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Kredit

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Die Kredit-Vergabe ist in vielen Fällen elementar für das weitere Leben. Es werden große Verpflichtungen eingegangen; dies oftmals unter Verkennung entscheidender Tatsachen. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen, die Sie, wenn Sie einen Kredit aufnehmen wollen, berücksichtigen sollten.

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Untersuchung Arbeiterkammer Kreditvergabe

Nach einer Untersuchung der AK können Zinsen und Spesen bei Krediten beachtlich auseinander klaffen. Ein AK Test eines 20.000 Euro-Kredites bei 5-jähriger Laufzeit von 12 Banken zeigt: Die Effektivzinsen betragen von 4 bis 7,6 Prozent, das ist immerhin ein Unterschied von knapp 2.000 Euro in fünf Jahren. Auch bei Kontoführungs- und Mahnspesen sind die Bandbreiten enorm. "Außerdem sollten Konsumenten auf mögliche Zinsfallen achten, wenn sie für eine bestimmte Zeit fixe und danach variable Zinsen vereinbaren.

 

Nebenkosten Kredit  -  Beachten!

Die AK rät, bei der Auswahl eines Kredites neben Zinssatz und Bearbeitungsgebühren auch auf sonstige Nebenkosten zu achten. Die Kontoführungsgebühren und Mahnspesen sind ebenfalls saftig. Gerechnet über die gesamte fünfjährige Laufzeit des Kredites machen die Kontoführungsspesen bis zu 264 Euro aus.

 

Achtung vor Zinsenfallen

Die AK warnt vor möglichen Zinsenfallen bei attraktiv scheinenden Fixzinssätzen. Wird der Fixzinssatz beispielsweise nach einem Jahr auf einen variablen Zinssatz umgestellt, kann der Zinssprung enorm sein.

 

Schufa? Kredit ohne Schufa - Deutschland

Die SCHUFA Holding AG ist eine privatwirtschaftlich organisierte Auskunftei, die von der kreditgebenden Wirtschaft getragen wird. Geschäftszweck ist, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen. Die SCHUFA ist im Besitz von mehreren Millionen Einzeldaten natürlichen Personen und hat circa drei Viertel aller Deutschen erfasst. Die SCHUFA bearbeitet jährlich mehr als 70 Mio. Anfragen zur Kreditwürdigkeit.

 

Kredit: Tipps der AK zur Kreditvergabe

  • Holen Sie mehrere Kreditangebote ein und vergleichen Sie sie an Hand des Effektivzinssatzes und der Gesamtbelastung

  • Verhandeln Sie über die Konditionen und nehmen Sie nicht gleich das erstbeste Kreditangebot an. Zinssatz und Bearbeitungsgebühr sind gut verhandelbar

  • Je besser Ihre Bonität, desto günstiger sollten Zinssatz und Bearbeitungsgebühren sein

  • Holen Sie mehrere Kreditangebote ein und vergleichen Sie sie an Hand des Effektivzinssatzes und der Gesamtbelastung

  • Verhandeln Sie über die Konditionen und nehmen Sie nicht gleich das erstbeste Kreditangebot an. Zinssatz und Bearbeitungsgebühr sind gut verhandelbar

  • Je besser Ihre Bonität, desto günstiger sollten Zinssatz und Bearbeitungsgebühren sein

  • Manche Banken gewähren günstigere Konditionen, wenn Sie Ihr Gehaltskonto zur Kredit gebenden Bank verlegen

  • Fragen Sie beim Angebotsvergleich nach einmalig anfallenden und laufend verrechneten Spesen

  • Kreditrestschuldversicherungen: Die Prämienunterschiede sind beträchtlich. Ein Vergleich lohnt sich ebenfalls

  • Achten Sie auf einen möglichen Zinssprung bei Fixzinsangeboten. Fragen Sie daher unbedingt nach dem Zinssatz nach Ablauf der
    Fixzinsperiode, und wie sich dieser Zinssatz zusammensetzt

  • Überprüfen Sie, ob der Kredit für Ihr Auto, Motorrad oder Ihre Wohnung auch wirklich nötig ist? Gibt es Alternativen (zB Gehaltsvorschuss)?

  • Billigster Zinssatz heißt nicht automatisch bester Kredit. Berücksichtigen Sie auch Service, Vertragsabwicklung und die
    Bedingungen des Kreditvertrages. Als Kreditwerber haben Sie ein Recht, einen Vertragsentwurf zu verlangen.

  • Lassen Sie sich im Zweifelsfalle von einem geschulten Berater (zB Steuerberater) informieren, ob Sie mit Ihren aktuellen bzw künftigen Einkünften auch in der Lage sind, den aufgenommenen Kredit zu bedienen.

  • Günstig Kredite zu bekommen, heißt nicht zwangsläufig gute Kredite zu bekommen!

