Datenschutzgrundverordnung
Die Datenschutzgrundverordnung ist
seit 25.05.2018 anwendbar und künftig ist die DSGVO das
einheitliche Datenschutzgesetz für alle EU-Bürger.
DSGVO Anwendungsbereich
Die DSGVO schützt ausschließlich
die Daten natürlicher Personen. Die Daten juristischer
Personen fallen nicht unter den Anwendungsbereich. Ebenfalls
ausgenommen sind Privatpersonen, die personenbezogene Daten
speichern. Die DSGVO betrifft grundsätzlich jeden, der
personenbezogene Daten erfasst bzw. verarbeitet, egal ob Konzern
oder Einzelunternehmen.
Personenbezogene Daten nach DSGVO
Erfasst sind personenbezogene
Daten und damit Informationen, die sich auf identifizierte
oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Eine
Verarbeitung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen,
etwa wenn eine Einwilligung (freiwillig, individuell,
informiert, nachweislich) vorliegt, es für die Erfüllung eines
Vertrages oder einer rechtlichen Pflicht nötig ist, usw.
Für die Verarbeitung der Daten gelten folgende
Grundsätze
-
Rechtmäßigkeit, Verarbeitung
nach Treu- und Glauben, Transparenz
-
Zweckbindung
-
Datenminimierung
-
Richtigkeit
-
Speicherbegrenzung
-
Integrität und Vertraulichkeit
-
Rechenschaftspflicht
besondere Kategorien
personenbezogener Daten ("sensible Daten")
Darüber hinaus gibt es Daten, die
umfassenderen Schutz geniessen und sich Besondere
Kategorien personenbezogener Daten (Art 9) nennen. Das ist in
etwa (wenn auch nicht exakt) das, was man davor als sensible
Daten bezeichnet hat. Konkret sind das Daten über
-
rassische und ethnische
Herkunft
-
politische Meinung
-
Gewerkschaftszugehörigkeit
-
religiöse oder
weltanschauliche Überzeugung
-
Gesundheit
-
sexuelle Orientierung
-
genetische Daten
-
biometrische Daten zur
eindeutigen Identifizierung
Die Verarbeitung dieser
Daten ist grundsätzlich untersagt. Es gibt allerdings
mehrere Ausnahmeregelungen, bei deren Vorliegen eine
Verarbeitung zulässig ist, etwa bei einer ausdrücklichen
Einwilligung, die im Detail zu prüfen sind.
Pflichten DSGVO
Die Datenschutzgrundverordnung
bringt neue Pflichten mit sich, etwa die
Datenschutzfolgenabschätzung (Datensichheitsmaßnahmen, Liste
mit Datenkategorien und Löschfristen, Liste von Datenempfängern,
Liste von Dienstleistern, Verfügbarkeit aller Daten über einen
Betroffenen), das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
sowie den Datenschutzbeauftragten. In gewissen Fällen ist
die Benennung eines Datenschutzbeauftragten zwingend vorgesehen.
Dieser kann interner Mitarbeiter oder externer Beauftragter sein
und muss über die notwendige Fachexpertise verfügen.
Rechte DSGVO
Neben neuen Pflichten für
Datenverarbeiter bringt die Datenschutzgrundverordnung auch neue
Rechte (Art 15 bis 22), nämlich
-
Recht auf Auskunft
-
Recht auf Berichtigung
-
Recht auf Löschung
-
Recht auf Einschränkung der
Verarbeitung
-
Recht auf
Datenübertragbarkeit
-
Recht auf Widerspruch
-
Automatisierte
Einzelentscheidungen und Profiling
Verstoß gegen die DSGVO: Risiko?
Strafe?
Bei bestimmten, besonders
schwerwiegenden Verstößen können Geldbußen bis zu 20 Mio
Euro oder 4% des weltweit gesamt erzielten Umsatzes des
vorangegangen Geschäftsjahres eines Unternehmens verhängt
werden. Darüber hinaus droht eine kostspielige Abmahnung
oder Klage auf Basis von unlauterem Wettbewerb, UWG
(Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz,
Urteilsveröffentlichung, Einstweilige Verfügung), die von
Konkurrenten oder Verbänden geführt werden kann.
