Gesellschafterstreit – Was ist das?
Die Gesellschafter einer GmbH, die womöglich
zugleich auch Geschäftsführer oder Arbeitnehmer der Gesellschaft
sind, können über Umstände, die die Gesellschaft betreffen,
leicht in Streit geraten. Diesfalls spricht man von einem
Gesellschafterstreit. Häufig treten derartige Streitigkeiten
über die Leitung der Gesellschaft, Abberufung von
Geschäftsführern, Fragen der Gestaltung des
Jahresabschlusses, die Finanzierung der Gesellschaft,
Fragen der persönlichen Mitarbeit, unzulässige Entnahmen durch
einzelne Gesellschafter, ungünstige Geschäfte, die die
Gesellschaft mit einzelnen Gesellschaftern schließt usw. auf.
Solche Auseinandersetzungen führen schnell zu schwierigen und
unangenehmen Rechtsstreitigkeiten, die die Gesellschaft lähmen
und handlungsunfähig machen können. Derjenige Kontrahent, der in
der Lage ist, schnell und rechtssicher zu agieren,
ist im Vorteil. Wer seine Rechte nicht kennt oder erst
umständlich und teuer recherchieren muss, ist hingegen im
Nachteil.
Gesellschafterstreit - Was ist zu tun?
Ist der Gesellschafterstreit einmal ausgebrochen,
bleibt in der Regel keine Zeit mehr zu zögern, zumal das
GmbH-Gesetz vorsieht, dass bestimmte Rechte innerhalb sehr
kurzer Fristen auszuüben sind (vgl etwa das Recht,
Gesellschafterbeschlüsse anzufechten) und auch die
Schadensvergrößerung hintangehalten werden soll. In derartigen
Situationen macht sich professionelle Unterstützung durch einen
auf Gesellschaftsrecht spezialisierten
Rechtsanwalt bezahlt. Folgende Schritte könnten
beispielsweise zu setzen sein:
-
Wahrnehmung von Kündigungsrechten für
Gesellschafter
-
Besuch / Einberufung einer
Generalversammlung und Formulierung von
Tagesordnungspunkten
-
Prüfung
von Stimmverboten
einzelner Gesellschafter
-
Prüfung und Nutzung des
Gesellschaftsvertrages
-
Klage auf Abberufung eines
Geschäftsführers
-
Wahrnehmung von (Minderheits-)rechten
-
Antrag auf
Beststellung eines Sonderprüfers
durch das
Gericht
-
Verfolgung
von Schadenersatzansprüchen
der
Gesellschaft durch die Gesellschafterminderheit
gegen den Willen der Mehrheit
-
Rückforderung
von
unzulässigen Entnahmen
-
Ausübung der
Informations- und Einsichtsrechte
-
Beratung bei der Ausschließung von
Gesellschaftern
-
Verteidigung gegen Ausschließungsklagen
und Ausschließungsbeschlüsse
-
Verhandlung von Abfindungsansprüchen
-
Beantragung einer einstweiligen Verfügung zur
Sicherung der Schadensabwehr
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Gesellschafterstreit - Wie
vermeiden?
Ein Gesellschafterstreit ist in aller Regel zeit-
und kostenintensiv. Oft bleibt danach kein Stein mehr auf dem
anderen. Der kluge Gesellschafter, der sich dieser Umstände
bewusst ist, kann vorbauen. Eine Vorkehrung beginnt im
Gesellschaftsvertrag, der in vielen Fällen durch einen
Nebenvertrag („Syndikatsvertrag“) zu ergänzen ist. In der Praxis
wird allerdings oft ohne ausreichende Bedachtnahme auf die
konkreten Interessenlagen auf „Musterverträge“ zurückgegriffen.
Wichtige Fragen, auf die es den Beteiligten im konkreten Fall
ankommt, werden so leicht übersehen, was später zu Streit führt.
Links
Bücher Gesellschafterstreit
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Der Gesellschafterstreit in der GmbH
Das Buch behandelt in systematischer
Darstellung alle maßgeblichen Rechtsfragen des
Gesellschafterstreits in der GmbH. Es wendet sich an
Praktiker, also die betroffenen GmbH-Gesellschafter und ihre
Berater. Die Darstellung folgt auf rund 200 Seiten dem
gewöhnlichen, chronologischen Ablauf eines
Gesellschafterkonflikts. Ihre Schwerpunkte orientieren sich
daran, welche Rechtsfragen und Probleme in
GmbH-Gesellschafterstreitigkeiten tatsächlich und vorrangig
auftauchen. Die juristische Erörterung konzentriert sich auf
die einschlägige Rechtsprechung. Das Buch enthält eine
Vielzahl von Anregungen zum effektiven Rechtsschutz und zur
Taktik der Konfliktparteien sowie andererseits Tips zur
Streitvermeidung und Streitbeilegung.
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Das Patt zwischen den Gesellschaftern der zweigliedrigen
GmbH
Die zweigliedrige GmbH stellt
neben der Einmann-GmbH die am häufigsten anzutreffende Form
der personellen Zusammensetzung sämtlicher in Deutschland
gegründeter GmbHs dar. Oftmals wird dabei eine paritätische
Beteiligung mit den Gesellschaftern als Geschäftsführern
vereinbart. Mechanismen zur Überwindung der mit dem Patt
einhergehenden Blockade der Gesellschaftsorgane fehlen
regelmäßig in der Satzung. Kommt es in der Folge zum
Zerwürfnis zwischen den Gesellschaftern, führt dies zur
Funktionsunfähigkeit der Gesellschaft. Im Rahmen dieser
Arbeit werden auf Grundlage des geltenden Rechts Wege
aufgezeigt, die zu einer Überwindung der
Funktionsunfähigkeit der Gesellschaft beim Patt zwischen den
Gesellschaftern führen.
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