Kleinanzeigen
Für
Kleinanzeigen im Internet
gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für Kleinanzeigen
in Zeitungen. Die spannendste Frage ist meist jene nach der
Garantie bzw Gewährleistung. Zur Garantie ist vorauszuschicken,
dass diese nicht gesetzlich verpflichtend gewährt werden muss.
Wird sie gegeben, handelt es sich um einen Vertrag, der
individuell geprüft werden muss. Anders ist das bei der
gesetzlichen Gewährleistung. Wird über Kleinanzeigen eine Sache
verkauft, so haftet der Verkäufer dafür, dass sie die
vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat.
Gewähr ist für Mängel zu leisten, die bei der Übergabe vorhanden
sind. Ansprüche sind binnen 2 Jahren gerichtlich geltend zu
machen. In den ersten 6 Monaten nach Übergabe wird vermutet,
dass die Sache schon bei Übergabe mangelhaft war. Unter
Verbrauchern (Verkauf von Privat an Privat; Privatverkauf;
Privatkauf) lassen sich die Regeln der Gewährleistung
ausschließen. Ist der Verkäufer Unternehmer gilt das nicht.
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Mietwohnungen
Das Mietrechtsgesetz gilt für
Mietwohnungen, einzelnen Wohnungsteilen oder
Geschäftsräumlichkeiten (Geschäftsraummiete) samt den etwa
mitgemieteten Haus- oder Grundflächen (wie im besonderen von
Hausgärten, Abstellplatz, Ladeplatz oder Parkplatz). Dabei ist
jedoch zu berücksichtigen, dass bestimmte Mietwohnungen nicht in
den Anwendungsbereich fallen. Dies gilt etwa für Mietwohnungen,
die im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassen werden
(Dienstwohnung). Geregelt werden etwa Fragen wie Hauptmiete oder
Untermiete, Abtretung des Mietrechts, Überprüfung des Mietzinses
von Mietwohnungen oder die Kaution von Mietwohnungen.
Gebrauchwagen
Für
Gebrauchtwagen Kleinanzeigen gelten grundsätzlich die obigen
Ausführungen. Rechte des Verbrauchers können vor Kenntnis des
Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Die
Vereinbarung einer kürzeren als der gesetzlichen
Gewährleistungsfrist ist unwirksam, doch kann bei der
Veräußerung von einem Gebrauchtwagen die Gewährleistungsfrist
auf ein Jahr verkürzt werden, sofern dies im Einzelnen
ausgehandelt wird und der Gebrauchtwagen zu diesem Zeitpunkt
schon mindestens ein Jahr alt war.
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