Datenschutzgesetz 2000
Das Bundesgesetz über den Schutz
personenbezogener Daten (Österreichisches Datenschutzgesetz
2000, DSG 2000) regelt den Schutz personenbezogener Daten in
Österreich. Als solche gelten etwa E-Mail-Anschrift,
Geburtsdatum oder Telefonnummer. Diese oder ähnliche Angaben
dürfen ohne vorherige Zustimmung des Betroffenen nur in
speziellen Fällen weitergegeben werden.
Definitionen im Datenschutzgesetz
Das Datenschutzgesetz verwendet
Definitionen, deren genaue Kenntnis für die Auslegung
unumgänglich ist. Demnach sind personenbezogene Daten Angaben zu
Personen, deren Identität bestimmt oder zumindest bestimmbar
sind (z.B. Name, SV-Nr., Adressen). Indirekt personenbezogen
sind Daten bei denen der Personenbezug vom Auftraggeber,
Dienstleister oder Empfänger mit rechtlich zulässigen Mitteln
nicht bestimmt werden kann. Sensible Daten sind Daten über
rassische oder ethische Herkunft, politische Meinung,
Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische
Überzeugung, Gesundheit oder Sexualleben. Zustimmung im Sinne
des DSG 2000 ist die gültige, ohne Zwang abgegebene
Willenserklärung der betroffenen Person zur konkreten Verwendung
der Daten "in Kenntnis der Sachlage". Die Zustimmung kann
formfrei, also schriftlich, mündlich oder schlüssig abgegeben
werden.
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