Grundbuch
Das Grundbuch ist ein von den
Bezirksgerichten geführtes öffentliches Register (Verzeichnis). In
das Grundbuch sind Grundstücke und die an diesen bestehenden
(dinglichen) Rechte eingetragen. Eingetragen sind etwa Eigentum,
Pfandrecht, Dienstbarkeiten (Servitut), Reallasten, Baurecht oder
Wohnungseigentum. Darüber hinaus kann durch Anmerkungen (z.B.
Anmerkung der Rangordnung der beabsichtigten Veräußerung) und
Ersichtlichmachungen auf rechtlich erhebliche Tatsachen hingewiesen
werden.
Das Grundbuch besteht aus drei Teilen.
Das ist erstens das Hauptbuch (dem eigentlichen Grundbuch),
in dem die aktuellen Grundbuchseintragungen enthalten sind; zweitens
das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen (oder
Löschungsverzeichnis), in das gelöschte sowie gegenstandslose
Eintragungen aus dem Hauptbuch übertragen werden; und drittens die
Urkundensammlung (das ist die Sammlung der Urkunden, die den
Grundbuchseintragungen zugrunde liegen, zB der Kaufvertrag beim
Erwerb des Grundeigentums durch Kauf). Daneben gibt es
Hilfsverzeichnisse wie das Grundstücksverzeichnis, das
Anschriftenverzeichnis und das Personenverzeichnis oder
Namensverzeichnis (enthält für jedes Bundesland die Namen und
Anschriften der im Grundbuch eingetragenen Eigentümer). Diesen
Verzeichnisse ist gemeinsam, dass Sie die Einlagezahl (EZ) angeben,
unter der das betreffende Grundstück bzw. der betreffende Eigentümer
im Grundbuch eingetragen ist. Beachten Sie, dass eine Abfrage des
Personenverzeichnisses ausgeschlossen ist. Sie können also
grundsätzlich nicht abfragen, wem in Österreich welche Grundstücke
gehören. Anders ist dies, falls Sie gegen eine bestimmte Person
einen Exekutionstitel haben. Diesfalls ist es auch möglich, einen
Personenabfrage im Grundbuch durchzuführen.
Die Bedeutung des Grundbuchs liegt
hauptsächlich darin, dass die oben erwähnten dinglichen Rechte nur
durch Eintragung in das Grundbuch| erworben werden können (Eintragungsgrundsatz)
und jedermann auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs
vertrauen darf (Vertrauensgrundsatz). |
Grundbuchsauszug über das Internet
(Grundbuch online)
Seit 1. Juli 1999 ist die
Grundbuchsabfrage auch im Internet möglich (frühere andere
Zugangswege wurden in der Zwischenzeit eingestellt). Grundsätzlich
ist jedermann zur Abfrage des Grundbuchs und der Hilfsverzeichnisse
aus der Grundstücksdatenbank berechtigt. Dasselbe gilt für den
Kataster, einschließlich der Digitalen Katastralmappe. Unter Angabe
von Katastralgemeinde und Einlagezahl (EZ) bzw des Grundstücks eine
Abfrage (Grundbuchsabschrift, Grundbuchabfrage, Katasterauszug,
Mappenkopie) durchgeführt werden. Diese Auskunft enthält
grundsätzlich nur die aktuellen Daten. Auf Verlangen können auch
gelöschte Daten ausgegeben werden (historischer Auszug, bis zum
Beginn auf die EDV-Umstellung). Ist die Katastralgemeinde, die
Einlagezahl oder die Grundstücksnummer unbekannt, kann über die
Hilfsverzeichnisse danach gesucht werden.
Grundbuchsauszug online
Der öffentliche Zugang zu dieser
Datenbank erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz über
die folgenden Unternehmen:
-
IMD - Informations-, Medien- und
Datenverarbeitungsgesellschaft m.b.H.
-
EDV-Technik Dipl.-Ing. Went
Gesellschaft m.b.H.
-
Telekom Austria Aktiengesellschaft
-
HF Data
Datenverarbeitungsgesellschaft m.b.H.
-
JUSLINE GmbH
-
Österreichische Gesellschaft für
Information und Zusammenarbeit im Notariat GmbH
-
ADVOKAT Unternehmensberatung
Greiter & Greiter GmbH
-
lexunited - online information
system GmbH
Links
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