Gebrauchtwagen Kauf
was gilt es zu beachten?
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Unterschreiben Sie keinen Vertrag über einen Gebrauchtwagen ohne seinen gesamten Inhalt gelesen zu
haben. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie den Vertragsinhalt.
Wenn Sie eine Vertrag nicht verstehen, fragen Sie beim Händler oder
einem Rechtsberater (zB Rechtsanwalt) nach.
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Vermerken Sie mündliche Zusagen im Kaufvertrag für den
Gebrauchtwagen.
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Oft bestehen Händler vor der Fahrt zu einem Autofahrerklub auf
Vertragsunterzeichnung und vermerken im Vertrag nur „Ankaufstest wird
durchgeführt“. Welche Konsequenzen jedoch ein negativer Test hat, lässt
sich daraus nicht ableiten. Regeln Sie derartige Konsequenzen in Ihrem
Vertrag.
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Schließen Sie den Vertrag erst nach einem
Ankaufstest (für den Gebrauchtwagen) ab und achten Sie bei der Prüfung
darauf, ob Tuning-Teile verbaut wurden.
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Lassen Sie Ihren Vertrag im Zweifelsfalle durch einen Rechtsanwalt prüfen.
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Links zum Thema Gebrauchtwagen
Die bekanntesten Automarken von den Gebrauchtwagen angeboten
werden
Jaguar, Jeep, KIA, Lada, Lamborghini, Lancia, Land Rover, Lexus, Lincoln, Lotus,
MG, Maserati, Maybach, Mazda,
Mercedes-Benz, Mercury, Mini, Mitsubishi, Morgan
Nissan, Opel, Pagani, Peugeot, Piaggio,
Pontiac, Porsche, Puch, Qvale, Renault, Rolls-Royce, Rover, Saab, Sauber, Seat, Skoda, Smart, SsangYong, Subaru,
Suzuki
TVR, Toyota, VW, Volvo, Wiesmann
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