Gesellschaftsvertrag GmbH
In vielen
Fällen ist die GmbH für die Gesellschafter ein „Bund fürs Leben“
oder doch zumindest für lange Zeit. Aus diesen Gründen empfiehlt
es sich bei der Gründung einer Ges.m.b.H. keinen
„Standardvertrag“ aus einer möglicherweise veralteten
Mustersammlung heranzuziehen, sondern die Gründung der
Gesellschaft mit beschränkter Haftung professionell anzugehen
und einen individuellen Gesellschaftsvertrag vorzusehen. Sie
sollten sich dabei alle jene Situationen vor Augen führen, zu
denen es denklogisch kommen kann. Was soll zB passieren, wenn
ein Gesellschafter stirbt? Sollen seine Erben eintreten können?
Sind die Anteile überhaupt teilbar? Was passiert, wenn Sie sich
mit dem Mitgesellschafter streiten (Stichwort:
Gesellschafterstreit)? Diese Szenarien stellen nur den Anfang
von Überlegungen dar, die Sie jedenfalls treffen sollten.
Bedenken Sie, dass Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Gesellschaftsvertrages noch einig sind, dieser Umstand aber
nicht ewig währen muss. Um Ihre Überlegungen in einem
Gesellschaftsvertrag abbilden zu können, ist es ratsam eine
ausführliche Beratung bei einem
Rechtsanwalt
zum Thema
in Anspruch
zu nehmen. Dabei sollten folgende Punkte jedenfalls zu Sprache
kommen:
Unternehmensgegenstand
Der
Unternehmensgegenstand sollte weit genug gefasst sein, um nicht
behindernd zu wirken, aber auch eng genug um die Gesellschafter
vor unerwarteten Ereignissen zu schützen
Aufbringung von Kapital
Höhe des
Stammkapitals, Sacheinlagen, Bewertung der Sacheinlage,
Verzugszinsen, Vertragsstrafe, Nachschusspflicht
Geschäftsführung GmbH
Anzahl der
Geschäftsführer, Vertretungsbefugnis, Willensbildung in der
Geschäftsführung, Art der Bestellung, Entsendungsrechte
einzelner Gesellschafter oder Gesellschafterstämme, Abberufung,
Einschränkung auf einen wichtigen Grund, Weisungsrechte,
Sonderrechte im Zusammenhang mit der Geschäftsführung,
Entlohnung, Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte und
Maßnahmen
Aufsichtsrat
Aufsichtsratpflicht, zwingender Aufsichtsrat, fakultativer
Aufsichtsrat, Arbeitnehmervertreter
Generalversammlung GmbH
Wahlmodus,
Präsenzquorum (Anwesenheit) und Konsensquorum (Stimmabgabe),
allfällige unterschiedliche Quoren für Jahresabschluss,
Gewinnverteilung, Businessplan, Kapitalerhöhung, Auflösung der
Gesellschaft, Minderheitenrechte (Minderheitsrechte), Regeln für
Gewinnausschüttung oder Thesaurierung (Nichtausschüttung des
Gewinns)
Gesellschafterbeschlüsse
Stimmquoten,
besondere Mehrheiten, Ausschluss vom Stimmrecht, Sperrminorität,
schriftliche Beschlüsse (Umlaufbeschluss)
Verhältnis unter Gesellschaftern und zur Gesellschaft
Konkurrenzverbot, Ausschluss und Kündigung aus wichtigem Grund,
Lösungsmöglichkeit für Pattstellungen bzw den Deadlock (zB
Hereinnahme eines weiteren kleinen Gesellschafters,
wechselseitiges jederzeitiges Recht zur Abtretung des eigenen
Anteils, Befassung eines Beirates, …)
Übertragung von Anteilen
Vinkulierung
(Einzelrechtsnachfolge, Gesamtrechtsnachfolge), Vorkaufsrechte,
Mitverkaufsrechte, Aufgriffsrechte im Erbfall und bei einem
Wechsel in der Kontrolle
Kartellrecht
Liegt ein
konzentratives oder kooperatives Gemeinschaftsunternehmen (Vollkfunktionsgemeinschaftsunternehmen?)
vor? Werden die Aufgriffsschwellen für die österreichische oder
europäische Fusionskontrolle erreicht?
Informationen zum Kartellrecht
Weitere Bestimmungen
Schiedsklausel, Gründungskosten, Gerichtsstand,
Verschwiegenheitspflicht, Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr,
Firma und Sitz der Gesellschaft
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Rechtsanwalt GmbH gründen
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Rechtsanwalt Dr. Johannes
Öhlböck LL.M. berät und vertritt Gesellschaften,
Geschäftsführer, Gesellschafter und Gläubiger in allen
gesellschaftsrechtlichen Fragen und unterstützt bei der
Gründung einer GmbH (zB GesmbH Gründung)
Rechtsanwalt Öhlböck
01 / 505 49 59
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Wie gründe ich eine GmbH
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einer GmbH haben ihre Ursache bereits im Gründungsprozess:
mangelnde Eigenkapitalausstattung, Zeitdruck bei der
Gründung, unzureichende Information, rechtlich korrekte
Verträge, die jedoch den Erfordernissen des laufenden
Geschäftsbetriebes nur unzureichend Rechnung tragen,
fehlende Konfliktregelungsklauseln, divergierende
Gesellschafterinteressen etc. Der vorliegende Leitfaden
verschafft vor allem dem juristisch wenig versierten
Anwender einen strukturierten, leicht verständlichen
Überblick, aus dem die konkreten individuellen
Entscheidungsgrundlagen abgeleitet werden können.
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