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Ein Gesellschafterstreit kann fatal sein. Ist der Gesellschafterstreit einmal ausgebrochen, bleibt keine Zeit zu zögern, da bestimmte Rechte innerhalb kurzer Fristen auszuüben sind. Der kluge Gesellschafter baut im Gesellschaftsvertrag dafür vor.

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Gesellschafterstreit – Was ist das?

Die Gesellschafter einer GmbH, die womöglich zugleich auch Geschäftsführer oder Arbeitnehmer der Gesellschaft sind, können über Umstände, die die Gesellschaft betreffen, leicht in Streit geraten. Diesfalls spricht man von einem Gesellschafterstreit. Häufig treten derartige Streitigkeiten über die Leitung der Gesellschaft, Abberufung von Geschäftsführern, Fragen der Gestaltung des Jahresabschlusses, die Finanzierung der Gesellschaft, Fragen der persönlichen Mitarbeit, unzulässige Entnahmen durch einzelne Gesellschafter, ungünstige Geschäfte, die die Gesellschaft mit einzelnen Gesellschaftern schließt usw. auf. Solche Auseinandersetzungen führen schnell zu schwierigen und  unangenehmen Rechtsstreitigkeiten, die die Gesellschaft lähmen und handlungsunfähig machen können. Derjenige Kontrahent, der in der Lage ist, schnell und rechtssicher zu agieren, ist im Vorteil. Wer seine Rechte nicht kennt oder erst umständlich und teuer recherchieren muss, ist hingegen im Nachteil.

 

Gesellschafterstreit - Was ist zu tun?

Ist der Gesellschafterstreit einmal ausgebrochen, bleibt in der Regel keine Zeit mehr zu zögern, zumal das GmbH-Gesetz vorsieht, dass bestimmte Rechte innerhalb sehr kurzer Fristen auszuüben sind (vgl etwa das Recht, Gesellschafterbeschlüsse anzufechten) und auch die Schadensvergrößerung hintangehalten werden soll. In derartigen Situationen macht sich professionelle Unterstützung durch einen auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalt bezahlt. Folgende Schritte könnten beispielsweise zu setzen sein:

  • Wahrnehmung von Kündigungsrechten für Gesellschafter

  • Besuch / Einberufung einer Generalversammlung und Formulierung von Tagesordnungspunkten

  • Prüfung von Stimmverboten einzelner Gesellschafter

  • Prüfung und Nutzung des Gesellschaftsvertrages

  • Klage auf Abberufung eines Geschäftsführers

  • Wahrnehmung von (Minderheits-)rechten

  • Antrag auf Beststellung eines Sonderprüfers durch das Gericht

  • Verfolgung von Schadenersatzansprüchen der Gesellschaft durch die Gesellschafterminderheit gegen den Willen der Mehrheit

  • Rückforderung von unzulässigen Entnahmen

  • Ausübung der Informations- und Einsichtsrechte

  • Beratung bei der Ausschließung von Gesellschaftern

  • Verteidigung gegen Ausschließungsklagen und Ausschließungsbeschlüsse

  • Verhandlung von Abfindungsansprüchen

  • Beantragung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung der  Schadensabwehr

 

Gesellschafterstreit - Wie vermeiden?

Ein Gesellschafterstreit ist in aller Regel zeit- und kostenintensiv. Oft bleibt danach kein Stein mehr auf dem anderen. Der kluge Gesellschafter, der sich dieser Umstände bewusst ist, kann vorbauen. Eine Vorkehrung beginnt im Gesellschaftsvertrag, der in vielen Fällen durch einen Nebenvertrag („Syndikatsvertrag“) zu ergänzen ist. In der Praxis wird allerdings oft ohne ausreichende Bedachtnahme auf die konkreten Interessenlagen auf „Musterverträge“ zurückgegriffen. Wichtige Fragen, auf die es den Beteiligten im konkreten Fall ankommt, werden so leicht übersehen, was später zu Streit führt.

 

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Bücher Gesellschafterstreit

 

Gesellschafterstreit

Der Gesellschafterstreit in der GmbH

Das Buch behandelt in systematischer Darstellung alle maßgeblichen Rechtsfragen des Gesellschafterstreits in der GmbH. Es wendet sich an Praktiker, also die betroffenen GmbH-Gesellschafter und ihre Berater. Die Darstellung folgt auf rund 200 Seiten dem gewöhnlichen, chronologischen Ablauf eines Gesellschafterkonflikts. Ihre Schwerpunkte orientieren sich daran, welche Rechtsfragen und Probleme in GmbH-Gesellschafterstreitigkeiten tatsächlich und vorrangig auftauchen. Die juristische Erörterung konzentriert sich auf die einschlägige Rechtsprechung. Das Buch enthält eine Vielzahl von Anregungen zum effektiven Rechtsschutz und zur Taktik der Konfliktparteien sowie andererseits Tips zur Streitvermeidung und Streitbeilegung.

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Gesellschafterstreit


Das Patt zwischen den Gesellschaftern der zweigliedrigen GmbH

Die zweigliedrige GmbH stellt neben der Einmann-GmbH die am häufigsten anzutreffende Form der personellen Zusammensetzung sämtlicher in Deutschland gegründeter GmbHs dar. Oftmals wird dabei eine paritätische Beteiligung mit den Gesellschaftern als Geschäftsführern vereinbart. Mechanismen zur Überwindung der mit dem Patt einhergehenden Blockade der Gesellschaftsorgane fehlen regelmäßig in der Satzung. Kommt es in der Folge zum Zerwürfnis zwischen den Gesellschaftern, führt dies zur Funktionsunfähigkeit der Gesellschaft. Im Rahmen dieser Arbeit werden auf Grundlage des geltenden Rechts Wege aufgezeigt, die zu einer Überwindung der Funktionsunfähigkeit der Gesellschaft beim Patt zwischen den Gesellschaftern führen.

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