verwendet werde, von einem anderen übernimmt, sich oder einem anderen verschafft, befördert, einem anderen überlässt oder sonst besitzt, ist nach § 241 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. Wer sich schließlich ein unbares Zahlungsmittel (zB Kreditkarten oder Bankomatkarten), über das er nicht oder nicht allein verfügen darf, mit dem Vorsatz verschafft, dass er oder ein Dritter durch dessen Verwendung im Rechtsverkehr unrechtmäßig bereichert werde, ist nach § 241e StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

 

Was ist eine Kreditkarte?

Unter einer Kreditkarte wird eine Karte aus Kunststoff verstanden, die zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen verwendet wird. Kreditkarten sind weltweit, online und offline, verwendbar. Die Kreditkarten MasterCard und Visa werden von Banken in Zusammenarbeit mit den Kreditkartenorganisationen ausgegeben. Diners Club und American Express (AMEX) geben ihre Kreditkarten direkt aus. Diese vier Gesellschaften teilen sich den europäischen Kreditkartenmarkt. Der Name Kreditkarte entstand aus der Tatsache, dass Kreditkarten ihrem Inhaber einen Kredit in bestimmter Höhe (Kartenlimit) gewähren. Weitverbreitet ist der Irrtum, dass es eine Kreditkarte umsonst bzw eine Kreditkarte kostenlos gibt. Man zahlt als Kunde in der Regel immer irgend eine Gebühr, über die die Kosten der Kreditkarte abgedeckt werden.

Kreditkarte Missbrauch - § 31 KSchG

§ 31a Konsumentenschutzgesetz (KSchG) enthält Regeln über den Mißbrauch von Zahlungskarten im Fernabsatz (zB Geschäfte im Internet wie etwa der Einkauf in einem Online-Shop). Zum Schutz des Karteninhabers sieht § 31a KSchG vor, dass der berechtigte Inhaber einer Zahlungskarte bei missbräuchlicher Verwendung der Karte oder ihrer Daten bei einem Vertragsabschluss im Fernabsatz vom Aussteller der Karten verlangen kann, dass eine Buchung oder Zahlung rückgängig gemacht bzw erstattet wird. Von dieser Bestimmung kann zum Nachteil eines Verbrauchers nicht abgewichen werden.

 

Neben Kreditkarten werden zunehmend auch sogenannte "Konsumentenkarten" oder "Kundenkarten" ausgegeben, die Kunden eines bestimmten Unternehmens berechtigen, im Geschäftsverkehr mit dem jeweiligen Unternehmen und seinen Filialen bargeldlos zu zahlen. In diesen Fällen stehen nur der Kunde und der Kartenherausgeber in vertraglichen Beziehungen. Auch dieser Bereich ist – so diese Karten im Fernabsatz gebraucht werden – von der Regelung des § 31a KSchG erfasst. § 31a KSchG allerdings setzt nicht voraus, dass die Karte eines Verbrauchers verwendet wird. Mit anderen Worten kann sich auch ein Unternehmer auf diese Regelung berufen.

Dem Aussteller der Kreditkarte steht es frei, in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nähere Vorkehrungen für den Gebrauch seiner Karte im Fernabsatz zu treffen. Diese Geschäftsbedingungen dürfen freilich nicht so gestaltet sein, daß sie den von § 31a KSchG gewährten Schutz unterlaufen.

 

Finanzen im Alltag - Infos zur Kreditkarte

 

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