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Im Web finden sich zahlreiche Angebote zum Datenschutz. Rechtsfreund.at weist ihnen den Weg zu diesen Angeboten. Sollte ein Link fehlen, ersuchen wir um Bekanntgabe.

Datenschutzrecht | Datenschutzkommission | Behörden | Datenschutzrecht | Österreich

Datenschutzgesetz 2000

Das Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Österreichisches Datenschutzgesetz 2000, DSG 2000) regelt den Schutz personenbezogener Daten in Österreich. Als solche gelten etwa E-Mail-Anschrift, Geburtsdatum oder Telefonnummer. Diese oder ähnliche Angaben dürfen ohne vorherige Zustimmung des Betroffenen nur in speziellen Fällen weitergegeben werden.

 

Datenschutzkommission

Die Österreichische Datenschutzkommission (DSK) ist die für den Datenschutz in Österreich zuständige Stelle. Sie ist beim Bundeskanzleramt eingerichtet, betreibt das Datenverarbeitungsregister und ist für die Kontrolle von Datenschutzverletzungen zuständig. Die Kontrollbefugnisse der Datenschutzkommission ergeben sich aus § 30 DSG 2000. Danach kann sich jedermann wegen einer behaupteten Verletzung seiner Rechte oder ihn betreffender Pflichten eines Auftraggebers oder Dienstleisters an die Datenschutzkommission wenden. Die Datenschutzkommission ist zudem berechtigt, Räume des Auftraggebers oder Dienstleisters zu betreten, Datenverarbeitungsanlagen in Betrieb zu setzen, Verarbeitungen durchzuführen und Kopien von Datenträgern herzustellen. Schließlich kann die Datenschutzkommission zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes Empfehlungen aussprechen, für deren Befolgung eine angemessene Frist gesetzt werden kann. Wird einer solchen Empfehlung nicht innerhalb der Frist entsprochen, kann die Datenschutzkommission ua ein Verfahren zur Überprüfung der Registrierung einleiten, Strafanzeige erstatten oder Klage vor dem zuständigen Gericht erheben. Gegen Bescheide der Datenschutzkommission ist kein Rechtsmittel zulässig. Die Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes ist zulässig.

 

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Datenschutzrecht (f. Österreich)


Datenschutzrecht

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