Rechtsbehelfe
Neben neuen Rechten und Pflichten
sowie Konsequenzen bringt die Datenschutzgrundverordnung auch
neue Rechtsbehelfe (Art 77 ff). So hat die betroffene Person das
Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, ein Recht auf
einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Beschlüsse der
Aufsichtsbehörde und ein Klagerecht gegen Verantwortliche und
Auftragsverarbeiter.
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Rechtsanwalt Datenschutzrecht |
Anwalt DSGVO
Bücher:
Datenschutzrecht
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Datenschutz-Grundverordnung:
DS-GVO
Der Ehmann/Selmayr liegt in
seiner dritten Auflage auf dem Stand des Jahres 2024 vor.
Seit der Erstauflage sind sechs Jahre vergangen, in denen
sich Literatur und vor allem Judikatur zur DSGVO reichlich
entwickelt haben. Über 25 Autoren stellen sicher, dass die
Aktualität gewahrt bleibt. Der Kommentar hat trotz seines
vergleichbar jugendlichen Alters bereits in dritter Auflage
das Prädikat Klassiker verdient.
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Datenschutz-Verträge
In der 3. Auflage seines
Praxisleitfadens geht Michael Pachinger auf alle Fragen zur
professionellen Gestaltung von Datenschutzverträgen ein.
Durch die Abarbeitung datenschutzrechtlicher Fragen über die
Erstellung von entsprechenden Verträgen / Vorlagen kann im
Sinne der Selbstverantwortung den Grundsätzen der DSGVO
Rechnung getragen werden. Eingearbeitet sind 50 neue
Entscheidungen. Checkliste helfen wichtige Themen bei der
Abarbeitung nicht zu vergessen.
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Datenschutz für Vereine
Datenschutz ist auch bei
Vereinen unentbehrlich, beispielsweise bei der Verarbeitung
von personenbezogenen Daten für den Mitgliedsantrag. Das
nötige Wissen dazu fehlt oft und das stellt Probleme dar. Um
Vereinen den Umgang mit der Materie zu erleichtern, stellt
dieser Praxisleitfaden durch Behandlung der wichtigsten
Themen eine kompakte Hilfestellung dar. Die Grundprinzipien
der DSGVO, Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung im Verein
und weitere wissenswerte Punkte werden praxisorientiert
erklärt und durch das Bereitstellen von Mustern und Vorlagen
unterstützt. Bei komplexeren Problemen ist auf eine Beratung
durch Spezialisten zurückzugreifen, jedoch bietet dieses
Werk für Vereine eine erstklassige Auskunft im Bereich
Datenschutz.
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Datenschutz-Grundverordnung
Es handelt sich hierbei um
eine Sonderergänzungslieferung zum
Datenschutzrechtskommentar derselben Autoren. Sie behandelt
die mit Mai 2018 in Kraft tretende unionsrechtliche
Datenschutz-Grundverordnung. Zahlreiche Öffnungsklauseln
innerhalb der Verordnung ermöglichen den nationalen
Gesetzgebern, eigenständige Regelungen zu treffen, weswegen
ihr auch Richtliniencharakter zugesagt wird. Aufgrund dieses
Umstandes und weil zum Erscheinungsdatum dieses Buches noch
keine Begleitgesetzentwürfe vorlagen, wurde von den Autoren
auf eine umfassende Kommentierung verzichtet. Stattdessen
werden den einzelnen Artikeln der DSGVO die Erwägungsgründe
zugeordnet. Im Anhang dieser Sonderausgabe findet sich
außerdem ein Verzeichnis der vielen Öffnungsklauseln. Die
praktische Ergänzung zum Kommentar zum Datenschutzrecht ist
auch für sich allein ein nützliches Handbuch
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