Kredit: Vorzeitige Rückzahlung

Das Konsumentenschutzgesetz berechtigt Verbraucher (§ 12a KSchG), Verbindlichkeiten aus einem Kreditvertrag vorzeitig zu erfüllen. In diesem Fall hat der Verbraucher Anspruch auf Ermäßigung der Kreditkosten um jenen Betrag an Zinsen und laufzeitabhängigen Kosten, der bei kontokorrentmäßiger Abrechnung des vorzeitig zurückgezahlten Betrags nicht anfällt. Die Vereinbarung oder Verrechnung darüber hinausgehender Entgelte ist nicht zulässig. Zu berücksichtigen ist, dass diese Bestimmung nicht für Kredite gilt, die zur Schaffung oder Sanierung von Gebäuden bestimmt sind und eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren haben oder die durch eine Hypothek gesichert sind oder 25 000 Euro übersteigen, und Leasingverträge, die nicht den Übergang des Eigentums am Leasinggegenstand auf den Leasingnehmer vorsehen (Stand: 15.3.2007).

 

Kreditgeschäfte von Ehegatten

Nach § 25a KSchG müssen Ehegatten, die als Verbraucher gemeinsam einen Kredit aufnehmen durch die Übergabe einer gesonderten Urkunde darüber belehrt werden,

1. dass, falls die Ehegatten solidarisch haften, von jedem der Schuldner in beliebiger Reihenfolge der volle Schuldbetrag verlangt werden kann, ohne Rücksicht darauf, wem von ihnen die Kreditsumme zugekommen ist,

2. dass die Haftung auch bei Auflösung der Ehe aufrecht bleibt sowie

3. dass nur das Gericht im Fall der Scheidung die Haftung eines der Ehegatten gemäß § 98 Ehegesetz auf eine Ausfallsbürgschaft beschränken kann, was binnen eines Jahres nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung beantragt werden müsste.

 

weitere Sonderregeln für Kreditverbindlichkeiten von Konsumenten

§ 25b KSchG bestimmt, dass wenn ein Verbraucher Solidarschuldner eines Kredites ist, der Gläubiger jede Mahnung und sonstige Erklärung wegen einer Säumigkeit eines anderen Solidarschuldners auch dem Verbraucher zuzustellen hat. Ist ein Verbraucher Bürge oder Garant eines Kredites und wird der Hauptschuldner säumig, so hat der Gläubiger den Verbraucher davon in angemessener Frist zu verständigen. Unterlässt er dies, so haftet ihm der Verbraucher nicht für die Zinsen und Kosten, die ab der Kenntnis des Gläubigers von der Säumigkeit des Hauptschuldners bis zu einem Verzug des Verbrauchers selbst entstehen.

 

§ 25c KSchG normiert schließlich eine besondere Belehrungspflicht: Wenn ein Verbraucher einer Verbindlichkeit als Drittschuldner, Bürge oder Garant bei (Interzession), hat ihn der Gläubiger (das ist in der Regel die Bank) auf die wirtschaftliche Lage des Schuldners hinzuweisen, wenn er erkennt oder erkennen muss, dass der Schuldner seine Verbindlichkeit voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erfüllen wird. Wenn der Gläubiger (die Bank) nicht auf solche Umstände hinweist, haftet der Bürge (bzw Garant oder Drittschuldner) nur dann, wenn er seine Verpflichtung trotz einer solchen Information übernommen hätte.

 

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Kredit: Mäßigungsrecht des Richters

§ 25d KSchG gibt dem Richter unter besonderen Umständen ein Mäßigungsrecht der Schuld des Bürgen (bzw immer auch für Garanten oder Drittschuldner) bis zur ganzen Erlassung) wenn die Kredit-Schuld des Bürgen in einem unbilligen Missverhältnis zur Leistungsfähigkeit des Bürgen steht. Dabei sind verschiedene Aspekte, wie zB das Interesse des Gläubigers an der Begründung der Haftung des Bürgen, das Verschulden des Bürgen, aber auch der Leichtsinn, die Zwangslage, die Unerfahrenheit, die Gemütsaufregung oder die Abhängigkeit des Bürgen vom Schuldner bei Begründung der Verbindlichkeit zu berücksichtigen.

Verbraucherkreditrecht

Verbraucherkreditrecht

Mit 22.06.2010 ist das Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz DaKRÄG in Österreich in Kraft getreten und hat den Bereich der Kreditverträge mit Verbrauchern völlig neu geregelt. Das DaKRÄG brachte einerseits Änderungen des ABGB mit sich, andererseits ein neues Verbraucherkreditgesetz. Das Buch kommentiert die Bestimmungen des ABGB zum Verbraucherkredit sowie das neue VKrG in umfassender Weise und geht natürlich auch auf die Verbraucherkreditrichtlinie im Detail ein. Darüber hinaus enthält der Kommentar zahlreiche Verweise auf weiterführende Literatur zu den präsentierten Themen.

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