Unterschreiben Sie keinen Vertrag über einen Gebrauchtwagen ohne seinen gesamten Inhalt gelesen zu
haben. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie den Vertragsinhalt.
Wenn Sie eine Vertrag nicht verstehen, fragen Sie beim Händler oder
einem Rechtsberater (zB Rechtsanwalt) nach.
Vermerken Sie mündliche Zusagen im Kaufvertrag für den Gebrauchtwagen.
Oft bestehen Händler vor der Fahrt zu einem Autofahrerklub auf
Vertragsunterzeichnung und vermerken im Vertrag nur „Ankaufstest wird
durchgeführt“. Welche Konsequenzen jedoch ein negativer Test hat, lässt
sich daraus nicht ableiten. Regeln Sie derartige Konsequenzen in Ihrem
Vertrag.
Schließen Sie den Vertrag über den Gebrauchtwagen erst nach einem
Ankaufstest ab.
Lassen Sie Ihren Vertrag im Zweifelsfalle durch einen Rechtsanwalt prüfen.